Jobcenter Gehalt?
Von Jobcenter wurde mir für Oktober kein Gehalt überwiesen. Bin kein Harz4
Darauf am Telefon erfahre ich das mein Berater gewächselt worden ist. Dazu wurde noch mir von der neuen Berater gesagt das ich keine Kontoauszüge nachgereicht habe und deshalb eiben Dauerhaften sperre bekommen habe. Habe Ihm höflich erklärt das meine alte Berater mir immer einen Brief zukommen lassen, mit der bitte das ich Kontoauszüge für ...Monate zuschicken soll.
Sollte das Jobcenter nicht benachrichtigen, wenn sie etwas wollen, brauchen?
Muss iJobcenter nicht ankündigen das mein Gerater gewächstelt worden ist, damit ich weiß an wem ich mich wenden muss?
4 Antworten
Zumindest müsstest du einen Versagungsbescheid bekommen.
Es ist üblich mit dem Weiterbewilligungantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mindestens einsehen zu lassen. Bist da wohl auch kein Neuling. Dein alter Berater hat dir wohl immer alles einzeln aus der Nase ziehen müssen obwohl du weißt wie es läuft?
Vor der Versagung von Leistung hätten sie dich aber auffordern müssen fehlende Dokumente nachzureichen. Vielleicht haben sie das und die ganze Zeit gewartet.
Jetzt musst dem Versagungsbescheid widersprechen.
Den Wechsel vom Berater müssen sie dir nicht mitteilen. Kannst immer beim Empfang oder in der Zentrale anrufen und dich weiterleiten lassen.
Von Jobcenter wurde mir für Oktober kein Gehalt überwiesen. Bin kein Harz4
Wie ist das zu verstehen?
Du bist "kein Harz4" und hast vom Jobcenter für Oktober "kein Gehalt" bekommen?
Bist Du Jobcenter-Mitarbeiter? :)
Nein, das Jobcenter muß eine Änderung in der Zuständigkeit des Sachbearbeiters nach meinem Wissen nicht ankündigen. Warum auch?
Dauerhaften sperre
So etwas gibt es regulär beim Jobcenter nicht.
Aufgrund Deiner Schilderung vermute ich jetzt einfach mal, daß Du nicht rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hast, da man Dir kein Formular dafür zugeschickt hat.
Dann reiche den Antrag zeitnah nach, und Du solltest eine Nachzahlung bekommen.
Formulare dazu findest Du online.
Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich wertlos. In diesem Fall stimmen sie jedoch, da man grundsötzlich bei jedem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate als Bedürftigkeitsnachweis mit einzureichen hat.
Wenn die Kontoauszüge fehlen, sollte man Dir dies jedoch papierschriftlich mitteilen.
SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung Absatz 3 schreibt dazu:
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Dieser schriftliche Hinweis muss aber nicht unbedingt in jedem gleichgelagerten Einzelfall oder in jedem Quartal für den selben Fall nochmal erfolgen, denke ich. Ist er denn schon mal erfolgt?
Bitte auch lesen: SGB I § 60 Angabe von Tatsachen, § 65 Grenzen der Mitwirkung und § 67 Nachholung der Mitwirkung.
Gruß aus Berlin, Gerd
"Von Jobcenter wurde mir für Oktober kein Gehalt überwiesen"
Das ist kein Gehalt, das ist eine Ersatzleistung. Du bist verpflichtet dem nachzukommen was du in der Eingliederungsvereinbarung zugesichert hast
Das ist schon klar aber muss ich erst kein Brief erhalten wass Jobcenter von mir braucht?
Wenn du in dieser Vereinbarung zugestimmt hast unaufgefordert Unterlagen einzureichen dann wäre ein Brief nett, aber keine Pflicht. Es herrscht Vertragsfreiheit, die Eingliederungsvereinbarung muss man nicht unterschreiben (bekommt aber vermutlich dann Probleme).
Weiterbewilligungsantrag habe ich eingereicht schon vor 1 Monat. Die begrğndund dafür am Telefon war das die von mir 3 Monatiges Kontoauszüge breuchten und ich denen nicht zugesendet habe weil ich ja nicht wissen kann das Jobcenter meine Kontoauszüge braucht.