Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?
Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)
Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.
Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.
Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.
Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.
Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.
Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.
Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!
7 Antworten
Die erste Frage wäre, ob es sich hierbei um eine gewerbliche oder private Veranstaltung handelt.
Sofern es sich um eine private Party des Mieters handelt, wird es schwierig, dagegen vorzugehen - jedenfalls solange die sonstigen Bestimmungen (z.B. Lärmschutz, Nachtruhe usw.) eingehalten werden. Dann ist das nämlich nichts anderes, als wenn Du (sofern von der Größe her machbar) 100 Gäste in Deine Wohnung einladen würdest, die ggfs. auch auf dem Balkon oder der Terrasse stehen.
Da Du aber schreibst, dass es sich um den Mieter eines Ladenlokals handelt, der nun auch das im Hinterhof befindliche Gebäude gemietet hat und u.a. als Probenraum nutzen möchte, wäre es durchaus denkbar, dass es sich hier nun um eine gewerbliche Veranstaltung handelt. Vor allem dann, wenn der Mieter Eintritt verlangt oder es sich um eine Werbeveranstaltung handelt, um bspw. den neuen Probenraum bekannt zu machen (gibt es z.B. entsprechende Flyer, Plakate o.ä.?).
Dann wäre zunächst einmal die Frage, ob der Raum bzw. das Gebäude als Gewerberaum oder Gastraum zugelassen ist (und nicht "nur" als Lager oder gar Wohnraum) und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Dann gelten nämlich je nach "Zulassung" z.B. die Bauordnung oder auch die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslands.
Herzlichen Dank!
Wann soll die Party stattfinden? Du könntest dich auch unverbindlich beim Ordnungsamt schlau machen. Vielleicht kennst du ja auch jemand bei der Feuerwehr, der das evtl. wissen könnte. Bei so viel Leuten hätte ich auch bedenken. Wie groß ist den der Raum, worin die Party stattfinden soll?
Könnte mir gut vorstellen, das es bei einer Party auch nicht bleiben würde.
Könnte mir gut vorstellen das es nicht bei einer Party bleibt.
Ich denke doch dass das Ordnungsamt einem darüber Auskunft geben kann. Ob es tätig wird, ist eine andere Frage. Und dort nachfragen kostet ja nix.
Was hat das Ordnungsamt damit zu tun?
Wenn Du zu Hause eine Party schmeisst, meldest Du das beim Ordnungsamt an?
Es ist nicht zulässig, dass die alle durch den Flur laufen. Ich würde das als Hausbesitzer untersagen.Und das Ordnungsamt verständigen.
Es ist nicht zulässig, dass die alle durch den Flur laufen.
Doch. Wenn ich vom Hauseigentümer Räumlichkeiten miete, welche nur durch diesen Flur zu erreichen sind, dann darf ich selbstverständlich diesen Zugang nutzen. Und jeder, der mich besuchen kommt, darf das ebenfalls. Weder ich noch meine Gäste können gezwungen werden, durchs Fenster zu klettern.
Ja, da bin ich mit der Frage und der Beschreibug nicht ganz klar gekommen. An einen Hof können ja mehrere Häuer angrenzen, "Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.", da bin ich irgendwie gstolpert, so als wäre das ein anderes Haus.
Was sagt denn dein Vermieter dazu?
Vermietet wird über eine Verwaltung, die wissen noch nichts. Ich habe das gerade erst selbst erfahren. Ich werde natürlich darauf drängen, dass die Party abgesagt wird. Ansonsten den Verwalter benachrichtigen. Ich wollte nur wissen wie das generell ist mit Partys und Brandschutz und ob überhaupt 100 Leute durch unseren Flur wandern dürfen. Ich seh die schon alle vor meiner Tür stehen... :(
Grundsätzlich nicht wenn die Verwaltung nichts weiß und kein Brandschutz vorhanden ist.
Wenn es sich um eine private Party handelt, braucht es keine Flucht- und Rettungswege wie bei einer öffentlichen Veranstaltung.
Informiere vorsichtshalber Deinen Vermieter, was da geplant ist.
Im Falle einer Ruhestörung / Belästigung ruf' die Polizei.
Bitte ggf. weitere Mitbewohner des Hauses, ebenso zu verfahren. Dann wird, wenn's ausufert, das Ding ruck zuck aufgelöst.
"Dein Hausflur" - hast Du das ganze Haus gemietet mit Ausnahme des Hofs? Dann kannst Du den Durchgang verweigern!
Ende Januar... Ich schätze mal 80-100qm, ich war selbst noch nicht da drinnen. Auf jeden Fall ist das ganze mehr ein Rohbau als ein Partyhaus und in diesem Viertel kann man wirklich nicht einfach die Tür auflassen. Dann wird hier im Hausflur gerne mal ein Bier getrunken... ;-) Der Veranstalter kennt auch nur einige Leute flüchtig, den Rest gar nicht. Wer weiß wen die hier anschleppen... Danke für deine Antwort! Das mit dem Ordnungsamt hab ich auch überlegt.