Verbindungstür zwischen Wohnhaus und Scheune - einfach so? Brandschutz?

Ein Hallo in die Runde...

...folgendes Problem: Bauernhaus, gebaut in den 40er Jahren mit Scheune, diese wurde damals direkt ans Haus angebaut. Die Außenwand vom Haus ist eine doppelt gemauerte Ziegelwand, etwa 20cm dick. Der obere Bereich der Scheue ist komplett begehbar. Die Zwischendecke wird von waagerechten Balken, welch mit zölligen Brettern belegt sind, gebildet. Da der Balkenabstand mit knapp einem Meter meines Erachtens recht hoch ist und ich nicht von Balken zu Balken springen wollte, habe ich vor einigen Jahren die komplette Fläche mit OSB-Platten ausgelegt, so das wir jetzt einen durchgängig gefahrlos begehbaren Boden haben. Diesen Bereich, ausgestattet mit etlichen Regalen und von uns liebevoll als "Tenne" bezeichnet nutzen wir seit dem als Abstellraum für wenig bis kaum benutzte Gegenstände wie Weihnachtsdeko, Campingutensilien, Faschingskram usw. Die Begehung erfolgt derzeit über eine Bodenluke und eine Leiter, was zuweilen etwas umständlich ist, zumal man in das Erdgeschoss der Scheue auch nur über eine Hintereingangstür vom Haus und eine Außentür der Scheune gelangt.

Nun zur Frage: Von meinem Arbeitszimmer im Obergeschoss des Wohnhauses aus könnte ich relativ mühelos eine wärmegedämmte Durchgangstür einbauen, über die wir einen direkten Zugang auf die Tenne bekommen würden. Darf ich das so einfach? (Mitbekommen würde es sowieso niemand) Muss ich bezüglich des Brandschutzes etwas beachten? Ich würde am liebsten eine günstige Haustür einbauen. Es würde auch keine Nutzungsänderung der Scheune stattfinden, also kein neuer Wohnraum oder so sondern nach wie vor nur Lagerraum.

Danke für Eure Infos.  

Brandschutz, Baurecht
Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?

Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)

Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.

Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.

Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.

Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.

Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.

Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!

Alkohol, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Baurecht, Jura, Ruhestörung, Versicherungsschutz
Gegenstände im Treppenhaus?

Hallo, vielleicht kennt sich ja einer aus oder hatte so ein ähnliches Problem selbst schon.

Ich bin vor kurzem in ein MFH gezogen, dass aus 8 Parteien besteht und die gesamte WEG wiederum aus 10 solcher Häuser. In meinem Haus sind alles Eigentumswohnungen und bis auf meine und noch eine andere selbst bewohnt. Nun stellte ich bei Regenwetter meine nassen Schuhe im Treppenhaus ab, in meinen Türrahmen damit der Fluchtweg frei bleibt. Alle haben es geduldet, so lange sie sauber da im eck stehen. Nun meldete sich eine Bewohnerin aus dem Nachbarhaus, die aber auch die Vollmacht für eine Wohnung in meinem Haus hat bei mir, dass ich gefälligst meine Schuhe hier nicht abstellen soll. Weil Fluchtweg, Brandschutz und es sieht nicht schön aus, bla bla. Zudem würde es müffeln, (ja nee ist klar), die Schuhe waren neu, hatte ich erst 2 mal an. Jetzt habe ich gesehen, dass sie selbst Dinge vor der Türe stehen hat und zwar dauerhaft und nicht vorübergehend wie ich. Zwei große Holzklötze (Brandschutz gilt wohl nicht für sie) zu dekorationszwecken.

Als ich sie darauf ansprach von wegen gleiches Recht für alle, hat sie versucht sich mit 'ich wohne ja schon 30 Jahre hier und bin Eigentümer, wohne im EG, was eine Verhinderung des Fluchtweges ausschließt und der Absatz ist auch breiter wie Ihrer (das ist er tatsächlich) und ich zahle Grundsteuer und Wohngebäudehaftpflicht im Gegensatz zu Ihnen'. Das ich das auch zahle, weil es umlegbare Kosten sind, hat sie souverän überhört und mir mit der WEG und dem Anwalt gedroht.

Jetzt um die Kernfrage, denn mir geht es ums Prinzip und Leute die so dermaßen mit zweierlei Maß messen, konnte ich eh noch nie leiden.

Wenn mir verboten wird irgendetwas ins Treppenhaus zu stellen, mit dem Hinweis das NICHTS abgestellt werden darf, auch nicht vorübergehend, kann ich doch auch verlangen, dass sie ihr 'Feuerholz' auch weg stellt oder wie sehe ich das? Oder kann ich mich gar mit dem Urteil aus 2001 das besagt, dass bei Schmuddelwetter Schuhe abgestellt werden dürfen, wehren? Muss man auf Grund dessen meine nassen Schuhe im Treppenhaus tolerieren?

In der Hausordnung steht folgendes: Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.

Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?

Vielen Dank wer bis hierhin gelesen hat :D

Mieter, Brandschutz, Hausordnung, Weg, Treppenhaus, Fluchtweg
Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?

Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.

Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?

Tür, Brandschutz, Keller
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)?

Ich habe 2 Fragen

  1. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren? (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)

  2. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen, die nötige Schulung bzw das nötige Seminar an einem seiner Arbeitsfreien Tage zu besuchen?

Im konkreten Fall geht es um eine Person in meinem Bekanntenkreis, welche ohne vorher informiert zu werden, Mails bekam die Ihre Teilnahme an einem Brandschutzseminar bestätigten.

Nach Anfrage bei ihrem Chef teilte dieser mit, das besagte Person "ausgewählt" wurde zukünftig als Brandschutzbeauftragte zu fungieren. Auf die Frage warum Sie und nicht eine/r der Kollegen/Kolleginnen ließ der Arbeitgeber etwas verlauten was sinngemäß bedeutete "Von denen würde das ja keiner machen wollen."

Als besagte/r Arbeitnehmer/in anmerkte, dass auch Sie kein Interesse daran habe machte der Arbeitgeber deutlich, dass Ihre Meinung dabei irrelevant sei und die Person das machen müsse wenn der Arbeitgeber ihr das sagt.

Zusätzlich findet das Seminar/die Schulung auch noch an einem Arbeitsfreien Tag des Arbeitnehmers statt. (Besagte Person arbeitet im Schichtdienst, auch Nachts und an Wochenenden)

Ich bin für jede hilfreiche Antwort (am besten natürlich mit belegten Quellen) sehr dankbar!

Brandschutz, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer

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