Betrunken Unfall verursacht ohne Führerschein. Strafe?

5 Antworten

In Bekleidung der Eltern... interessant...

Ich frage mich eben ernsthaft Wer nach so einem Unfall -der bestimmt auch nicht leise war- versucht das zu vertuschen? Den Führerschein kann er erstmal für ein paar Jahre abgeben, um dann eine MPU zu machen, weiß aber nicht wie das ist wenn man noch mit "Bekleidung" fahren muss. Für die Fahrerflucht wird denke ich mal auch noch eine Strafe auf ihn zukommen, wobei er zudem den Schaden selbst übernehmen muss, wenn er keine Versicherung hat.

Ich hoffe er bekommt den Führerschein nicht so schnell wieder.

Zu den Insassen: Sollten Sie ihm wirklich bei der Fahrerflucht geholfen haben, droht ihnen auf jeden Fall auch eine Strafe, die eventuell auch deren Führerschein betreffen könnte,, sollten Sie noch keinen Führerschein besitzen wäre es möglich dass sie eine Sperre bekommen sodass sie den Führerschein eine Weile gar nicht machen dürfen oder eine längere Probezeit haben.

Dass sie zu dem jungen Mann ins Auto gestiegen sind und das ziemlich dumm war glaube ich, wissen sie jetzt selber und ich hoffe alle beteiligten lernen daraus.

Da müsst Ihr schon das Urteil abwarten - eine brauchbare Tabelle o.ä für die Folgen gibt es im Straftatbereich nicht - allenfalls Vergleichsurteile.

Hier ist mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu rechnen. Weiterhin kommt ein Auflagenverstoß gegen BF17 in Frage.

Das Strafmaß ist schwer abzuschätzen, wird sich aber irgendwo in diesem Bereich ansiedeln lassen:

  • Sozialstunden ab 180 aufwärts
  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von 12 Monaten ± 2 Monaten
  • MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis wenn mehr als 1,1‰
  • besonderes Aufbauseminar vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Fremdschaden muss beglichen werden da keine Versicherung eintritt

Die Beifahrer könnte man wegen Beihilfe [Unerlaubtes Entfernen v Unfallort] anklagen, allerdings ist das eher unwahrscheinlich.

Hier eine Prognose zu erstellen wäre "Hellseherei"

Mein Rat so schnell wie möglich einen Verkehrsfachanwalt konsultieren.

Bei der Polizei Auskunft verweigern, mit der Begründung das man erst mit dem Anwalt reden möchte.

Den Anwalt voll die Wahrheit sagen, sonst geht Garnichts.

Dies ist schon ein <"Hammer" soll nicht bös gemeint séin. Eltern Mitteilen,was vorgefallen ist. keine kmh  Angaben machen , soll die Polizei ausrechnen, dann kann der was machen,

Viel Glück und bleib beim Rechtsanwalt bei der Wahrheit, nichts als die reine Wahrheit.

Falls noch fragen, bitte melden.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

 

Seinen Füherschein kann er erst einmal vergessen.

Die KFZ-Haftpflicht wird zwar den Schaden erstatten, kann aber bis zu 5.000 Euro Regress von ihm fordern.

MTGPenetrator 
Fragesteller
 01.01.2017, 16:27

Greift die Versicherung wirklich? Da dass Fahrzeug nicht zugelassen war, keinen TÜV hatte, usw.

MISTERM3  01.01.2017, 16:30
@MTGPenetrator

Welche Versicherung???Auto war nicht angemeldet???

MancheAntwort  01.01.2017, 16:30

welche Versicherung ?

es hat keine bestanden, d.h. der Unfallfahrer wird auch im

Zivilprozess auf den kmpl. Kosten sitzenbleiben !

kim294  01.01.2017, 16:32
@MancheAntwort

OK, stimmt. Bei den vielen Vergehen habe ich den Fakt überlesen, dass das Fahrzeug gar nicht angemeldet war.

Mikkey  01.01.2017, 16:34

KFZ-Haftpflicht

ist nach der Schilderung nicht vorhanden. Er steht selbst für den Schaden gerade, der sich grob geschätzt in der Gegend von 10.000€ bewegen dürfte.

Tja..... er soll sich gute Schuhe kaufen, denn die wird er min. die beiden

nächsten Jahre brauchen !

MISTERM3  01.01.2017, 16:31

2 Jahre sind da viel zu wenig!!!