An- und Abmelden bei ALG I?

3 Antworten

Das mit dem Ab - und Anmelden kannst Du vergessen, auch wenn das zumindest beim ALG -1 möglich wäre, aber mit Sicherheit nicht am laufenden Band.

Du würdest auch nicht gesperrt, sondern dein Nettoeinkommen über den 165 Euro Freibetrag von dein ALG - 1 abgezogen.

Wenn Du in der Woche auf 15 oder mehr Stunden im Job kommen würdest, dann würde kein Anspruch mehr bestehen, weil man dann nicht mehr als arbeitslos gilt.

Dann würdest Du automatisch abgemeldet und Du müsstest dein ALG - 1 bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder neu beantragen.

Beim ALG - geht das mit dem Ab - und Anmelden im Regelfall auch, aber die Jobcenter lassen sich nicht mehr verarsch...die Zeiten sind vorbei, damit kommst Du evtl.einmal durch, wenn Du dich früh genug abmeldest.

Aber wenn Du dich dann kurze Zeit später im Folgemonat nach dem Zufluss des Einkommens auf deinem Konto wieder beim Jobcenter anmeldest, nur um eine Anrechnung deines Einkommens zu vermeiden, dann macht dir das Jobcenter mit Sicherheit einen Strich durch die Rechnung.

Das haben andere vor dir schon z.B.bei einem bevorstehenden Zufluss eines Erbes versucht und gemacht, daraus haben die Jobcenter viel gelernt.

Da bist Du falsch informiert.

Du wirst nicht gesperrt.

Du bekommst dein ALG 1 ganz normal weiter und zu deinem Minijob bekommst du 165€. Was da drüber ist, wird angerechnet.

Ich habe zu meiner ALG 1 Zeit auch noch einen Minijob gehabt.

Beispiel: Du bekommst 900€ ALG 1 und hast einen Minijob:

Dann hast Du am Ende 1065€.

Man kann sich tageweise abmelden. Habe ich gemacht, weil mir die sehr erfahrene Sachbearbeiterin gesagt hat, "Wir haben in unserer Stadt viele Schauspieler am Theater. Wenn die ein Engagement haben, melden sie sich ab - und danach wieder an." Obwohl ich kein Schauspieler bin aber von Einzelaufträgen abhängig war, habe ich das gemacht - ging wunderbar. Nur musste ich die Sozialbeiträge für diese Zeit selbst bezahlen.