Wie findet ihr das Verhalten der Beteiligten in diesem Verkehrsvideo - fändet ihr eine Strafverfolgung dieser Situation angemessen?
Als Tipp: ihr braucht den Ton, aber regelt die Lautstärke vorher massiv runter!
Wer keine Links öffnen will, euer gutes Recht, dann bitte die Frage einfach überspringen, danke.
https://www.youtube.com/watch?v=6MKwpnA5248
Würdet ihr hier ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen und warum und bei wem?
Der Fall ist rechtlich durch und die Staatsanwaltschaften haben hier Entscheidungen getroffen, die ich persönlich jetzt nicht sonderlich nachvollziehbar finde, daher würde ich gerne mal wissen, was ihr dazu denkt.
11 Stimmen
7 Antworten
Das ist ja nicht nur eine versuchte Nötigung, sondern die Drohung mit einer gefährlichen Waffe. Sie sollte so behandelt werden, als wenn ich jemandem ein Messer oder eine Schusswaffe vor die Nase halte: Freiheitsstrafe ohne Bewährung und mehrjähriges Fahrverbot.
Und da an vielen Stellen mehr als die Hälfte der KFZ-Fahrer den nötigen und vorgeschriebenen Seitenabstand nicht einhält, ist dieser krasse EInzelfall natürlich von öffentlichem Interesse.
Ich kannte das Video schon. Der Ausgang hat mich weder erfreut noch verwundert. Daher auch mein zweiter Absatz.
Solche Staatsanwälte gehören ebenfalls angezeigt, vielleicht machen sie dann ja ihren Job ordentlich.
Ich finde es halt wirklich... sehr sehr fragwürdig. Ich könnte nachvollziehen, wenn man sagt: Autofahrer ist hier daneben, aber wir verfolgen das nicht, aber dann die Radfahrerin zu verfolgen, weil das im Öffentlichen Interesse läge - das ist das, wo ich einfach nicht drüber hinwegkomme, das macht mich einfach fassungslos... Nicht verwundert, leider, aber dennoch fassungslos.
Es ist Krieg, da kennt man Freund und Feind, nicht richtig und falsch.
Ich fürchte dieses Denken ist ein Grundproblem im Straßenverkehr.
Ich habe in der Familie zwei Anwälte für Strafrecht und einen für Verkehrsrecht und alle drei erzählen mir immer das Gleiche: Die STA macht nur das, worauf sie Bock haben und viele Straftaten werden oft nicht verfolgt, weil es sog. "Ankreuzdelikte" sind, die eben keinen Spaß machen. Hauptsache, man verfolgt andere "wichtige" Straftaten, die.. ach ich spar es mir. Ich bin da völlig bei dir, dass man hier über eine Verfolgung der STA nachdenken sollte.
Das ist Siegerjustiz, oder besser die Justiz der Starken, egal ob nun 1500 kg gegen 70 kg oder Robe gegen Jeans. Wobei der Sieg so toll ist wie der des Vaters, der zuhause Frau und Kinder verprügelt, um es seinem Chef mal ordentlich zu zeigen. Ehrlich, wer seinen Frust an den Verletzlichsten auslässt ist das letzte.
Der Audifahre sollte mal auf seine charakterliche Eignung überprüft werden. Mag ja sein dass der Radfahrer mit der Dashcam vielleicht 10 cm weiter rechts hätte fahren können, aber auch dann hätte der Audifahrer nicht regelkonform mit dem erforderlichen Mindesabstand überholen können. Zudem das auch nicht nötig war, er ist ja kurz darauf hin abgebogen. Das ganze hat ihm maximal 2 Sekunden Zeit gekostet, wenn überhaupt.
Und wie man bei dem zweiten Radfahrer im Hintergrund sehen kann führt das zu weit rechts fahren dazu, das man zu dicht überholt wird.
Mag ja sein dass der Radfahrer mit der Dashcam vielleicht 10 cm weiter rechts hätte fahren können
Es gibt auch noch die Sicht nach vorne vom Rad, da sieht man ziemlich gut die Straßenschäden, von dem sich das Fahrrad einfach links hält :-).
Auch ohne Straßenschäden würde ich beim ersten Eindruck einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot verneinen.
...ich sehe es als Nötigung durch den Autofahrer. Da "durchgezogene Linie" hätte der Autofahrer den Radfahrer nicht mit dem gebotenem Mindestabstand überholen können, selbst wenn sich dieser ganz rechts gehalten hätte. Radfahrer halten sich gerne in solchen Situationen eher "mittig" auf, um ein gefährliches "knappes" Überholen dadurch zu verhindern....schließlich verfügen sie über keine Knautschzone.
Ist eben ein bekloppter der Radler nicht leiden kann.
Ist mir auch schon passiert. Ich stecke so was weg, so lange er mich nicht bedrängt oder die Situation brenzlig wird braucht man da nichts zu unternehmen. Es ist ja niemand zu Schaden gekommen.
Würdest also sagen, der Autofahrer begeht hier den Fehler. Würdest du denn sagen, das könnte öffentliches Interesse sein und verfolgt werden?
Was der Autofahrer macht ist eine Nötigung. Aber es wird da nicht viel bringen dagegen vorzugehen, denn so lange niemand zu Schaden gekommen ist unternimmt die Polizei meist nichts.
Du fährst auf einer Straße mit deinem Bike und das ziemlich weit links, das sieht man wenn man den anderen Radfahrer zum Schluss des Videos sehen kann. Da ich nicht weiß, ob auf der Gegenseite ein Radweg vorhanden ist, kann ich nicht beurteilen, ob du "gezwungen" warst, auf der Straße zu fahren oder ob du schlicht einfach die Straße benutzt hast, anstatt den Radweg, was für dich sicherer gewesen wäre.
Ja, es ist mit Sicherheit völlig asozial, wie der Audi sich verhalten hat, keine Frage! Ja, es ist für mich eine Art von Nötigung, da er auch recht dicht auffährt und er ja sieht, dass er keinerlei Möglichkeit hat, dich zu überholen.
Rechtlich bin ich total raus, weil ich a)mit Strafverfolgung im Verkehrsrecht nicht wirklich firm bin und b) die STA mit Sicherheit genau geprüft haben wird, ob eine Verfolgung Aussicht auf Erfolg hat, bzw. eine Einstellung des Verfahrens hier geboten ist.
Ich gehe davon aus, dass die STA das Verfahren eingestellt hat und es wäre cool, wenn du uns sagst, mit welcher Begründung dies geschehen ist. So können wir sicher alle mehr daraus lernen, bzw. eine Diskussion führen, wie wir das sehen.
Noch mal: für mich wäre eine Verfolgung zwingend nicht nötig, aber durchaus im Rahmen des Möglichen gewesen und ich billige das Verhalten des Audi auf keinen Fall!
Du fährst auf einer Straße mit deinem Bike und das ziemlich weit links, das sieht man wenn man den anderen Radfahrer zum Schluss des Videos sehen kann.
Naja, auch wenn er 30 cm weiter am Straßenrand fahren würde, würde damit die Fahrspur immer noch nicht breit genug für einen legalen Überholvorgang bei Gegenverkehr. Ändert also überhaupt nichts.
War ich nicht, aber soweit ich das vom Hörensagen weiß:
Kein Radweg vorhanden. Außerdem die rechte Straßenseite, das kann man im Video ein bisschen sehen, ziemlich kaputt, da war wohl vorher auch ein Schild, welches darauf hinweist.
Ich gehe davon aus, dass die STA das Verfahren eingestellt hat und es wäre cool, wenn du uns sagst, mit welcher Begründung dies geschehen ist
Gegen den Audifahrer mit der Begründung "kein Öffentliches Interesse".
Gegen die Radfahrerin mit einem Strafbefehl wegen Nötigung - wogegen Widerspruch eingelegt wurde und im Endeffekt gab es vor Gericht einen Freispruch.
Super, ich danke dir für die Rückmeldung! Eieieiei was für ne STA war das denn? Ich sag da jetzt mal nix, sonst wird es evtl. teuer für mich, das bringt ja eh nix.
Freispruch für die Radfahrerin ist hier selbstverständlich mehr als richtig! Ich hab mir das Video jetzt noch mehrmals angeschaut und ja, man erkennt, dass da ziemliche Schäden in der Straße sind, wenn man drauf achtet.
Eine echt besch*ssene Situation, keine Frage, dennoch bin ich im Zweifel, ob da wirklich kein öffentliches Interesse besteht, denn die Nötigung ist ja doch schon recht massiv.
Tja, dann wird dich das Ergebnis sicherlich freuen - Achtung: fette Ironie.
Die Radfahrerin hat das hier anzeigt, als Nötigung. Das Verfahren wurde eingestellt gegen den Audifahrer, da "kein öffentliches Interesse" bestünde. Stattdessen wurde ein Verfahren eröffnet und ein Strafbefehl erlassen gegen die Radfahrerin - wegen Nötigung im Straßenverkehr. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, beim darauf folgenden Gerichtsverfahren wurde die Radfahrerin dann frei gesprochen, ein erneuter Versuch den Autofahrer dafür zu belangen wurde eingestellt wegen "kein öffentliches Interesse"...