Verjährung Alkohol am Steuer im Führungszeugnis

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Führungszeugnis beruht auf den Eintragungen im Bundeszentralregister, welches nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geführt wird. Dieses schreibt unter anderem vor, dass Eintragungen nach Ablauf bestimmter Fristen aus dem Register zu tilgen sind. Getilgte Eintragungen erscheinen nicht mehr im Führungszeugnis.

Die Länge der Tilgungsfrist hängt von verschiedenen Umständen ab, insbesondere von der Höhe der Strafe. In deinem Fall gilt (aus dem BZRG):

§ 46 Länge der Tilgungsfrist
(1) Die Tilgungsfrist beträgt
1.fünf Jahre bei Verurteilungen
a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist

Sofern über dich also keine weiteren Eintragungen im Bundeszentralregister vorliegen, wird die Eintragung 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils aus dem Register getilgt.

Im übrigen erscheint eine Verurteilung einer Person zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ohnehin höchstens dann im Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister mindestens eine weitere Strafe über diese Person eingetragen ist (§32 Abs.2 Nr. 5a BZRG).

Ich bin mir ziemlich sicher das im Führungszeugnis nichts verjährt!

JotEs  03.01.2014, 04:42

Da irrst du dich. Alles verjährt, außer Mord, wobei der Begriff "Verjährung" im vorliegenden Zusammenhang nicht korrekt ist. Tatsächlich geht es hier um die Tilgung.