Jobcenter Gehalt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zumindest müsstest du einen Versagungsbescheid bekommen.

Es ist üblich mit dem Weiterbewilligungantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mindestens einsehen zu lassen. Bist da wohl auch kein Neuling. Dein alter Berater hat dir wohl immer alles einzeln aus der Nase ziehen müssen obwohl du weißt wie es läuft?

Vor der Versagung von Leistung hätten sie dich aber auffordern müssen fehlende Dokumente nachzureichen. Vielleicht haben sie das und die ganze Zeit gewartet.

Jetzt musst dem Versagungsbescheid widersprechen.

Den Wechsel vom Berater müssen sie dir nicht mitteilen. Kannst immer beim Empfang oder in der Zentrale anrufen und dich weiterleiten lassen.

alpa123817 
Fragesteller
 02.10.2021, 01:06

Einen Versagungsbescheid habe ich nicht erhalten

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Von Jobcenter wurde mir für Oktober kein Gehalt überwiesen. Bin kein Harz4

Wie ist das zu verstehen?

Du bist "kein Harz4" und hast vom Jobcenter für Oktober "kein Gehalt" bekommen?

Bist Du Jobcenter-Mitarbeiter? :)

Nein, das Jobcenter muß eine Änderung in der Zuständigkeit des Sachbearbeiters nach meinem Wissen nicht ankündigen. Warum auch?

Dauerhaften sperre

So etwas gibt es regulär beim Jobcenter nicht.

Aufgrund Deiner Schilderung vermute ich jetzt einfach mal, daß Du nicht rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hast, da man Dir kein Formular dafür zugeschickt hat.

Dann reiche den Antrag zeitnah nach, und Du solltest eine Nachzahlung bekommen.

Formulare dazu findest Du online.

alpa123817 
Fragesteller
 02.10.2021, 13:56

Weiterbewilligungsantrag habe ich eingereicht schon vor 1 Monat. Die begrğndund dafür am Telefon war das die von mir 3 Monatiges Kontoauszüge breuchten und ich denen nicht zugesendet habe weil ich ja nicht wissen kann das Jobcenter meine Kontoauszüge braucht.

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Agamemnon712  03.10.2021, 07:23
@alpa123817

Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich wertlos. In diesem Fall stimmen sie jedoch, da man grundsötzlich bei jedem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate als Bedürftigkeitsnachweis mit einzureichen hat.

Wenn die Kontoauszüge fehlen, sollte man Dir dies jedoch papierschriftlich mitteilen.

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SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung Absatz 3 schreibt dazu:

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Dieser schriftliche Hinweis muss aber nicht unbedingt in jedem gleichgelagerten Einzelfall oder in jedem Quartal für den selben Fall nochmal erfolgen, denke ich. Ist er denn schon mal erfolgt?

Bitte auch lesen: SGB I § 60 Angabe von Tatsachen, § 65 Grenzen der Mitwirkung und § 67 Nachholung der Mitwirkung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

"Von Jobcenter wurde mir für Oktober kein Gehalt überwiesen"

Das ist kein Gehalt, das ist eine Ersatzleistung. Du bist verpflichtet dem nachzukommen was du in der Eingliederungsvereinbarung zugesichert hast

alpa123817 
Fragesteller
 01.10.2021, 20:42

Das ist schon klar aber muss ich erst kein Brief erhalten wass Jobcenter von mir braucht?

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geheim007b  01.10.2021, 20:45
@alpa123817

Wenn du in dieser Vereinbarung zugestimmt hast unaufgefordert Unterlagen einzureichen dann wäre ein Brief nett, aber keine Pflicht. Es herrscht Vertragsfreiheit, die Eingliederungsvereinbarung muss man nicht unterschreiben (bekommt aber vermutlich dann Probleme).

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