Verkehrsrecht - Zulassen fahren ohne Fahrerlaubnis - Stellungnahme, Folgen?
Hallo zusammen, folgende Situation:
Der Lebensgefährte(A) von der Mutter(B) meiner Lebenspartnerin ist neulich mit dem Auto von der Polizei kontrolliert worden. A hat sein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer vor mehreren Jahren abgeben müssen und hat bis heute kein MPU gemacht. Bei der Verkehrskontrolle am 04.01.20 war A alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein am Steuer erwischt worden. B hat erst vor ein Paar Monaten ihren Führerschein gemacht und befindet sich noch in der Probezeit. B ist Halter des Autos, der Eigentümer des Autos ist A’s Vater. Während B Zuhause geschlafen hat - hat A heimlich den Autoschlüssel genommen und mit dem Auto rumgefahren. Gegen B läuft jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. B muss innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. B ist als arbeitssuchend gemeldet und hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie soll B in diesem Fall vorgehen? Kann B eine Stellungnahme abgeben, dass sie an dem Abend Zuhause geschlafen hat und nicht wusste, dass A heimlich mit dem Auto fährt? Oder soll B einen kostenlosen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und in der Stellungnahme reinschreiben, dass B sich von einem Anwalt beraten lassen möchte? Danke schon mal für Euere Antworten.
1 Antwort
Ich würde mich da auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Es geht ja nicht nur darum ob A sich heimlich das Auto genommen hat und B das nicht wusste sondern auch darum wie leicht zugänglich der Schlüssel für A war und ob B wusste das A keinen Führerschein hat usw.
Das B auch eine Strafe bekommt ist sehr wahrscheinlich. Ist halt auch die Frage ob es nur eine Geldstrafe wird oder ob es sich auf die Probezeit auswirkt. Und bei einer Stellungnahme für die Polizei ist der genaue Wortlaut sehr entscheidet daher sollte das unbedingt vorher mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprochen werden.
Ich kenne eine ähnliche Situation aus meinem Bekanntenkreis, da gab es eine Geldstrafe für Fahrer und Halter.