Alg1: Muss ich da von allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre eine arbeitsbescheinigung einreichen oder reichen 2 Jahre?

2 Antworten

Hallo,

die Arbeitsbescheinigung braucht die Bundesangentur für Arbeit zu allererst, um festzustellen, ob du Grund für die Kündigung gegeben hast, damit man dir erst mal eine "Sperre" verpassen kann.

Als zweites dient diese dazu , deinen Verdienst fest zustellen,weil nämlich dein AG darin Bescheinigen muss, was du verdient hast. Denn Überstunden und einiges zählen nicht als Berechnungsgrundlage für das ALG I.

Da in der Arbeitsbescheinigung des AG nur nach dem Lohn der letzten 12 Monate gefragt wird, würde ich daher erst mal nur diese Bescheinigung einreichen.

Du brauchst diese neuerdings auch mit erneuter persönlicher Unterschrift der letzten Arbeitgeber.Das kann ziemlich unangenehm sein wrneut vor deren Tür zu stehen

KeinName26 
Fragesteller
 09.12.2019, 14:42

Aller letzten Arbeitgeber? Also der von meiner Ausbildung? Ca. 6 Jahre her.

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Walter80  09.12.2019, 14:44
@KeinName26

Könnte sein.Aber der letzren 5 Jahre halt.Wollen die aber auch wiedwr ändern.Die wollen das auf die letzten 10 Jahre rückwirkend ändern.

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Walter80  09.12.2019, 14:51
@KeinName26

Ja probier das.Erkundige sich ob die 10 Jahres vereinbarung oder wie man es nennt dort schon gilt.

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