Dem Support schreiben dass du das nicht willst und sie dir das Geld erstatten sollen.

Meiner Erfahrung nach bekommst danach das Spiel. Also kauf es erstmal nicht woanders sonst hast es evtl 2x.

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Wenn du was von einem Wunschzettel einer anderen Person bestellst und dein Kauf nicht von Amazon direkt sondern einem Dritthändler ist, dann musst du die Lieferadresse des Beschenken selbst angegeben wenn dieser seine Lieferadresse nicht mit Drittanbietern teilt.

Besser?

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Wie lange hat das Update gedauert?

Das letzte "Update" dass ne Kollegin machte, brachte ihr Win 11.

Du könntest gucken ob du noch in deinem Benutzer eingeloggt bist.

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Denke nicht dass du mit Paypal Probleme bekommen wirst.

Der Status angekündigt bedeutet dass das Versandlabel elektronisch vom Verkäufer erstellt wurde, das Paket wurde aber noch nicht mal eingeliefert. Der Status mag manchmal hängen, aber nicht 2-3 Wochen. Überschreitet schon jede bummelige Versandzeit.

Bei Falleröffnung wird dem Verkäufer Zeit gegeben sich zu äußern. Tut er das nicht, dann ticken die Tage dahin bis die Frist abgelaufen ist.

Beschleunigen kannst das indem du nach paar Tagen, ohne Statusupdate, dich bei Paypal meldest. Die können sich den Account angucken und evaluieren ob weiter warten angebracht ist oder es geschlossen werden kann.

Das Thema Replica solltest nicht von dir aus ansprechen. Es sind Schuhe.

Was bringen dir Schuhe einer Marke wenn es fake ist? Die werden kaum die Qualität vom Original ausweisen und selbst wenn das Original überteuert ist, sind die Replicas minderwertiger. Warum kaufst minderwertige Schuhe und gibst dafür 115€ aus? Sind keine 30 wert.

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Ein Tipp ist zu prüfen ob es wirklich Amazon dahinter ist, oder ein anderer Dienstleister wie Barclays oder eine andere Bank (sollte dann klein dahinter stehen). Je nachdem mag es unterschiedliche Konditionen geben wie z.B. Zinsen

Ich hatte es einmal rein aus Interesse ausprobiert. War von Amazon direkt, gab keine gesonderte Identitätsprüfung oder Bonitätsprüfung (zumindest nicht über die Schufa, das hätte ich gesehen). Keine Zinsen. War auch nur ein kleiner Betrag und ob ich später in einem Rutsch den Restbetrag hätte bezahlen können, weiß ich nicht mehr.

Wenn es ein Angebot von Amazon selbst ist, kannst deine Fragen dem Support (zB im Webchat) stellen. Denn möglicherweise veraltete Informationen aus irgendeinem Forum sind nicht zwangsläufig immer noch gültig.

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Sollte über die Gewährleistung möglich sein. Hast denn direkt bei Magix gekauft? Denn dein Ansprechpartner ist der Verkäufer, das Unternehmen mit dem du einen Kaufvertrag hast.

Ich gehe mal davon aus, dass Magix auch dein Verkäufer ist.

Das Gewährleistungsprozedere sieht paar Schritte vor bevor du rechtlich ne Chance auf Erfolg hast.

Magix muss die Möglichkeit gegeben werden die Fehler zu beseitigen. Den Nachweis dass du ihnen diese Möglichkeit mehrfach gegeben hast, musst du erbringen.

Du meldest denen also deine Probleme, führst ihre Tipps aus (erstellst dir am besten ein Verlaufsprotokoll mit allem was wann empfohlen und probiert wurde mit Ergebnis) und meldest das Ergebnis zurück. Dann aber schon mit dem Hinweis dass du das Geld zurück möchtest wenn die Software nicht zum arbeiten gebracht werden kann. So 2-3 Versuche lässt über dich ergehen. Dann wäre der Punkt wo du schon eine Frist setzen kannst für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ein Anwalt brauchst erst wenn dir generell Hilfe/Gewährleistung verweigert wird oder deine Frist ohne Ergebnis verstreicht.

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Nach dieser Fragestellung dauert es 6 Stunden.

Wenn du wissen willst wie lange es dauert eine MP3 herunterzuladen die eine Laufzeit von 6 Stunden hat, so ist die Laufzeit recht irrelevant. Es kommt auf die Dateigröße an und die variiert je nachdem wie kodiert wurde, wie stark komprimiert.

Und deine Downloadgeschwindigkeit.

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Geht.

Allerdings würde in diesem spezifischen Beispiel Amazon wohl das Konto sperren, wenn du sie dort alle einlöst und was kaufen willst, weil sie wegen vieler Gutscheinbetrügereien und Betrug durch Minderjährige da recht paranoid geworden sind. Da wurden schon Konten für weit weniger gesperrt und die Reaktivierung oder gar die Auslösung vom Restguthaben ist ein langer, nerviger Prozess der auch unzufrieden enden kann.

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Wenn es ein Händler ist, kannst ihm schreiben und ihn bitten das Gebot zu löschen, ansonsten widerrufst den Vertrag falls du den Zuschlag bekommst. Wäre wohl in seinem Interesse deiner Bitte nachzukommen (muss er aber nicht, dafür muss er hinterher den Widerruf akzeptieren).

Bei einem Privatverkäufer hast so ein Widerrufsrecht nicht. Geboten, gewonnen, gekauft. Da hast den Kaufvertrag mit all den Rechten und Pflichten.

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Du suchst dir Lieferanten. Händler die wissen das du Dropshipping betreibst. Ist ne Absprache.

Der Kunde bestellt bei dir, du bestellst daraufhin die Ware bei deinem Lieferanten und lässt von deinem Lieferanten direkt an den Kunden schicken. (Notfalls per abweichender Lieferadresse.) Dem Kunden schickst deine Rechnung digital. Vom Lieferanten bekommst du die Rechnung digital.

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Ich denk das sind Decknamen.

Die richtigen Namen werden wegen Schutz der Mitarbeiter wohl eher nicht im Support genutzt. Intern wissen die schon welcher Name zu wem gehört.

Also zumindest im Chat.
Per Mail bekomm ich nicht solche seltsam verdächtigen Namen.

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Nach 10 Tagen geht es automatisch zurück und du bekommst eine Erstattung.

Ob das für deinen Amazonaccout auf längere Sicht nachteilig ist oder besser als ne von dir ausgelöste Rücksendung, kann ich nicht beurteilen. Also welcher Weg besser wäre.

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https://www.google.com/search?q=zoll+erstattung+bei+retoure

Fazit: Möglich, aber musst beim Zollamt selbst beantragen.

Wenn Sie außerhalb der EU bestellte Ware an den Verkäufer zurückschicken, können Sie sich die ursprünglich gezahlten Einfuhrabgaben vom Zoll erstatten lassen. Sie müssen aber nachweisen, wie viel Zoll ursprünglich bezahlt wurde und dass die Ware jetzt wieder ins Herkunftsland zurückgeschickt wurde.

So funktioniert die Rückerstattung:

  •  Finden Sie das zuständige Zollamt heraus (siehe unten)
  •  Füllen Sie folgendes Formular zur Ungültigerklärung aus: www.formulare-bfinv.de
  •  Senden Sie das Formular per E-Mail ans zuständige Zollamt und bitten um Rücküberweisung der Einfuhrabgaben
  •  An die E-Mail müssen weitere Dokumente angehängt werden, die wir nachfolgend erklären.

...

https://www.paketda.de/verschicken/retoure-china-usa-uk.html#zoll

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Dann stand es entweder nicht frei zur Verfügung (am wahrscheinlichsten) oder du hast beim Geld Senden nicht auf Guthaben gestellt (unwahrscheinlich da freies Guthaben idR primär ausgewählt wird).

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1) Empfangen ja, aber beim Senden wirst dann eher schnell temporär gesperrt und zur Identifizierung aufgefordert.
Stimmen die PP Daten mit denen des Ausweises nicht überein, dann Permasperre und bye bye Guthaben.
Aber das hättest dir auch selbst denken können, dass anonyme Bankkonten nicht funktionieren. Hätte ja höchstes Missbrauchspotentional (Geldwäsche, Betrug etc).
Da musst mind. eine echte Person zur Identifizierung vorschieben können. Aber da geht's dann schon langsam ins Strafrecht.

2) Was ein Empfänger mit dem Geld macht, ist egal. Ist dann auch nicht mehr dein Geld.
Vertrag ist Vertrag. Darauf kommt es an. Selbst bei F&F.

Problem ist eher, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Wenn du mit fragwürdigen Vertragspartnern agierst, oder fragwürdige Geschäfte abschließt, dann kannst dich damit anfreunden zivilrechtlich zu reagieren um dein Recht durchzusetzen. Die Kosten dafür musst du vorstrecken.

Da deine Fragen recht minderjährig und fishy klingen (schon die erste), Paypal ist ab 18. Naive Menschen lassen sich leicht abzocken mit ganz anderen Methoden. Minderjährige können ihr stinknormales Bankkonto nutzen oder auf Kleinanzeigen Geschäfte in Bar abschließen.

Mit Leuten, denen du nichtmal deinen Namen geben willst, solltest überhaupt keine Geschäfte machen. Da stimmt doch schon was nicht.

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Wegen Maßnahme Geldsperre beim Jobcenter?

Guten Abend Leute :) Ich mache mir die ganze Zeit den Kopf verrückt und finde keine konkrete Antwort im Internet weshalb ich es hier versuche. Und zwar bin ich seit letztes Jahr Sommer in einer Maßnahme (wegen Bewerbungshilfe usw). Ich hätte letzte Woche Freitag erst um 13 Uhr in die Maßnahme gemüsst, allerdings bekam ich mit meinen Magen Probleme und hing quasi nur auf Klo fest, da es auch schon 12 Uhr war konnte ich an diesen Tag nicht mehr zum Arzt. Und ja ich bin relativ früh aufgestanden aber anscheinend habe ich mir was mit dem Magen eingefangen und müsste alle 5 Minuten aufs Klo weshalb ich nicht dazu kam mich fertig zu machen.

Meine Maßnahme habe ich am Freitag auch bescheid gegeben dass ich es nicht mehr rechtzeitig schaffen werde und nächste Woche zum Arzt gehen werde. Gestern habe ich beim Arzt angerufen und habe erst heute einen Termin bekommen und wurde auch von gestern an krankgeschrieben (Leider geht es mir jetzt noch schlechter und ich bekam mehr Probleme als nur Magenschmerzen und muss jetzt auch noch einen PCR Test machen)

Aber das Problem ist, ich wurde nicht für Freitag krankgeschrieben da die Ärztin nur ein Tag eine rückwirkende Krankenmeldung (AUB) machen kann. Quasi bin ich für ein Tag unentschuldigt und habe dadurch große Angst dass ich eine Geldsperre vom Jobcenter bekomme (Ich kam durch das Jobcenter in die Maßnahme)

Hat jemand Erfahrung was Geldsperre angeht? Und bitte achtet nicht auf meine Rechtschreibung habe den Text in Schnelle geschrieben 🥲

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Ich arbeite ja bei einem Bildungsträger und weder dort noch im Jobcenter sitzen Unmenschen.

Die Begründung Durchfall kommt häufiger bei kurzfristiger Absage.
Und weil man das nicht nachweisen kann (in so einem Zustand kann auch niemand zum Arzt gehen) ist das eine populäre Ausrede. ^^
Logisch dass es bei manchen auch wahr ist. Wer weiß. Eh wayne.

Konsequenzen hatte das noch nicht für irgendwen gehabt. Bei einmal Fehlen wird es nichtmal dem JC mitgeteilt, nur in der Anwesenheitsliste vermerkt. Auch Fehlstunden wegen andere Ausreden haben keine Konsequenzen solange dass kein Dauerzustand wird. Und wenn es ein Dauerzustand wird, ist die Konsequenz idR Abbruch der Maßnahme und Termin beim Vermittler/Berater.

Das beste was ich hatte war "Es regnet und ich will nicht nass werden, werde heute nicht kommen" xD

Ich musste zur Arbeit, auch im Regen :(

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Was machst dir da n Kopf?

In der Schufa steht dann allenfalls, dass die eine Abfrage gemacht haben und keine Scoreverschlechterung. Wenn da überhaupt was steht, vielleicht kam es nicht mal soweit und du wurdest schon vorher ausgesiebt. Kann ja schon der Geoscore reichen oder dein Antrag hat dich schon gekickt.

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Bei der richtigen Quelle kündigen um evtl. Forderungen zu vermeiden.

Dem Betreiber der App.

Dem solltest auch sagen dass es aus versehen abgeschlossen wurde, damit du ggf. das komplette Geld zurück bekommst.

Bei Verträgen, wendest dich immer zuerst an den Vertragspartner und verplemperst grad bei sowas nicht erst Zeit woanders.

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