Ich kann mir meine Ausbildung nicht leisten (Hartz 4)?

14 Antworten

Wenn Ihr beiden länger als 12 Monate zusammenlebt, solltet Ihr zusammen eine ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft bilden und rechnerisch seit 01.01.2021 mindestens 401 € pro Person plus Warmmiete mtl. zur Verfügung haben. Zzgl. den Freibeträgen aus Erwerbseinkommen.

Wenn es weniger ist, stimmt irgendwas nicht, und man müßte genau herausfinden, was nicht stimmt bzw. was ggf. seitens des Jobcenters falsch berechnet wurde.

Lass dich mal beraten den eigentlich ist man bei dem verdienst aus der bg raus und Dein Urlaubsgeld wen du welches bekommst oder auch Weihnachtsgeld würde dir normalerweise Dir gehören!

Das kann zb auch die caritas machen oder ein entsprechender verein !

Leider ist das so geregelt worden aber erholungsgeld kann nicht auf eine BG angerechnet werden und wie soll man Urlaubsgeld anrechen wen man nur sein normalen lohn bekommt und Weinachsgeld bekommt man auch nicht immer und wen zahlt man oft deswegen steuern aber das kann auch eine kann leistung sein und wen das so ist kann man dir nicht abziehen was du nicht bekommst!

sassenach4u  29.07.2021, 21:11

Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft! Es ist seine Freundin.

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Wie alt bist Du denn ?

Das Du / Ihr dann weniger habt als vorher ohne Einkommen kann nicht sein !

Denn auf deine Bruttovergütung stehen dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, bei angenommen 1000 € Brutto und 800 € Netto wären das 280 € Freibetrag, die dann theoretisch vom Netto abgezogen würden und das vorerst anrechenbare Erwerbseinkommen ergeben würde, also z.B. 520 € in diesem Beispiel.

Also hättest Du theoretisch schon einmal 280 € mehr als vorher !

Dazu käme dann dein BAB - von 270 € und ggf. Kindergeld von derzeit 219 €, wenn Du noch unter 25 bist, deshalb auch die Frage nach deinem Alter.

Wenn ich das dann addiere, dann käme man vorerst angenommen auf um die 1009 € anrechenbares Einkommen !

Du schreibst das ihr Anteil bei ca. 650 € liegt, dass müsste dann ja auch dein Anteil sein, wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, darin wären dann derzeit min. 401 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt enthalten und 50 % KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Die sollte dann bei ca. 249 € KDU - pro Kopf bei um die 498 € im Monat liegen.

Zieht man dann also von den angenommenen vorerst ca. 1009 € anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf von ca. 650 € ab, dann würden vorerst max. um die 359 € übersteigendes anrechenbares Einkommen bleiben, was in einer BG - dann normalerweise auf den Bedarf des Partners angerechnet und dessen Bedarf dann entsprechend gekürzt würde.

Das ihr dann 80 % von deinem Urlaubs - Weihnachtsgeld usw. angerechnet würden ist auch nicht korrekt, da dieses ja im Regelfall auch steuerpflichtig ist, dadurch würde sich dann dein Freibetrag bis auf derzeit max. 300 € pro Monat erhöhen, wenn Du auf min. 1200 € Brutto im Monat kommst.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto kommen weitere 10 % an Freibetrag dazu, so käme man bei min. 1200 € Brutto auf diese max. 300 € Freibetrag, die dann vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht würden und das vorläufige anrechenbare Erwerbseinkommen ergeben würden.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst Du in Abzug bringen, es bleiben dann also max. diese 70 € übrig, die jeder zunächst für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen muss.

Wenn man also bei dem Beispiel mit den 280 € Freibetrag bleibt, würden dir auf jeden Fall nach Abzug der einzusetzenden max. 70 € im Monat 210 € mehr bleiben als ohne Einkommen.

Musst Du also im Monat für berufsbedingt notwendige Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten mehr als diese max. 70 € ausgeben, dann musst Du das dem Jobcenter entsprechend nachweisen, dann muss das Jobcenter den übersteigenden Betrag über diesen 70 € zusätzlich berücksichtigen, somit würde sich dann dein vorerst anrechenbares Gesamteinkommen von angenommen um die 1009 € nochmals verringern.

Somit bliebe dann weniger was man auf den Bedarf deiner Freundin anrechnen könnte.

Ist halt ziemlich mies das ganze mit der BG.

Am Besten wären getrennte Wohnungen, damit sie den vollen ALG2 Satz bezieht und du halt dein volles BAB bekommst. ( Wo ja die Miete etc. pp. mit drinnen ist, ich konnte davon damals echt gut leben).

Ich denke es wäre ratsam, wenn deine Freundin ebenfalls einer Arbeit nachgehen würde. Es ist recht und billig dass die Ausbildungsentgelt kein Taschengeld ist, sondern in der BG verrechnet wird. Würde deine Partnerin ebenfalls die Hand nicht mehr aufhalten, sondern Arbeiten, wäre das Problem gelöst. Es handelt sich hierbei um ein Luxusproblem!

MrMixAlpak 
Fragesteller
 29.07.2021, 23:10

Es gibt schon Gründe... Aber hauptsache Nichtswissend rummäkeln ;)

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Oberamtmann  30.07.2021, 12:01
@MrMixAlpak

Diese "Gründe" finden sich zu leicht. Daher ist der Gesetzgeber hier mit recht sehr streng. Also Butter bei die Fische: Kann sie nicht arbeiten (dann gibts kein Alg2), oder will sie nicht (dann hat der Gesetzgeber alles richtig gemacht!)?

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