Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)?

2 Antworten

Moin, 

zu 1.): Das kommt sicherlich auch ein wenig auf den Arbeitsvertrag an. In den allermeisten Verträgen dürfte sich eine Klausel verbergen, die es dem Arbeitgeber gestattet, den Arbeitnehmer auch in anderen Bereichen des Unternehmens einzusetzen. Und das wird ja auch regelmäßig so umgesetzt - ich kenne da persönlich Fälle, wo Mitarbeiter der Marketingabteilung an den Empfang oder in die Telefonzentrale versetzt worden sind (weil dort plötzlich eine Lücke durch langfristige Krankheit entstanden ist) oder Kollegen aus der Produktion in die Pförtnerei, weil ihre Abteilung verkleinert worden ist. So gesehen könnte der Arbeitgeber einem Mitarbeiter ohne weiteres auch die neue Aufgabe "Brandschutzbeauftragter" zuweisen.

zu 2.) Auch das wird möglich sein. Natürlich müssten diese Seminartage bzw. -stunden dann entweder als Überstunden gewertet (und entsprechend bezahlt) werden oder die freien Tage werden einfach getauscht. Natürlich sollte das aber mit einer Vorlaufzeit angekündigt und besprochen werden, so dass der Mitarbeiter das auch einplanen kann. 
In kaum einem Arbeitsvertrag sind feste Arbeitszeiten geregelt (lediglich Wochenarbeitszeit o.ä.), so dass die Frage, zu welchen Zeiten bzw. an welchen Tagen gearbeitet wird, sowieso abgesprochen werden muss. Und wenn doch was im Vertrag geregelt ist, dann gibt es auch hier meistens Klauseln, die Abweichungen "aus betrieblichen Gründen" zulassen. Anders wären vielerorts sonst z.B. gar keine Messen, Fortbildungen oder auch Krankheitsvertretungen etc. möglich.

Was der Arbeitgeber natürlich nicht machen kann ist, den Mitarbeiter dazu zu zwingen in seiner Freizeit eine Ausbildung zu absolvieren, um dann im Betrieb eine neue (und evtl. gar nicht vom Arbeitnehmer gewollte) Aufgabe zu übernehmen.

1. Ja dazu ist der Arbeitgeber berechtigt, warum auch nicht.

2. Nein, das Seminar ist eindeutig kein Privatvergnügen und hat während der Arbeitszeit zu erfolgen, bzw es ist dafür freie Zeit als Ausgleich zu gewähren.

Andi89 
Fragesteller
 07.02.2017, 18:55

"1. Ja dazu ist der Arbeitgeber berechtigt, warum auch nicht."

Da war ich mir eben nicht sicher. 
Wie gesagt der Arbeitnehmer hat dahingehend bisher noch nie etwas gemacht. Es handelt sich um einen normalen Schreibtisch-Job am PC und die Rolle des Brandschutzbeauftragten bringt ja nun doch gewisse Pflichten mit sich und eine Art "Mehrbelastung". Daher dachte ich eher, dass es das gute Recht des Arbeitnehmers wäre zu sagen "diese Verantwortung möchte ich nicht haben". Zumal es wie gesagt nichts mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit der Person zu tun hat.

verreisterNutzer  07.02.2017, 20:22
@Andi89

Nach meiner Rechtsauffassung ist auch die Frage zu 1.) ganz klar mit NEIN zu beantworten.

Im Zweifel müsste man sich natürlich deswegen vor dem zuständigen Arbeitsgericht streiten, das das letzte Wort hätte, aber ich kann mir keinen Arbeitsrichter vorstellen, der diesen "Zwang" mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sähe.

Andi89 
Fragesteller
 07.02.2017, 20:26
@verreisterNutzer

Die Vermutung habe ich eigentlich auch. Bin mir aber nicht sicher und habe leider noch nichts "handfestes" (Gesetzestexte etc.) gefunden die mir da Klarheit verschaffen.

Besagte Person hat sich jetzt erstmal an den Personalrat gewandt, mal schauen was die sagen. Die haben da hoffentlich Ahnung.

Trotzdem schonmal vielen Dank für die ersten Rückmeldungen.

verreisterNutzer  07.02.2017, 21:17
@Andi89

Im deutschen Arbeitsrecht wird jeder Fall individuell ausgeurteilt. "Gesetzestexte" existieren deshalb in dieser Form nicht, weil es (im Gegensatz zum Sozialrecht) kein Arbeitsgesetzbuch gibt.

Ich persönlich kenne aber auch kein Arbeitsgerichtsurteil über einen ähnlich gelagerten Fall. Aber es wäre interessant, hier einmal Klarheit zu bekommen...

Andi89 
Fragesteller
 07.02.2017, 23:39
@verreisterNutzer

Unter folgendem Link habe ich zumindest einige weitere Infos gefunden (auch wenn es in dem Fall dort um einen Brandschutzbeauftragten geht, der diese Funktion nicht mehr ausüben möchte): https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4776

Was mich jedoch hellhörig hat werden lassen ist folgender Satz
"Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören." (vgl. §10 des Arbeitsschutzgesetzes)
Dies ist in meinem geschilderten Fall, soweit meine Informationen reichen, nicht passiert!

Desweiteren wird in dem, unter genannten Link, geschilderten Fall noch das hier geschrieben:
"Inwieweit ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten ablehnen kann, ist eine arbeitsrechtliche Frage, zu der wir keine weitergehenden Auskünfte geben können und dürfen (Rechtsberatungsgesetz). Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an die zuständigen Stellen gerichtet werden."

Vermute also stark das ich via gutefrage.net also keine eindeutige und klärende Antwort bekommen kann bzw. es von Fall zu Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, je nach Arbeitsvertrag.
Die Person in meinem Fall wartet nun erstmal auf eine Rückmeldung des Personalrates.

verreisterNutzer  08.02.2017, 01:15
@Andi89

Also: Natürlich wirst Du in einem Ratgeberforum keine eindeutige, klärende und abschließende Antwort auf solch eine Fragestellung bekommen, weil keiner der Ratgeber der liebe Gott ist bzw. hellsehen kann.

Deswegen hatte ich u.a. geschrieben "Nach meiner Rechtsauffassung..." Im Arbeitsrecht liegt grundsätzlich jeder Fall anders, und wenn sich der Mitarbeiter bei der Befragung durch den Arbeitsrichter entsprechend verhalten würde (z.B. ein "Zündeltrauma" aus seiner Kindheit schildern würde) würde der Richter wohl einen Teufel tun, diesen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten zu verdonnern.

Aus Sicht der Personalführung und der besonderen Verantwortung der Unternehmensleitung für diesen wichtigen Posten heraus steht für mich ohnehin fest, dass es keinen Zweck hat, jemanden zu solch einer Funktion zu zwingen, bei dem die innere Bereitschaft und Motivation fehlt. Dieser Mensch würde nur das Nötigste tun, und z.B. nicht präventiv aktiv werden.

Würden alle Stricke reißen, und selbst der Arbeitsrichter würde gegen den Mitarbeiter entscheiden, bliebe ihm nur noch, das Unternehmen zu verlassen.