Unfall in Probezeit (Alkohol?)?

8 Antworten

Man baut pro Stunde ca 0,1 Promille Alkohol ab. Das würde bedeuten, dass dein Kumpel, wenn er 2 Tage zuvor was getrunken hat, 4,8 Promille gehabt haben müsste. (Das wären bei einem 80 kg Mann 16 Bier) Außerdem würde er das niemals überleben, wenn er keine jahrelanger Alki ist, was in dem Alter quasi nicht möglich ist.

Kurz gesagt: Wegen dem Alkohol braucht er sich mal überhaupt keine Gedanken machen.

Den Führerschein entzogen bekommt er auch nicht. Ich weiß jetzt nicht, wie ein durch Blenden durch die Sonne verursachter Unfall konkret gewertet wird (wobei in diesem Fall auch über angepasste Geschwindigkeit etc nachgedacht werden muss), aber im schlimmsten Fall wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und er muss ein Aufbauseminar bei der Fahrschule besuchen (kostet 150€ bis 400€ - je nach Fahrschule)

Ansonsten ist das Gleiche, wie bei jedem anderen Unfall auch. Das heißt, dass die Versicherung nach oben geht und evtl eine Strafe gezahlt werden muss.

Alkohol? Nein! Keine Sorge!

Probezeit? 1. Stufe PZM Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit NUR bei einem Punkt, möglich für "unangepasste Fahrweise".

Mit dem Parkverbot und der Mitschuld habe ich meine Zweifel (wolltet ihr nicht auch anhalten??!) und es wäre rein versicherungstechnisch von Bedeutung.

Gruß S.

Hallo,

ich hoffe, euch ist nix passiert. Zunächst sind für Fahranfänger dieselben Sanktionen vorgesehen, wie für erfahrene Führerscheinbesitzer. Spezielle Probezeitmaßnahmen sind allein aufgrund des Unfalls nicht vorgesehen. Liegt eine Straftat die im StGB aufzufinden ist, wie Körperverletzung etc. vor, kann man mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Ist das nicht passiert, kann man, je mach Unfallgrund, die Probezeit verlängern, ein Aufbauseminar dranhängen oder einfach wie gesagt wie bei einem "normalen" Fahrer berechnen.

Mit dem Alkohol kann ich nichts genaues sagen, kommt drauf an welchen Test man gemacht hat, im Urin ist es eher lange nachweisbar, beim Blut wie in diesem Fall hatte ich eigentlich an ein paar Stunden gedacht. Aber wenn der Test ohne erhöhte Werte wieder kam, würde ich mir eigentlich keine Sorgen machen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Medizin Studentin

die Frage ist, ob der Unfall als A- oder B-Verstoss eingestuft wird. Das müssen die Behörden beurteilen. Es gibt keine eindeutige Regelung.

https://www.bussgeldkatalog.de/unfall-in-der-probezeit/

die Mitschuld ist ev. relevant für die Versicherung. Doch so wie Ihr auch im Parkverbot nur halten wolltet, kann es der andere Fahrer auch. Und auch bei einem haltenden Fahrzeug gilt, man muss so auf Sicht fahren, dass man rechtzeitig stoppen kann.

Wenn er seit zwei Tagen kein Alkohol mehr getrunken hatte, hatte er zum Tatzeitpunkt auch kein Alkohol mehr im Blut der eine Auswirkung hätte.