Wenn ein eingebürgerter Deutscher im Ausland ( Drittland ) Schiesserei mit der Polizei begeht. würder ihr den Typen auch in Deutschland bestrafen?
Im Drittland wurde er verhaftet aber durch Kaution frei gekauft.
9 Stimmen
4 Antworten
Jemand, der im Ausland sich eine Schießerei mit der Polizei liefert, wird ganz sicher wegen eines versuchten Tötungsdelikt angeklagt. Da ist nichts mit Kaution und "freikaufen". Den würde das anklagende Land nie mehr wieder sehen.
Die Umfrage ist daher sinnbefreit.
Gerne Bro🤝
Yep Danke; top Hit (& 1 Hit v.mir) & komplettes Team gesund wieder Zuhause;)
Bei Dir alles im Lot (i hope so) ?
Es hängt immer von der genauen Sachlage ab. Wird der Täter im Drittland verhaftet, abgeurteilt und anschließend inhaftiert, kommt keine doppelte Verurteilung infrage. Andernfalls und je nach Abkommen der Länder geschieht es in Deutschland.
Eine Kaution wäre wohl an Bedingungen geknüpft, wie Abgabe der Reisedokumente sowie Meldepflichten, bis es zur Verhandlung kommt. Ein pauschales Ja oder Nein greift hier viel zu kurz und man sich immer die genaue Sachlange anschauen muss.
Bei versuchten Tötungsdelikten eh unrealistisch, noch viel weniger beim Beschuss der eigenen Polizisten. Insofern gäbe es alleine schon aufgrund der deutlich erhöhten Fluchtgefahr keine Kaution. Noch viel weniger bei einem ausländischen Staatsbürger.
Er ist also auf freiem Fuß bis zur Verhandlung. Die ist Sache des Landes, in dem das Vergehen stattfand.
Ein Deutscher, der im Ausland eine Straftat begeht, die auch in Deutschland strafbar ist, so sieht es aus, kann auch in Deutschland dafür bestraft werden.
👍🏻🤝