Polizei rechtskräftig?

13 Antworten

Ja,

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

Es steht eine Straftat im Raum, da übergibt die Polizei den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft.

Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird, oder nicht.

Falls nicht, obliegt es letztlich einem Richter, die Beweise zu würdigen

Hallo,

Hi

kann mich ein Polizist aufgrund einer Aussage von jemandem wegen Vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis anzeigen

Nein.

ER MUSS ES !!!!

Es gibt durch die Aussge einen Anfangsverdacht einer Straftat und ein Polizist ist dringend VERPFLICHTET, beim geringsten Anfangsverdacht auf eine Straftat sofort und ohne Umschweife ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Tut er das nicht, macht er sich selber strafbar - nennt sich Strafvereitelung im Amt.

wenn das Auto in meiner Nähe steht, motor und motorhaube beim fühlen kalt sind und beim abtasten kein schlüssel an mir gefunden wurde

Dann wird genau dieser Umstand so notiert und in die Akte des Ermittlungsverfahrens so auch erfasst, dass dies überprüft wurde und auch das Ergebnis.

sondern an einem anderen auto am reifen?

Hassten weggeworfen? Nunja, auch das wird so notiert und kommt in den Vermerk.

ich saß nicht am Steuer oder des gleichen.

Das sagen sie alle..... biuchstäblich jeder, meint, seine Beteiligung an einer Handlung stets abstreiten zu müssen. Und aus genau diesem Grund glaubt das niemand mehr.

Und wenn ja mit welcher begründung ist dies rechtskräftig?

Ich doch gar nicht.

Die Polizei wird das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese entscheidet dann, was weiter wird - NICHT die Polizei, die führt aus, hat nicht zu entscheiden.

Rechtskräftig wird es erst, wenn entweder ein Strafbefehl erlassen wird und der rechtskräftig wird oder wenn ein Richter ein Urteil fällt, keine Sekunde vorher.

Ich sagte den polizisten ich kam mit dem taxi dorthin.

Wie gesagt, Du kannst sagen,w as Du willst, das glaubt kein Mensch.

Und wenn die person ihre aussage zurück zieht

Kann sie nicht. Die Aussage steht jetzt im Ermittlungsvorgang, auch wenn man das zurückziehen will, wird die nicht gelöscht sondern nur dazu geschrieben, dass man sie gerne ungeschehen machen würde. Nichts wird gelöscht im Verfahren.

bzw. Ändert

Dann wird das dazu erfasst, dass man die anfängliche Aussage ändern wollte. Dennoch steht die erste Version auch drin.

Kann das ein Strafverfahren wegen hat es positive auswirkungen auf das Verfahren oder kann mir ein Polizist allgemein so eine Anzeige nicht verhängen ?

Ein Polizist verhängt gar nichts. Der trägt einfach fein säuberlich alles zusammen und schickt das an die Staatsanwaltschaft. Was weiter draus wird, kümmert ihn nicht mehr.

Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen. Dein (zugegebenermaßen relativ kryptisch formuliertes) Beispielt macht da keine Ausnahme.

Und wenn ja mit welcher begründung ist dies rechtskräftig? 

Anzeigen können nicht „rechtskräftig" sein. (Bzw. können schon, aber das ist denke ich nicht das was du meinst). Urteile können das sein, worauf du hinaus möchtest. Aber keine Anzeigen. Ich glaub du verwechselst da Urteil mit Anzeige.

Und wenn die person ihre aussage zurück zieht bzw. Ändert hat es positive auswirkungen auf das Verfahren 

Dafür wäre es erstmal wichtig zu wissen, was genau passiert ist. Das geht aus deiner theoretisch und kryptisch formulierten Beschreibung leider nicht hervor.

Grundsätzlich kann natürlich eine zurückgezogene Aussage am Verlauf eines Verfahrens etwas ändern. Positiv wie negativ natürlich.

Du bist gefahren und es gibt Zeugen. Der Polizist muss das Verfahren einleiten.

und beim abtasten kein schlüssel an mir gefunden wurde sondern an einem anderen auto am reifen?

Dein Schlüssel klebt am Reifen eines anderen Autos? Das findest du normal?

Ich sagte den polizisten ich kam mit dem taxi dorthin.

Und wie kam dein Auto dorthin?