Lagerung im Keller vs. Lagerung in Tiefgarage - wo ist der Unterschied?

Hallo Forumsmitglieder,

unser Vierparteienhaus ist voll unterkellert, ein Großteil davon ist Tiefgarage mit vier Boxen mit gemauerten Wänden, jede ca. 6 x 3,5 m groß, also genug Platz, um ein Auto abzustellen und daneben noch einen Schrank oder ein Regal zu platzieren. Die ganze Tiefgarage hat mit Wendebereich über 100qm, ist also als Mittelgarage qualifiziert.

Wir haben neben dem Auto zwei Schränke mit Koffern, Winterschuhen u.a. in unserer Garage, zusätzlich noch die Getränkekisten. Die Nachbarn haben neben ihren Autos Regale mit allerlei Krimskrams, wie Autozubehör und Werkzeug gelagert.

Nebenan sind unserer Kellerräume, durch zwei Brandschutztüren von der TG und einer Brandschutztür vom Treppenhaus getrennt - alles normal.

Jetzt kommt ein neuer Mieter und damit neues Glück ;-( Er fordert jetzt unter Bezug auf die bay. Garagenordnung und der Brandschutzverordnung, dass die Schränke und leicht brennbaren Materialien aus der Garage zu entfernen sind. In den Keller nebenan dürfen wir sie stellen. Dort lagern auch andere Möbel, Kleider, Wäsche, ...

Was mir jetzt nicht einleuchtet: Für Tiefgaragen bestehen offensichtlich genaue Regeln, was gelagert werden darf und was nicht, obwohl die Ur-Nutzung, also Parken, nicht eingeschränkt ist, im nebenan liegenden Keller darf aber so ziemlich alles gelagert werden. Paradoxerweise dürfen in einer Mittelgarage bis 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin gelagert werden, was ja auch einen Brand befördern kann.

Müssen wir jetzt damit rechnen, falls ein Gutachter/Brandschutzbeauftragter eingeschaltet wird, dass wir das gelagerte Material aus unserer Tiefgarage entfernen und uns andere Lagerflächen suchen müssen?

Anmerkung: Ich weiß, dass man hierzu auch Behörden und Feuerwehr befragen kann, ich weiß aber nicht, ob ich dabei schlafende Hunde wecke, deshalb wäre eine kompetente Antwort in diesem Forum sehr hilfreich.

Danke schon mal dafür.

Brandschutz, Keller, Tiefgarage
Wie kann ich meine Nachbarn daran hindern die Haustür abzuschließen?

Hallo,

bevor wir in unsere aktuelle Wohnung gezogen sind, wurde in diesem Haus zwei mal (versucht) eingebrochen. Von einem Polizisten haben unsere Nachbarn den Hinweis erhalten die Haustür abgeschlossen zu halten. Nun wird die Haustür immer wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit verschlossen. Das passt uns überhaupt nicht, da wir im obersten Stock wohnen und jeden Besucher, Postboten, Pizzalieferanten usw. unten an der Tür herein lassen und ggf. auch wieder heraus lassen müssen. Außerdem haben wir Bedenken bezüglich des Brandschutzes und der Zugänglichkeit für Rettungskräfte. Unsere Vermietung (Wohnungsbau Gesellschaft) meinte auf Grund der Einbrüche bekäme man "das nicht mehr aus den Mietern raus". Ist die Vermietung hier in der Pflicht etwas zu unternehmen? Man hat uns angeboten ein entsprechendes Spezialschloss einbauen zu lassen, das müsse dann aber mit der Zustimmung der Mieter und zu deren Lasten geschehen. Also auch zu unseren. In wie weit habe ich ggf. rechtliche Handhaben gegen meine Nachbarn? Stellt es evtl. schon Freiheitsberaubung dar, wenn jemand abschließt und sich ein Gast in meiner Wohnung auf hält, der über keinen Schlüssel verfügt? Habe ich, da ich ja eine Wohnung mit funktionierendem Türöffner gemietet habe diesbezüglich eine Handhabe? Und wenn ja: Gegen meine Vermietung oder meine Nachbarn?

Vielen Dank für eure Hilfe

Miete, Sicherheit, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Haustür, Nachbarn, Nachbarschaft, verschliessen, Freiheitsberaubung
Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt nicht abgeschlossen werden?

Guten Tag, Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-13 S 127/12) nicht abgeschlossen werden. Brandschutz geht vor Einbruchschutz. Der Fluchtweg muss ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dies heisst im Klartext: Einbau von Panikschlössern ist eine mögliche Alternative - andere Alternativen habe ich nicht gefunden.

Hierzu möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Ist dieser Beschluss rechtlich für alle Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern bindend ?

  • Wenn anderweitige Beschlüsse gefasst sind z.B: Abschließen der Haustür nach 22 Uhr und immer einen Schlüssel bei sich führen - müssen diese Beschlüsse geändert werden?

  • Ist der Einbau von Panikschlössern nach dem o.g. Urteil zwingend? Sind die Hausgemeinschaften also verpflichtet Panikschlösser einbauen zu lassen?

  • Was ist, wenn der Fluchtweg gleichzeitig auch der Rettungsweg ist und niemand von außen im Notfall (Notarzt o.ä, eben auch die Feuerwehr.) in das Haus gelangen kann.

Im konkreten Fall handelt es sich um 2 zusammengehörende 3-geschossige Mehrfamilienhäuser - eines mit 10 und eines mit 11 Wohneinheiten. 3 Einheiten sind von Eigentümern bzw. Mietern dauernd bewohnt. Der Rest sind Ferienwohnungen, die nicht fremdvermietet sind, sondern von den inzwischen meist älteren Eigentümern (Ü65!!!) sporadisch genutzt werden. Es handelt sich um eine Wohneinheit in einer Ferienregion einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Eines der Häuser hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen. Es gibt pro Haus eine Ausgangstür, in dem Haus mit Tiefgarage ein Garagentor mit separat verschließbarer Seitentür, eine Stahltür als Zugang zum Treppenhaus und eine weitere Zwischentür zwischen Keller, Vorratsräumen, Waschküche Hobbyraum und den eigentlichen Wohnungen.

Für eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. lareina53

Brandschutz, Mehrfamilienhaus
Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,

mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.

Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________

Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?

Brandschutz, Mietrecht, Mietvertrag
Nachbarschaftsstreit wegen der Glasbausteine in unserer Gebäudeabschlusswand

Wir haben derzeit ziemlichen Ärger mit unseren Nachbarn. Es ist unglaublich aber wahr. Vor einigen Tagen erhielten wir Post der Bauaufsichtsbehörde, die fordert das dass Glasbaufenster was schon über 50 Jahre dort drinen ist entfernt werden muss, und diese Grenzwand wieder den Brandschutzverordnungen sicher gestellt werden muss. Das Haus wurde 1927 gebaut, ein sogenanntes Baugesuch habe ich gefunden. Nun stellen wir uns die Frage ob wir die Glasbausteine tatsächlich entfernen müssen, wie es das Bauaufsichtsamt fordert,oder ob wir Bestandschutz einklagen sollen. Diese Glasbausteine befinden sich über 50 Jahre in dieser Wand, und wurde nie verändert, davor befand sich an gleicher Stelle ein normales Fenster. Unser Nachbar hat dieses nur aus böse Rache gemacht, dabei hat er ganz offensichtlich selbst beim Umbauen gepfuscht, und ganz offensichtlich ohne Baugenehmigung den Schuppen umgebaut und ein weiteren Wohnraum hinter Haus auf dem Schuppen angebaut, und zu 90% aus Holz auch die beiden Dächer, wobei das Schuppendach an unsere Hauswand grenzt. Brandvorschriften seinerseits wurden in keinster Weise eingehalten, seine Küche befindet sich im Schuppenbereich, vor dem Küchenfenster führt eine Holztreppe zum Schuppen hoch. Wir haben dieses nun der Bauaufsichtsbehörde gemeldet, und hoffen die reagieren nun schnell. Soviel nun zum Thema Nachbar. Wie aber sieht unsere Sachlage zum Thema Glasbausteine in der Grenzabschlusswand aus? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht. Wie sollen wir uns verhalten und vorgehen? Wir bitten um Rat, denn wir wissen icht mehr weiter. Vielen Dank im Vorraus.

Haus, Brandschutz, Behörden, Nachbarn, Nachbarschaft
Suche Herdabdeckung für Ceranfeld als Albstellfläche und Brandschutz

Ich habe zwei kleine Kinder im Haus, die selbstverständlich nicht am Herd spielen und eigentlich auch nicht allein in die Küche dürfen. Trotzdem ist es neulich vorgekommen, das die den Herd auf 9 gedreht haben... zum Glück stand grad nix drauf.

Da die Küche sehr klein ist steht da aber schon häufig mal was, wobei das Ceranfeld dann durch zwei Glasplatten abgedeckt ist. (Wie gesagt bei dem Vorfall neulich glücklicherweise nicht).

Ich hab daraufhin bei meinem Versicherungs Makler angefragt, wie so ein Fall behandelt werden würde und dabei erfahren, dass die Versicherung es als Fahrlässig betrachtet und damit nicht zahlt, sofern keine entsprechend sicheren Materialien als Abdeckung verwendet wurden. Es gäbe wohl Abdeckungen, die auf der einen Seite nicht Springen und auf der anderen Seite auch kaum Wärme durchlassen (für eine gewisse Zeit natürlich, aber dann springt ja der Rauchmelder auch irgendwann an), so dass z.B. auf der Abdeckung stehende Materialien sich nicht entflammen. Er hätte mal einen Fall gehabt, wo das Glasfeld zersprungen wäre und die heißen Glasteilchen unter anderem den Küchenboden und die Küche ruiniert hätten...

Meine Frage ist nun: Was konkret für Abdeckungen gibt es denn da, die diese Eigenschaft haben (Kein Glas, was zerspringt und was nach Möglichkeit Wärme isolierend auf die Oberfläche hin ist) Mir wäre es dabei egal, ob es sich um Holz, Metall oder Glas handelt. Hauptsache ich kann die Stellfläche benutzen und laufe nicht Gefahr, das was kaputt geht, wenn der Herd versehentlich eingeschaltet ist (die Abdeckung selber mal ausgenommen... die kann man ja leicht ersetzen)

Gibts da was?

Brandschutz, Herd
Ofenrohrdurchführung durch Fertigteil Haus

Hallo, ich habe mal eine dringende Frage und hoffe das sie mir hier jemand beantworten kann. Ich möchte einen Kaminofen stellen und musste dazu nachträglich einen Wanddurchbruch durch ein Fertighaus machen, für die Rohrdurchführung in den Schornstein. Nun habe ich den betreffenden Teil der Wand entfernt (ca. 60 mal 60 cm). Es steht jetzt in dem Bereich nur noch die Außenwand (Fermacellplatte mit Styropordämmung und Außenputz), durch welches das 150 mm Rauchrohr (doppelwandig mit 3 cm Wolle gedämmt) führt. Das Styropor um das doppelwandige Rohr im Fassadenaußenbereich habe ich ca. 8 cm entfernt und mit weißer Hochofenwolle ausgestopft. Diese Wolle wird zur Isolierung von Hochöfen bzw. Rohren verwendet. Nun zum Durchbruch selbst. Die Wand hat ein Holzständerwerk, welche in ca. 60 cm Abstand hochkant steht und woran die Fermacellplatten der Innenwände geschraubt sind. Darum eben auch der oben genannte Ausschnitt. Nun habe ich Edelstahlbleche links und rechts an die Holzständer gebaut zum Schutz der Holzflächen im Strahlungsbereich. Außerdem habe ich oben und unten zum Schutz der restlichen Mineralwolle auch Edelstahlbleche geschraubt. Es ist jetzt also in dem genannten Bereich von 60 mal 60 cm ein Viereck aus Edelstahl zu sehen. Ich hoffe dadurch, das die Holzständer und die darunter und darüber befindliche Minaralwolle geschützt werden. Durch dieses Viereck aus Edelstahl führt das doppelwandige Rauchrohr. Dieses Rauchrohr habe ich nachträglich in dem brisanten Bereich der Wanddurchführung (zusätzlich) mit einem doppelt beplankten Kasten aus Fermacell ummantelt. Der Hohlraum im viereckigem Kasten und dem runden Rohr ist ebenfalls mit besagter Hochofenwolle ausgestopft ebenso die restliche Fläche in dem Bereich von genannten 60 mal 60 cm. Nun zu meinem Problem: Der Abstand vom doppelwandigem Rauchrohr zu dem linken Holzständer beträgt nur 15 cm, aus diesem Grund alle oben genannten Vorkehrungen. Theoretisch sollte das reichen, oder??

Brandschutz
Brandschutz in Mietwohnung?

Hallo,

wir bewohnen mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern eine 43m2 Mini-3 Zimmerwohnung.

Mit 2 Kindern fällt einiges an Wäsche an und deshalb haben wir eben viele Schränke in der Wohnung und Große Plasteboxen die voller Kleidung sind (wir haben keine Speicher oder Keller wo man sowas sonst einlagern kann).

Neulich war der Vermieter da wegen der Installation von Rauchmeldern.

Als er in der Wohnung war meinte er "die ist ja total zugestellt, das geht aber Brandschutzrechtlich nicht." Er erläuterte dann das da ja keine Feuerwehr im Brandfall rein käme, kein Rettungsteam mit ner Trage.

Ich bin der Meinung das auch wenn die Wohnung Leer wäre kaum nen Trage durchpassen würde. Ausserdem denke ich das es als Mieter meine Sache ist wie voll ich meine Wohnung stelle und wie nicht, das geht den Vermieter nix an, solange es kein Müll ist (wir reden hier nicht von Messitum, sondern einfach von Platzmangel, da man eine Große Wohnung hier nicht zahlen kann), ist das unsere Sache.

Es geht hier nicht um den Hausflur !!! Da darf ja nix stehen ausser der Kinderwagen.

Es geht um unseren Wohnungsflur und das Schlafzimmer das halt wirklich voll ist mit Schränken, und Kisten so das man halt "durchquetschen" muss.

Solange ich die Miete zahle, die Wohnung in Ordnung halte denke ich liegt das in meinem Bereich und er kann nix dagegen machen, oder ? Mir wäre es auch lieber wenns leerer wäre, aber es sind wie gesagt nur Klamotten (Wintersache für die Kids, dann 20 Riesenpacken Windeln die wir auf Vorrat gekauft haben weils sehr billig war, so Zeugs halt), das kann und will ich nicht rauswerfen.

Denke mal er ist machtlos. Habe ihm auch gesagt das es ihn nichts angeht wie wir hier leben und damit ist er erst mal gegangen.

Wer weiß ob da was passieren kann oder nicht ?

LG

Mario

Brandschutz, Mietrecht
Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)

Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....

Folgende fragen stellen sich mir jetzt:

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!

Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...

Und zu guter letzt:

Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)

Lg & guten Tag helldan

Party, Veranstalter, Brandschutz, Recht, Eventmanagement, Genehmigung, Veranstaltung, Privatgelände
Brandlasten - Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen und Gebäuden

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine echt spezielle Frage an versierte Versicherungsexperten in Sachen Brandschutzversicherung:

Ich arbeite für ein kleineres KMU. Nun hat vor kurzem ein Sachverständiger der Brandschutzversicherung bei uns beanstandet, dass die Wechselpaletten bei uns weniger als 10m von der Grundstücksgrenze entfernt gelagert werden (zum Nachbarn, nicht öffentlichen Verkehrsraum).

Da wir weder im Brandfall den Versicherungsschutz verlieren möchten noch eine höhere Prämie zahlen wollen, soll ich das nun klären.

Kann mir jemand hier helfen?

Auf Nachfrage bei der Versicherung hat man uns mitgeteilt, dass der Sachverständige sich auf VdS195, Kap. 9.3, und VdS2000, Kap. 6.5.3, bezieht. Beide Punkte beschäftigen sich mit Sicherungsmaßnahmen gegen BRANDSTIFTUNG. Unser gesamtes Gelände inkl. der so genannten Außenhaut, sprich Grundstücksgrenzen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche videoüberwacht. Somit auch der fragliche Lagerplatz der Paletten.

Ist damit der Forderung nach Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung von Brandstiftung eigentlich schon Genüge getan oder hat der Sachverständige Recht und wir müssen einen neuen Lagerplatz suchen? (ist bei uns schwierig, weil die Grundstücke nicht so tief sind. Bei 10 m Mindstabstand verbleiben nicht mehr so viele Meter zum lagern mit ausreichendem Abstand).

Wenn mir hier jemand helfen könnte (Argumente liefern), dann wäre das echt SUPER!!

Danke im Voraus und schönen Tag noch

Versicherung, Brandschutz, Brandstiftung, Mindestabstand
nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht

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