Kann das Amt den Erlös von privaten Sachen anrechnen?

3 Antworten

Anscheinend hast du damit recht

Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde.

aber kannst du es auch nachweisen das dieses Geld von dort stammt ?

Richi008  13.09.2019, 07:03

Hab mich nochmal informiert. Wird nicht angerechnet.

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AngieLiah 
Fragesteller
 13.09.2019, 07:49

Auf den paypal Kontoauszügen steht kein Wort von mamikreisel. Nur die ganzen Leute die Geld gesendet haben und den Betrag. Ich könnte ihr das notfalls nachweisen wenn ich ihr mein Handy zeige und mamikreisel öffne

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Ente4711  15.06.2020, 17:48

Warum soll er das nachweißen? :O

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Richi008  15.06.2020, 18:45
@Ente4711

Jede Einnahme muss nachweisbar sein , woher diese stammt.

wenn die Sachen bereits im Besitz der Leistungsbezieher war ist das kein Problem.

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es ist vermögensumwandlung. solange das nicht im gewerblichen stil betrieben wird, wird es auch nicht angerechnet.

Wenn das deine / eure eigenen Sachen sind, du das nicht gewerblich machst und beim Verkauf keinen Gewinn erzielst, dann ist das Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen angerechnet werden, dass ganz muss natürlich auch nachweisbar sein.