Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

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