Ab wann wir bei Feuerlöschern das Verfallsdatum gerechnet?

11 Antworten

Er muss alle 2 Jahre geprüft werden. Wo er in der Zwischenzeit steht, ist unerheblich. (Im Lager im Geschäft oder beim Käufer.) Der Feuerlöscher muss also wieder geprüft werden.

Die Sachen die da geprüft werden sind ja zeitabhängig, z.B. ob das Pulver noch lose ist, oder ob der Druck noch ausreichend ist.

Löschertypen

Während der Dauerdrucklöscher aus einem Druckbehälter bestehtm, in dem sich sowohl Löschmittel als auch Druckgas befindet, sind beim Aufladelöscher Löschmittel und Druckgas in zwei separaten Kammern untergebracht. Der Aufladelöscher ist zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch mit weniger Aufwand und dadurch billiger zu prüfen und zu warten. Außerdem bieter er mehr Sicherheit. Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.

Eine Verordnung, die allgemeine Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht. Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.

Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen oder auch von selbständigen Prüfdiensten. Mit der Prüfung übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung schriftlich legitimiert sein muß, in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Nach der Wartung muß auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis angebracht sein.

Vorsicht bei älteren Feuerlöschern: Behälter stehen unter Druck. Feuerlöscher unterliegen der Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen alle 10 Jahre durch Sachverständige nach § 32 der Druckbehälterverordnung, z.B. TÜV, überprüft werden. Unfälle durch das Zerplatzen von Behältern können schwere Verletzungen verursachen.

grisu2101  31.01.2017, 06:44

Dein letzter Absatz ist weit, weit ÜBERHOLT, auch wenn er von 2012 ist. Schon damals galt die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Druckgeräterichtlinie, die Druckbehälterverordnung ist längst tot.

Auch muss ein tragbarer nass - oder Pulverlöscher nicht mehr zum TÜV, auch das ist ganz lange her.....
Diese Prüfungen - nun nach BetrSichV macht seit langem die "zur Prüfung befähigte Person" !

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Feuerlöscher müssen mind. alle 2 Jahre auf Funktion von einem Sachkundigen geprüft werden.

Die Frist beginnt mit der Herstellung des Feuerlöschers in der Firma und ist am Feurlöscher eingeprägt.

Herstellungsjahr: 2010 = nächste Prüfung. spätestens 2012 = usw. nach Prüfintervall.

Druckbehälterprüfung alle 10 Jahre nach Herstellung.

Geringere Prüffristen gelten für Gefahrgutlastwagen und Busse.

Der Kauf von Billiglöschern aus Baumärkten und deren Vorhaltung kann sinnvoll sein, wenn Feuerlöscher zwar nicht zwingend vorgeschrieben sind, aber man für einen kurzen Zeitraum einen zusätzlichen Brandschutz zusätzlich benötigt.

Miti Dauerdrucklöschern habe ich so meine "Probleme".

Wie geht es zusammen: Dauernd anstehender Druck und spröte Dichtungen und dann noch ggf. überzogene Prüffristen? Das kann nur "schief" gehen!

grisu2101  31.01.2017, 06:47

Druckbehälterprüfung bis PS X V = max 1000 durch die zur Prüfung befähigte Person - in der Regel der Sachkundige.
Alle 5 Jahre (wird bei tragbaren FL im 4. Jahr mitgemacht) innere Prüfung, alle 10 Jahre Festigkeitsprüfung. Die Festigkeitsprüfung kann bei Pulverlöschern oder Löschern mit Auskleidung (Nasslöscher) entfallen, wenn bei der optischen Prüfung keine Mängel festgestellt werden. Soweit die Betriebssicherheitsverordnung.

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Ein Thema das sehr umfangreich beantwortet werden kann:

ABER nicht muß!

Der Aufkleber auf dem Feuerlöscher ist das Maß aller Dinge!!!

und als Tip:

Kauf dir einen Feuerlöscher auf deine Bedürfnisse bezogen!

Wenn du deinen PC, DVD-Rekorder und so weiter nicht mehr magst, dann nimm auf jeden Fall einen Pulverlöscher.

Glaub einem Feuerwehrmann, wenn er sagt es gibt auch andere Methoden.

Küche: eine Löschdecke Wohnung: Wasser oder besser Schaumlöscher (nicht in der Küche) Keller: Schaumlöscher Auto: Pulverlöscher, aber dann 12kg und kein Spielzeug!

Merke: Ein Pulverlöscher verteilt das Pulver auch in den anderen Räumen!!!

Für alle zukünftigen Hobbykommentatoren: Ein Feuerlöscher soll -NUR- Entstehungsbrände löschen!!! Alles andere ist eine dumme, meist extrem ungesunde Heldentat und sorgt für zusätzliche Arbeit!

Na wenn auf dem letzten Prüfsiegel 2010 draufsteht dann ist er 2012 abgelaufen. Was aber nur für Firmen relevant ist. Da er nicht wirklich abgelaufen ist, nur seine Funktionalität kann sich geändert haben. Bei Firmen wird der alle 2 Jahre geprüft und nich ausgetauscht.