Kann das Amt den Erlös von privaten Sachen anrechnen?
Hallo ihr lieben
Ich beziehe noch bis Ende des Jahres Alg2. Da ich dringend Platz hier brauche, verkaufe ich nun einige Sachen meiner Kinder bei Mamikreisel. Von dem Geld kaufe ich meinen Kindern Sachen die notwendig sind z.b neue Stiefel, Jacken etc.
Das meiste ist alles auf mein paypal Konto gegangen und gestern kam der Brief das die auch von paypal die Auszüge haben wollen.
Ich bin auf jeden Fall schon über den freibetrag und das nicht zu knapp. Kennt sich da jemand aus? Bei Google hatte ich etwas gelesen das es wohl nicht angerechnet wird da es zur Vermögensumwandlung zählt (Paragraph 12 SGBII )
Bitte nur antworten wenn jemand wirklich zu 100% Ahnung davon hat
Danke ihr lieben 😊
3 Antworten
Anscheinend hast du damit recht
Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde.
aber kannst du es auch nachweisen das dieses Geld von dort stammt ?
Auf den paypal Kontoauszügen steht kein Wort von mamikreisel. Nur die ganzen Leute die Geld gesendet haben und den Betrag. Ich könnte ihr das notfalls nachweisen wenn ich ihr mein Handy zeige und mamikreisel öffne
es ist vermögensumwandlung. solange das nicht im gewerblichen stil betrieben wird, wird es auch nicht angerechnet.
Wenn das deine / eure eigenen Sachen sind, du das nicht gewerblich machst und beim Verkauf keinen Gewinn erzielst, dann ist das Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen angerechnet werden, dass ganz muss natürlich auch nachweisbar sein.
Warum soll er das nachweißen? :O