Alg2 und Minijob?

5 Antworten

Auf Erwerbseinkommen hat man einen Grundfreibetrag von 100 €, die nicht auf die Leistungen angerechnet werden.

Aber auch wenn Du nicht mehr als diese 100 € pro Monat verdienen würdest, muss das dem Jobcenter vorher gemeldet und dann regelmäßig durch eine Einkommensbescheinigung und aktuellen Kontoauszug oder Quittung vom Arbeitgeber belegt werden, damit man ( Zuflussprinzip ) sieht wann man das Einkommen erhalten hat, wegen der Anrechnung auf die Leistungen, wenn man mehr als 100 € Brutto = Netto pro Monat verdient.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen die bereits genannten 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen, dann läge der Freibetrag bei 170 € und das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen bei 280 €, wenn man diese 450 € dann auch Netto ohne Abzüge bekommen würde.

Wenn Du aber für dich selber noch Kindergeld beziehen würdest, dann würden rechnerisch nur 140 € nicht auf deinen Bedarf angerechnet, würdest dann also nur 140 € mehr als jetzt haben.

Denn in den 100 € Grundfreibetrag sind bereits 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese würden dann beim Kindergeld entfallen, es würde dann also zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet.

Den "Hunni" kannst Du behalten :)

Darüber hinaus werden leider 80 % des Verdienstes angerechnet.

Wenn Du als Leistungsbezieher bei einem Nebenjob nur 100 Euro verdienst, so bleiben diese komplett anrechnungsfrei - gemeldet werden muss dieses Einkommen aber in jedem Fall.

Du hast einen Freibetrag von 100 Euro - der bleibt anrechnungsfrei

Du musst den Nebenerwerb aber anzeigen

100,00 € sind der erste Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Mitteilen musst Du das dem Jobcenter trotzdem.