Wann muß eine Brandschutztür eingebaut werden?

1 Antwort

Heizgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Leistung von insgesamt weniger als 100 Kilowatt dürfen in nahezu jedem Raum aufgestellt werden. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um notwendige Treppenräume oder Räume zwischen Treppenhäusern und dem Ausgang ins Freie handelt. Außerdem muss eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung sichergestellt sein. Ein eigener Heizraum ist jedoch nicht erforderlich.

Quelle: https://heizung.de/heizung/wissen/heizraum-definition-und-anforderungen/

Wenn dort BS-Türen eingebaut sind dann hat das vermutlich andere Gründe als die Gastherme.