Was ist in Österreich klüger wenn das Unternehmen einen kündigen will?
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6 Antworten
Kommt ganz auf die Situation an. Kannst du einvernehmlich für dich günstigere Konditionen bekommen, als sie bei einer Kündigung wären? Ein Vorteil ist es etwa dann, wenn man ohnehin schon einen neuen Job in Aussicht hat und dort schneller hinwechseln will, als es der Kündigungsfrist entspricht.
Immer etwas verdächtig ist es, wenn der AG von sich aus eine einvernehmliche Auflösung vorschlägt. Dann sollte man sehr genau vergleichen, ob das für dich vorteilhaft ist, und im Zweifel ablehnen.
Ansonsten gibt es sich nicht viel. Arbeitslosengeld bekommst du genauso.
Du kannst dich bei der AK kostenlos beraten lassen.
Kommt darauf an: wenn man einen neuen Job in Aussicht hat, kann man einen Auflösungsvertrag unterschreiben.
Ansonsten sollte man die Kündigung abwarten, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu haben.
Wenn selber gekündigt wird ; Österreich - vier Wochen Sperrfrist auf Arbeitslosengeld ! Ich würde sagen , wenn die eigene wirtschaftliche Realität es zulässt die vier Wochen zu überbrücken ; ..wenn möglich , ..dann aber ..bei größeren Schwierigkeiten selber kündigen ...... Der Krankenversicherungsschutz ist auch in der Sperrfrist gegeben ! Es gibt gute Gründe selber zu kündigen -- gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz , Mobbing , Aufgabenstellung nicht gewachsen sein ; ..man trägt die Probleme des Arbeitsalltags nach Feierabend mit ins private Umfeld ...🙄...dann ist es höchste Zeit selber das Handtuch zu werfen .....
Wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen kündigen will kann sich das nach Ankündigung teilst Jahre hinziehen, so zumindest meine Erfahrung.
Daher würde ich nicht darauf warten sondern mir während der Arbeit dort schon was neues suchen. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewirbt es sich leichter, Arbeitslose will oft keiner einstellen.
In Deutschland bekommt man eine Zeitlang Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn man zum Arbeitsplatzverlust beigetragen hat (z.B. einvernehmliche Auflösung)
Nie eine einvernehmliche Lösung unterschreiben ! Das Unternehmen ist rechtlich raus ! Keine weiteren Ansprüche im Streitfall ! Es gibt die Methode der ' nicht sichtbaren Erpressung " im Hinterzimmer eines Unternehmens ! Da droht man dann z.B. mit einer zivilrechtlichen Vorgehensweise wenn nicht unterschrieben wird ! Für solche Fälle ist es immer gut einen Betriebsrat im Unternehmen zu haben zwecks ' rechtlichen Beistandes ' vor Ort ! Sollte der Betriebsrat nicht tätig werden ( weil dieser sich dem Arbeitgeber zwecks Betriebsfriedens verpflichtet fühlt ) ..dann ebenfalls nicht unterschreiben und selber einen Anwalt einschalten ( oft sind Arbeitnehmer für Arbeitsrecht nicht privat versichert ) ..das wird ausgenutzt ! Merkt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer den Rechtsweg bestreiten will , ist dieser ( Arbeitgeber ) .....nämlich gezwungen Gründe zur Kündigung detailliert auszuarbeiten ! Der Arbeitgeber weiß genau ; landet die Angelegenheit beim Arbeitsgericht ---- könnte sehr wohl zu seinen Ungunsten entschieden werden ( Kündigung evtl. unwirksam ) .
Nicht, wenn der Zeitpunkt der Auflösung gewählt ist aufs Ende eine regulären Kündigungsfrist. Ich machte z.B. einen Auslösungsvertrag datiert auf in 6 Monaten, bekam somit noch 6 Monate Gehalt, und danach gleich ALG
Die Rechtslage in Deutschland ist halt für Österreich genauso relevant wie jene von Tschechien oder Simbabwe: gar nicht.