Bin ich echt Lernbehindert?

Hey leute,

Ich bin 20 und hab im letzten Jahr meine mittlere reife mit einem Schnitt von 2,5 abgeschlossen und bin zurzeit dabei die Fachhochschule zu machen.

Leider war ich ganze 8 Jahre lang auf einer Förderschule (im letzen jahr auf die Hauptschule gerettet) und in dieser mussten wir Tests beim Amt machen, welche dann dementsprechend schlecht ausgefallen sind und der Psychologe dort meinte "Sie sind auf dem niveau eines Förderschülers und brauchen diese und diese hilfen, hat mich mit nem geistig behinderten verglichen und ich zitiere "Einen geistig behinderten kann man ja auch nicht alleine Busfahren lassen " gesagt) Auch die Lehrer in der Schule dachten "ähnlich"

Ich dachte mir schon damals "ach lass die Leute doch reden und zieh dein ding durch"

Gabz abseits der Empfehlungen mit meiner "Lernbehinderung" hab ich ne Maler Lehrr gemacht, bei der sich der Chef und der Betrieb als schreklich dargestellt haben, ich aber Top Noten hatte.

Mir kam der Gedanke auf "wo möchtest du mal stehen ? Willst du leben oder nur überleben?)

In der Zeit hab ich die richtigen Leute kennengelernt, die wie ich Querdenker waren und einfach ihrer Leidenschaft nachgingen und mittlerweile ihr Abi haben. Dann kam die mittlere reife, da ich sie durch den 2 Jahresvertrag nicht automatisch hatte und jetzt bin ich seit einem Jahr in der Fachhochschule.

Ist den an der These dass ich eine Lernbehinderung habe was dran?

Bin ich geistig wirklich so debil, als dass ich "hilfen" brauche um eine normale Ausbildung zu packen?

Den wenn ich meinen werdegang betrachte is die These durch die Berufsschulzeit, ja spätestens durch die mittlere Reife aufgehoben worden.

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Maßnahme vom Jobcenter ausweichen?

Hi, ich bin gerade übelst am Verzweifeln. Mir wurde aus dem Nichts eine Maßnahme vom Jobcenter zugeschickt, die ich jetzt machen muss. Es wurde vorher nichts mit mir besprochen und auch eine Eingliederungsvereinbarung musste ich nicht unterschreiben. Die Maßnahme hat zu 0% nichts mit dem zutun, was ich einmal machen möchte.

Lager, Kosmetik, Gesundheitswesen etc.

Ich hatte mich an der Schule für PTA (Pharmazeutisch-technischer Assistent) beworben, aber leider für dieses Jahr keinen Platz mehr bekommen. Jedoch stehe ich auf der Liste für das nächste Jahr und bekomme im November/Dezember einen Termin.

Mit meiner Sachbearbeiterin kann man nicht reden, ob ich etwas anderes machen könnte. Sie beruht darauf, dass ich DIESE Maßnahme mache, fertig. Sie hat mich sogar mit falschen Voraussetzungen da reingeschickt. Angeblich müsste ich dort keinen Unterricht machen, weil ich einen Abschluss habe und der Fokus würde bei mir auf Praktika liegen. Jetzt heißt es aber von der Maßnahme, dass ich am Unterricht teilnehmen muss. Solange bis ich ein Praktikum gefunden habe. Leider war ich jetzt schon in jeder Apotheke in der Stadt und alle haben abgelehnt.

Mein einziger Ausweg wäre noch ein Widerspruch, aber würde das etwas bringen, selbst wenn es gut begründet ist?

Würde mich echt über schnelle und hilfreiche Antworten freuen.

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Steht mir Arbeitslosengeld zu wenn ich gekündigt wegen Krankheit werde?

Hallo erstmal.

Vor kurzem hat mir mein ehemaliger Abreitgeber mitgeteilt das er mich nicht weiterhin beschäftigen kann und mein Arbeitsvertrag nicht verlängert(Habe da 2 Jahre befristet gearbeitet) wird. Die Dame vom Amt hat mir einige Stellen zu geschickt und ich habe mich darauf hin bei allen beworben. Ziemlich schnell bekam ich dann auch schon von einem Callcenter eine Antwort.

Da ich an einer sozial Phobie leide dachte ich erst das es dumm wäre dort anzufangen(was sich nun irgendwie bestätigt) aber unter Druck habe ich die Stelle angenommen, da ich ja meine Miete zahlen muss irgendwie.

Nun Arbeite ich dort seit zwei Wochen und ab nächster Woche soll ich anfangen zu telefonieren. Ich bekomme schon Panik wenn ich nur daran denke. Auch die Abteilungsleiterin hält mich für unfähig, da ich mich noch nicht mal so richtig mit Menschen unterhalten kann was sie mir in einem unter vier Augengespräch mitteilte(sie ist dabei aber sehr nett geblieben). Der Chef meiner Abteilungsleiterin war bei den Gespräch ebenfalls dabei und sie machten mir klar wenn sich das nicht ändert bis Mittwoch(ab da soll ich telefonieren) dann wars das so in der Art. Da ich ja noch in der Probezeit bin und so. Nun habe ich heute einen richtigen Panikanfall gehabt.....hatte ich keinen mehr seit meiner Therapie vor 2 1/2 Jahren. Ich kann Privat schon nicht richtig telefonieren (Erledigt oft meine Schwester für mich). Wie soll das dann da jeden Tag klappen?

Mein Arzt(mit dem ich letzte Woche schon sprach) bot mir an mich erst mal eine weile krank zu schreiben aufgrund meiner sozial Phobie und Depression. Hinzu kommt das ich sowieso einen leichten grippalen Infekt habe(Halsschmerzen, Husten, Schniefnase). Wenn ich mich nun für ein paar Tage (max 1 Woche). Krank schreiben lasse, denke ich das sie mir kündigen. Allerdings bekomme ich schon jetzt Panik wenn ich nur daran denke jemanden anzurufen auf der Arbeit um ihm irgend ein Produkt anzudrehen. Meine Frage ist wenn es jetzt wirklich dazu kommen sollte und ich in meiner Panik zum Arzt renne(was ich eigentlich vermeiden will) daraufhin eine Kündigung bekomme, steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Ich war zwar damals in Therapie und alles aber habe für meine Psychischen Probleme keinen Nachweis falls das dann irgendwie notwendig sein sollte. Es hatte sich ja auch sehr verbessert aber zur Zeit ist da wieder so ein Tief drinnen.

Der lange Text tut mir sehr leid, aber ich habe wirklich Angst dass ich meine Miete dann nicht mehr zahlen kann und ich raus fliege.

Danke schon mal für die Antworten.

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Ausbildung verkürzen, macht das Sinn?

Hallo.

Ich mache zur Zeit eine duale Berufsausbildung zum Mechatroniker in einem großen Dax-Unternehmen, einem Chemiebetrieb.

Zur Zeit bin ich im 3. Lehrjahr und wäre regulär in 1,5 Jahren mit der Ausbildung fertig.

Jetzt habe ich mich umgehört und festgestellt, dass doch mehrere meiner Mitazubis die Ausbildung verkürzen und somit schon nach 3 Jahren nächstes Jahr im Sommer/Herbst die Abschlussprüfung machen wollen.

Ich selber habe da schonmal drüber nachgedacht und mich dann aber vorerst aufgrund des Stoffausfalls durch Corona dagegen entschieden. Heute gab es in der Mittagspause ein Gespräch mit einem meiner Frühauslerner-Kollegen, der meinte, dass das früher Auslernen nur Vorteile hat und er in mir Potential sieht.

Jetzt bin ich am Überlegen... Ich bekomme als Einstiegsgehalt 130% mehr Gehalt als momentan, kann eher als Facharbeiter allein arbeiten, eher Berufserfahrung sammeln und somit mich auch eher nach Weiterbildungsmöglichkeiten umschauen.

Was mich allerdings abschreckt ist die Angst zu Scheitern. Die Prüfung zu verhauen und dann mit einem sehr schlechten Berufsabschluss in die Arbeitswelt entlassen zu werden schreckt mich am Meisten ab. Zwar haben wir bei uns 90% Übernahmewahrscheinlichkeit, trotz schlägt mir der Gedanke sehr stark aufs Gewissen.

Ich habe 2019 knapp mein Abitur mit 2,8 gemacht, hatte im 1. und im 2. Lehrjahr einen Notendurchschnitt von 1.5, in der Abschlussprüfung Teil 1 (40% der Endnote) 85%.

Jetzt muss ich spätestens Anfang Dezember den Antrag bei der IHK eingereicht haben, bin momentan wirklich unentschlossen was das angeht...

Hat da jemand Erfahrung oder Empfehlungen was er machen würde?

Tipp: 56%
Eher Auslernen, weil... 33%
Nicht eher auslernen, weil... 11%
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Was passiert mit Nebenjob, wenn Hauptjob gekündigt wird?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe 3 Fragen.

Ich habe einen Hauptjob (Teilzeit 25 Stunden pro Woche im Büro) und einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis (bis 9 Stunden pro Woche als Haushaltshilfe).

Frage 1: was passiert, wenn ich den Hauptjob mal verlieren würde. Dann muss ich den Nebenjob auch kündigen, weil sich das dann mit den Leistungen des Job-Centers "beißt"? Im Falle einer Kündigung würde ich also nur vom Jobcenter den Anteil am Teilzeit-Einkommen aus dem Hauptjob an Unterstützung bekommen, dürfte den Nebenjob dann aber nicht mehr ausführen oder dieses Einkommen würde dann angerechnet? (Nebenbei: Wovon lebt man dann?)

Frage 2: was passiert, wenn ich mich im Nebenjob verletze (von einer Leiter falle beim Putzen etc.). Kann mich der Arbeitgeber des Hauptjobs deswegen rauswerfen, wenn ich dadurch zeitweise nicht mehr für ihn arbeitsfähig bin?

Frage 3: Was würde im Fall eines Unfalls im Nebenjob passieren? Bezahlt die Krankenkasse auch dem Arbeitgeber aus dem Hauptjob meinen Verdienstausfall?

Ich muss dazu sagen, dass mein Chef von meinem Nebenjob weiß, weil dieser nicht mit meinem Hauptjob kollidiert. Und bis jetzt ist auch noch nichts passiert, aber die obigen Fragen beschäftigen mich generell.

Danke an euch für eure informativen Antworten vorab.

Nebenjob, Recht, Arbeitsamt, Arbeitsunfall, teilzeitstelle, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschreiben?

Hey Leute...

Mein kleiner Bruder ist Papa geworden... alles soweit , finde ich jetzt , top. kleine Mann ist gesund, Freundin „noch“ zusammen usw... nur leider wohnen sie nicht zusammen. Logisch , ist er aber die meiste Zeit bei ihr.... sie ist auch im Mutterschaftsurlaub oder wie das heißt, bekommt aber noch zusätzlich Harz. Sind ja nur paar % Lohn die man da bekommt...

Nun hat er einen Brief vom Jugendamt und vom Arbeitsamt bekommen ! Er sollte doch die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und beim Arbeitsamt seinen Lohn, seine wert Anlagen usw vorzeigen! Komisch warum erst jetzt...der kleine wird nächstes Jahr im Frühling 2... einen Vaterschaftstest haben sie gemacht, (mein Bruder ist es zu 99,9999%)... wegen Unterhalt, haben sie sich untereinander ausgemacht...sie leben ja auch nicht in einer bedarfsgemeintschaft! Er ist ja nur quasi zu Besuch bei ihr!

Aber nun stelle ich mir die Frage?!
Muss er beim Arbeitsamt seine Einkünfte, Lohnzettel usw vorzeigen?
Warum rennt seine Freundin, erst jetzt zum Jugendamt?? Nach rund 2 Jahren!! Die hat doch iwas vor??!!

Muss mein Bruder beim Jugendamt unterschreiben??

Wenn er nicht unterschreiben möchte, wer leitet das dann zum Gericht weiter, Jugendamt oder die Mutter??

Reicht da nicht schon das Schreiben vom selbst eingeleiteten Vaterschaftstest aus?? Da steht es ja schwarz auf weiß drauf, das er der Vater ist.....Am Ende wenn es vor Gericht geht, machen die doch auch nur einen Vaterschaftstest?? und der wird das auch nur bestätigen...

Ich bin gespannt was raus kommt :D habt schon mal vielen Dank!!!

Arbeitsamt, Jugendamt, Vaterschaftsanerkennung
Thema Jobcenter, Arbeitsamt, Hartz IV?

Hallo Leute, ich habe folgendes Anliegen,

Ich habe Hartz IV beantragt und es wurde bewilligt und ich habe den erst Bescheid erhalten, per Post und per Mail.

Nun sollte ich noch meinen Personalausweis nachreichen und einen Antrag auf Kindergeld stellen, dies stand in dem Schreiben. Ich habe somit nur Geld für August bekommen, die Leistungen für September werden mir vorenthalten, bis ich die Dokumente dort eingereicht habe. Nun habe ich das aber schon getan, alle Dokumente eingereicht, Perso und Kindergeld Antrag ausgefüllt und ebenfalls eingereicht. Den Antrag hab ich sogar schon zur Post gebracht, dieser wird nun zur Familienkasse geschickt. Jetzt habe ich gestern mit einer Vertretung meiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, diese war der Meinung, das würde nicht ganz ausreichen, jetzt frage ich mich, was wollen sie denn noch? Also eine Antwort der Familienkasse dauert doch noch länger, ich habe alle notwendigen Unterlagen dort abgegeben, bin allen Forderungen nachgekommen, und jetzt soll ich erneut Wochen warten, bis ich mir wieder was zu essen kaufen kann? Die Vertretung der Dame hat während des Telefonats einfach aufgelegt, als ich anfing mit ihr zu diskutieren, finde ich äußerst unprofessionell. In dem Schreiben stand lediglich, sie wollen einen Nachweis für die Antragstellung auf Kindergeld, welchen ich ja wie erwähnt dort abgegeben habe. Ich weiß nicht ganz, was deren Problem ist, mein Geld einfach zu überweisen, um es mal sehr unkompliziert auszudrücken. Ist halt ein scheiß Gefühl, dauernd weitergereicht zu werden, "ja morgen" bla bla bla. Ich habe denen mehrmals am Telefon gesagt, dass ich allen Forderungen nach gekommen bin, was gibt es noch zu besprechen? Habe mich wirklich sehr bemüht und war stets freundlich aber langsam drehe ich richtig durch. Als ob ich mit dem Kindergeld durchbrennen würde oder was weiß ich. Hoffentlich hat jemand einen Ratschlag für mich.

Liebe Grüße und eine erfolgreiche Woche.

Murat.

Recht, Arbeitsamt, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Muss ich Nachweise einreichen oder nicht da ich Berufsberatung bekomme seit meiner Schulzeit ?

Hi Leute guten Tag, es ist ein sehr langer Text, brauche aber dringend Hilfe. Ich wollte wieder Antrag auf Kindergeld stellen da ich seit knapp einem Jahr leider ohne Erfolg eine Ausbildungsstelle suche. Nun hätte ich eine Frage zu diesem Text: Muss ich etwas einreichen, wenn ja was muss ich alles einreichen? Oder muss ich nichts einreichen wie z.B. Nachweise für Absagen von Bewerbungen oder Kopie von Schulzeugnis, da ich in der Berufsberatung angemeldet bin?

Sucht Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder ist es arbeitsplatzsuchend gemeldet?

Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen. Reichen Sie die Vordrucke (Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes) und (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie geeignete Nachweise (z. B. Zwischennachrichten und Absagen auf Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, Bescheinigung über die Meldung bei der Berufsberatung, Bescheinigung über Meldung als Arbeitsuchender) ein.

Sollte Ihr Kind keine weitere Ausbildung aufnehmen, muss die Familienkasse die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung überprüfen. Reichen Sie in diesem Fall einen Nachweis über den tatsächlichen Abschluss der Schulausbildung ein (z. B. Schulbescheinigung oder Kopie des Abschlusszeugnisses). Beurteilungen oder Bewertungen im Zeugnis können Sie unkenntlich machen. Sollten Sie den erforderlichen Nachweis nicht einreichen, muss die Festsetzung bzw. Bewiligung des Kindergeldes rückwirkend ab dem Monat aufgehoben werden, der dem Monat folgt, für den zuletzt die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Das darüber hinaus gezahlte Kindergeld ist zu erstatten. Über das Ende der Schulausbildung hinaus können Sie für Ihr oben genanntes Kind weiter Kindergeld beantragen, wenn es einen Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 EStG bzw. § 2 Abs. 2 BKGG erfüllt.

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Medizinischer Dienst/Arbeitsamt/Umschulung/Was sagen?

Moin Leute,

Ich brauche euren Rat. Es ist so: Ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungvertrag beendet, weil mein Arbeitsort/Standort schließt und der nächste Arbeitsort für mich nicht vereinbar ist(Zu weite Distanz usw). Ich bekomm keine Sperre beim Amt und erhalte eine Abfindung.

Ich bin 30 Jahre alt und arbeite als Stahlbauschlosser im Bereich Kranbau.

Vor knapp 3 Jahren wurde ich an beiden Ellenbogen wegen eines Ulnaris-Rinnen Syndrom operiert. Bei mir was das ziemlich weit fortgeschritten, so dat zum Teil einzelne Finger extrem eingeschränkt waren. Dadurch bin ich 1 Jahr ausgefallen, anschließend, natürlich aus finanziellen Gründen wieder zu Arbeit. Allerdings habe ich nach wie vor Probleme, d.h. Schubweise Schmerzen in den Händen und Ellenbogen. Immerwieder Einschlafen der Hände und rasche Ermüdung bei schweren Tätigkeiten,zB Arbeiten mit großen Hammer oder Flex etc.

Deshalb möchte ich gerne eine Umschulung machen. Ich bin Erwerbsfähig und möchte natürlich auch arbeiten,aber nicht mehr in der Branche. Das macht in meinen Augen keinen Sinn. Ich mein, ich muss noch 37Jahre bis zur Rente arbeiten. Das werde ich so nicht packen.

Ich habe mich deshalb beim Amt gemeldet, den Fall geschildert, also das mein Arbeitsverhältnis endet, ich x und y Gebrechen habe und gern Umschulen möchte. Ich bekam den Fragebogen vom Medizinischen Dienst und habe nun eine Einladung zum persönlichen Gespräch.

Was soll ich da sagen? Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, so dass dat Gutachten zu meinen Gunsten ausfällt, denn ich kann ja arbeiten, aber habe dabei Probleme. Mein Job ist eh weg und ich will diesen nicht mehr machen. Was soll ich tun? Hat jem einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitsamt, Umschulung, medizinischer Dienst, Umschulung Arbeitsamt, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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