Wann muß eine Brandschutztür eingebaut werden?
Gastermen der Wohnungen sind im Haus an verschiedenen Stellen eingebraut.
Eine Erdgeschosswohnung hat die Gasterme in der Waschküche, wo es nun eine Brandschutztür gibt. Warum? Wegen der Gaszähler oder wegen der Gasterme?
Für die andere Erdgeschosswohnung ist die Gasterme im Keller der zugehörigen Wohnung, keine Brandschutztür.
Für eine der oben liegende Wohnung ist die Gasterme auf dem Dachboden, der als Trokenraum genutzt wird. Die Gasterme ist in einer seperaten Abstellkammer instaliert worden, mit Brandschutztür.
Alle anderen Gastermen sind in der sprechenden Wohnung in Küche oder Badezimmer eingebaut, keine Brandschutztüren.
1 Antwort
Heizgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Leistung von insgesamt weniger als 100 Kilowatt dürfen in nahezu jedem Raum aufgestellt werden. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um notwendige Treppenräume oder Räume zwischen Treppenhäusern und dem Ausgang ins Freie handelt. Außerdem muss eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung sichergestellt sein. Ein eigener Heizraum ist jedoch nicht erforderlich.
Quelle: https://heizung.de/heizung/wissen/heizraum-definition-und-anforderungen/
Wenn dort BS-Türen eingebaut sind dann hat das vermutlich andere Gründe als die Gastherme.