Wieviel wird angerechnet bei einem Minijob (jedoch mit hartz iv)?

3 Antworten

Wenn Du einen Minijob ausübst, darfst Du aktuell bis zu 450 € mtl. (voraussichtlich ab Oktober 520 € mtl.) dazuverdienen.

Von den aktuell noch bis zu 450 € werden bis zu 280 € mtl. auf das ALG 2 angerechnet.

Der Freibetrag beträgt aktuell bis zu 170 € mtl..

anonymok152 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:34

Ich arbeite 3 mal in der woche 4 stunden.

meine Gesamt stunden sind 40 und der Gehalt wäre dann 300€ richtig? Aber bei einem Hartz ih empfänger wird da ja ein anteil vom Gehalt abgezogen.. verstehst du? Meine Frage war wieviel mein gehalt dann wäre ob es bei 300 bleibt oder weniger ..

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Agamemnon712  24.02.2022, 10:37
@anonymok152

Dein Minijob-Gehalt bzw. Deinen Stundenlohn mußt Du mit Deinem Arbeitgeber aushandeln. Woher soll ich wissen, wieviel Geld Du für 3 x 4 Wochenstunden bekommst?

Wieviel von Deinem mtl. "Gehalt" auf Dein ALG 2 angerechnet wird, steht in der Antwort.

Zudem gibt es online ALG 2 - Einkommensrechner, die solche Fragen beantworten.

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ErsterSchnee  24.02.2022, 10:59
@anonymok152

Drei mal vier sind zwölf. Mal vierkommadreidreidreidreidrei sind zweiundfünfzig Stunden im Monat, nicht vierzig!

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Selbst wenn Du keine 60 Stunden im Monat arbeitest, würde das Einkommen über 450 € Brutto liegen, weil der derzeitige Mindestlohn über 9 € liegt und ab Oktober 12 € betragen soll.

Man müsste also wissen was Du in der Stunde an Brutto verdienst, denn davon berechnet sich der Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also 450 € Brutto verdienen, dann läge der Freibetrag bei derzeit 170 €, wenn es nur 300 € sind, dann stünden dir 140 € an Freibetrag zu, dann würde der Freibetrag vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und würde in diesem Fall dann voraussichtlich max. 280 € bzw. 160 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Es kommt dann also auch darauf an, ob Du dein Brutto auch Netto ohne Abzüge vom Arbeitgeber überwiesen bekommst, oder dir bei einem Minijob der Beitrag für die Rentenversicherung abgezogen wird, dass würde nämlich automatisch passieren, wenn Du dich vorher beim Arbeitgeber nicht schriftlich davon befreien lassen würdest.

Aber das spielt dann auch keine Rolle, weil der Freibetrag wie gesagt vom Bruttoeinkommen ermittelt wird und von dem abgezogen wird, was Du Netto auf dein Konto bekommst.

Dann bliebe also nach Abzug vom Freibetrag weniger anrechenbares Einkommen übrig, würdest Du dich also nicht befreien lassen, angenommen 450 € Brutto verdienen, aber nur 430 € aufs Konto bekommen, dann blieben max. nach Abzug der 170 € Freibetrag 260 € und keine 280 € anrechenbares Einkommen übrig.

Auch käme es darauf an, was Du monatlich an notwendigen nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen hast, wie z.B. für Fahrkosten, aber das wäre erst dann relevant, wenn man mehr als 400 € Bruttoeinkommen im Monat hat.

Denn erst dann kann man erhöhte Aufwendungen von monatlich mehr als 70-€ zusätzlich vom vorerst anrechenbarem Einkommen in Abzug bringen.

Dir wird dann also nichts von deinem Einkommen angezogen, zumindest vom Jobcenter nicht, dass bekommst Du ja vom Arbeitgeber auf dein Konto gezahlt, es wird dann nur vom Jobcenter entsprechend auf deine Leistungen angerechnet und weniger oder auch gar nichts mehr gezahlt, je nachdem wie hoch dein Bedarf und das anrechenbare Einkommen ist.

Wenn Du früher ein Erwerbseinkommen von 400 € hattest, also Brutto = Netto, dann lag der Freibetrag bei 160 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 240 €.

60 Stunden bei 450 Euro sind 7,50 Euro die Stunde, damit deutlich unter Mindestlohn und somit verboten. Da braucht man dann auch gar nicht weiterzurechnen, was das bei 40 Stunden wäre.

Wenn du es unbedingt wissen willst, musst du 7,50 Euro mal 40 Stunden rechnen.

anonymok152 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:26

Also ist der gehalt dann 300-? Und wird das dann auch von Jb noch etwas abgenommen oder bekomme ich dann 300

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ErsterSchnee  24.02.2022, 10:26
@anonymok152

Das Jobcenter hat noch nie irgendjemandem etwas von seinem Gehalt weggenommen.

Selbstverständlich bekommst du dann die 300 Euro ausbezahlt.

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anonymok152 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:29
@ErsterSchnee

Also bei einem Hartz iv wird das ja angerechnet deshalb hatte ich gefragt ob das JB bei einem Gehalt von 300- es anrechnet. Bei einer alten arbeit von mir war der Gehalt 400- und da wurden mir 200- angerechnet

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ErsterSchnee  24.02.2022, 10:30
@anonymok152

Anrechnen ist auch etwas völlig anderes als einbehalten oder abziehen. Mit ziemlicher Sicherheit wird das angerechnet werden.

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ErsterSchnee  24.02.2022, 10:31
@anonymok152

Nichts... Du bekommst die vollen 300 Euro ausbezahlt, das habe ich dir gerade schon erklärt.

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anonymok152 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:35
@ErsterSchnee

Auch wenn ich hartz iv empfägerin bin ziehen sie von den 300 nix ab?

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ErsterSchnee  24.02.2022, 10:56
@anonymok152

Nochmal:

Das Jobcenter hat noch nie irgendjemandem etwas von seinem Gehalt weggenommen.
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ErsterSchnee  24.02.2022, 11:00
@anonymok152

Davon ab arbeitest du 52 Stunden im Monat, nicht 40. Das macht dann eine Auszahlung vom Arbeitgeber von 390 Euro.

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anonymok152 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:02
@ErsterSchnee

achso.. wieviel bekomme ich dann wegen dem Hartz iv bekomme ich ja nicht das ganze Gehalt ..

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