Laptop vom Amt bezahlt bekommen als Azubi?

4 Antworten

Selbst wenn dieser notwendig ist und der Arbeitgeber diesen nicht stellen müsste, würde es in eurer Situation nichts vom Jobcenter geben.

Aber !

Wenn ihr selber eine Vergütung bekommt, oder anderes Einkommen wie z.B. Kindergeld, BAB - oder Unterhalt bekommt, dann besteht ggf.die Möglichkeit erhöhte notwendige berufsbedingte und nachweisbare Aufwendungen vom vorerst anrechenbarem Einkommen abzusetzen, wenn man über 70 € im Monat kommt.

Diese 70 € bleiben nach Abzug der 30 € Versicherungspauschale von den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , diese 70 € müssen dann jeden Monat erst einmal eingesetzt werden, erhöhte darüber liegende Beträge könnten dann separat geltend gemacht werden.

Der Betrieb oder die Schule müsste das dann schriftlich bestätigen, dass dieser Laptop tatsächlich notwendig ist, aber wie gesagt, es würde dann sicher geprüft werden müssen ob dieser dann nicht vom Arbeitgeber gestellt werden müsste.

Man muß zwischen Ausbildungsmittel und Lernmittel unterscheiden. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 14 Abs. 1 Nr. 3 vor, daß Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.

Lernmittel, das sind z. B. die Sachen für die Berufsschule, fallen nicht darunter - damit grundsätzich auch nicht das Notebook.

Du solltest aber versuchen, ein Notebook im Ausbildungsbetrieb zu beantragen (Du hast ja auch eine gute Begründung, warum Du das brauchst). Der Ausbildungsbetrieb könnte eine Privatnutzung allerdings untersagen - das darf er auch überprüfen.

Ggf. erklärt er sich bereit, einen Teil der Anschaffungskosten zu übernehmen.

Ein Ausbildungsbetrieb, der ernsthaft daran interessiert ist, daß seine Azubis gut abschneiden, würde das auch anschaffen - er würde auch die anderen Mittel für die Schule bezahlen.

Ansonsten kann ein Tarifvertrag vorsehen, daß ggf. ein Zuschuß gewährt werden muß.

Ansonsten kannst Du die Aufgaben für die Berufsschule auch während der Arbeitszeit im Betrieb erledigen, erst recht, wenn das nur online möglich ist - hier muß der ArbG dann seine PCs zur Verfügung stellen.

Du kannst aber allgemein ggf. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur beantragen.

Communitygir25 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:24

Es ist für den Betrieb, diese Lernsachen sie da online sind, sind die Arbeitsblätter von den online Lehrgängen. Die Arbeitsblätter beinhalten nur Sachen über den Betrieb.

0
DerSchopenhauer  04.08.2021, 08:25
@Communitygir25

Du schreibst doch "für die Schule" - also Berufsschule? Jetzt schreibst Du was von Online-Lehrgängen...was ist das für eine Ausbildung?

0
Communitygir25 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:26
@DerSchopenhauer

Ich hab ihn gerade nochmal gefragt, Kaufmann im Einzelhandel -

ich habe es in der Frage oben geändert, müsste gleich aktualisiert sein

0
DerSchopenhauer  04.08.2021, 08:27
@Communitygir25

Ja - dazu mußt Du in die Berufsschule - die Unterlagen der Berufsschule haben ja nichts mit dem Betrieb als solchen zu tun - das sind Lernmittel...

Und wenn Online-Unterricht sein sollte, dann kannst Du das auch im Betrieb machen - das muß der Ausbildungsbetrieb sicherstellen.

0
Communitygir25 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:30
@DerSchopenhauer

Genau in der Berufsschule brauch ich den nicht, aber wir haben als Azubis im Betrieb (Baumarkt) Lehrgänge wo wir Arbeitsblätter zuhause bearbeiten müssen über den Baumarkt um den Leuten ja auch weiterhelfen zu können wenn sie fragen haben und über Brandschutz etc..

0
DerSchopenhauer  04.08.2021, 08:32
@Communitygir25

Also verpflichtender betriebsinterner Unterricht - dann sieht das anders aus - dann muß der Ausbildungsbetrieb auch ein Notebook o. ä. zur Verfügung stellen, wenn keine andere Möglichkeit einer PC-Nutzung während der regulären Arbeitszeit im Betrieb möglich ist.

1
DerSchopenhauer  04.08.2021, 08:39
@DerSchopenhauer

Das gilt übrigens grundsätzlich: Wenn der ArbG gewisse Dinge, die für den ArbN verpflichtend sind, nur online anbietet, muß er dem ArbN den Zugang auch ermöglichen - entweder während der Arbeitszeit im Unternehmen oder durch entsprechende Geräte für zu Hause - ein ArbN braucht keine eigenen Geräte verwenden.

1

Da es für die Schule ist - und du eine Ausbildung hast - frag mal bei deinem Vorgesetzten an - es ist nicht immer zwingend notwenidig - ich als Fachinformatiker habe auch nicht zwingend einen gebraucht - und habe halt dann auf Papier mitgeschrieben

Communitygir25 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:25

Also selbst meine Freundin muss einen für ihre Schule haben, da die Arbeitsblätter alle online sind.

0

Vom Amt sicher nicht. Aber frag mal deinen Ausbilder, ob du Unterstützung bekommst.

Normalerweise brauchst du aber keinen eigenen Laptop. Brauchen unsere Fachinformatikerazubis zumindest nicht.

Communitygir25 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:05

Also, wir haben die Info bekommen das wir einen Laptop brauchen, da müssen wir online arbeiten auf so einer Seite & das geht auch nach Stunden und wir auch zur Arbeitszeit angerechnet

0