Was nun tun?- Unsere Dachgeschosswohnung wurde heute vom Baumamt als illegal deklariert!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anwalt nehmen und verklagen!!! Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutzversicherung.

Ich wurde über das Wort "Brandschutz" angesprochen und habe deshalb keine rechtliche Ahnung.

Auf Grund der Tatsachen: "erster Rettungsweg nicht sicher und zweiter Rettungsweg nicht vorhanden", sage ich als Brandschützer: ZIEH AUS und rette Deine Familie! Es ist sogenannte "konkrete Gefahr für Leib und Leben".

Das Bauamt hätte genauso gut sagen können: "Raus hier, Sachen packen, ab ins Hotel, Sie übernachten hier nicht mehr." Aber das sagen die selten (Siehe unten), denn dann müssten sie im Rahmen der Gefahrenabwehr einen gewissen Anteil der Kosten vorschießen und im Pleitefall des Vermieters zahlen. Wenn das Bauamt aber wirklich "Gefahr im Verzug" festgestellt haben sollte, dann dürftet ihr garnicht mehr dort wohnen, denn das ist sowas wie einsturzgefährdet oder unterspühlt oder vom Erdrutsch betroffen oder LKW steckt im Giebel, oder, oder...

Bei "Gefahr im Verzug" hat der Staat unverzüglich für eine anderweitige Unterkunft zu sorgen. Bei vorhandener "konkreter Gefahr" bist du gefordert, für dich und deine Lieben unverzüglich eine andere Unterkunft zu finden.

In beiden Fällen solltest du vom jetzigen Vermieter entsprechenden Schadenersatz verlangen, aber das ist (siehe Satz 2) nicht mein Betätigungsfeld.

graspferdchen 
Fragesteller
 13.07.2012, 19:27

Hallo, so sehen wir das auch - am Montag kontaktieren wir unseren Mieterbund-Anwalt und sehen weiter. Auf meine Frage an die Bauamt-Dame - wie es denn jetzt läuft - sagte sie "ich schiebe Ihre Akte weit nach oben - aber suchen Sie sich eine andere Wohnung"! Naja - dachte ich - das wird ja bunt! ... ich hoffe nur das wir vom Bauamt schnellsten schriftlich was in Händen haben! Nochmals Danke für die Antwort - die auch meine Meinung bestätigt!

Solche Wohnungen sind doch "üblich" und solche Vermieter nicht selten. Es müßte von Amts wegen vielmehr darauf geachet werden, daß Hausbesitzer und solche die es sein wollen, ihre lebens- und gesundheitsgefährenden Maßnahmen unterlassen.

Art. 2 (2) GG schreibt den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit vor!

Mein Rat: schleunigst ausziehen und den Vermieter wegen Verstoß gegen Art. (2) GG und des vorsätzlichen Verstoßes gegen diesbezügliche Bauvorschriften belangen und Schadenersatz einfordern. (Umzugskosten; ggf. Ausgleich für höhere Miete und dgl.)

graspferdchen 
Fragesteller
 15.07.2012, 09:50

... vielen Dank für die Information - die auch unsere Meinung stützt! Am Montag kontaktieren wir den MB-Anwalt!

Seid Ihr im Mieterschutzverein? Dort könnt Ihr sicher auch Rat bekommen.

Der Vermieter und Hauseigentümer muss Euch sämtliche Kosten erstatten (Makler, Umzug, Zeitaufwand etc.). Da er das mit Sicherheit nicht freiwillig machen wird solltet Ihr sofort zum Rechtsanwalt gehen. Die Kosten muss der Vermieter auch übernehmen.

Gegen die Anordnung der Bauaufsicht vorzugehen bringt nichts.

graspferdchen 
Fragesteller
 15.07.2012, 09:51

... vielen Dank für die Information - die auch unsere Meinung stützt! Am Montag kontaktieren wir den MB-Anwalt!

graspferdchen 
Fragesteller
 22.07.2012, 16:44

Hallo Seehausen, ist Makler-Einschaltung absolut möglich !??? Ohne Makler sieht die Wohnungssuche mau aus ...

Seehausen  22.07.2012, 17:51
@graspferdchen

Wieso unmöglich? Ich habe vdoch schon geschrieben, dass die Maklergebühren zu den erstsattungsfähgigen Kosten gehören!!

Hallo. Au man. Den Umzug könnt ihr den in Zahlung stellen sowie die Anwaltskosten und neue Renervierungskosten. Dann keien 3 monatige Miete zahlen. Das braucht ihr nicht mehr, ich schrieb das aber schon in der ersten Antwort. Warum er euch keine andere Wohnung sucht verstehe ich nicht. Schadenersatz auch. Eben die Gefahr - kein Fluchtweg und wnen e smal gebrannt hätte was dann? Euer Anwalt wird all das besser wissen. Tammy