Sollte Frau Brosius-Gersdorf noch Bundesverfassungsrichterin werden?

Nein 54%
Ja 46%

74 Stimmen

8 Antworten

Nein

Sie Ist die Konsenskandidatin von RRG und eine bewusste Provokation für alle anderen. Das ist unklug. Durch diese Kandidatur wird das Verfassungsgericht politisiert, so wie es schon lange in den USA passiert. Sehr schlecht.


xubjan  18.07.2025, 08:45

Politisiert wird das BVerfG durch die von rechts gesteuerte absurde Lügenkampagne. An den Vorwürfen stimmt nämlich inhaltlich exakt gar nichts.

Interessiert3r  18.07.2025, 09:38
@xubjan

Der Chefredakteur der NZZ hat ihre offensichtliche Voreingenommenheit in vielen Themen erkannt und verurteilt. Eine politisch ideologisierte Person hat als Richterin des höchsten Gerichts überhaupt nichts verloren! Ansonsten haben wir schnell Zustände, wie in der DDR. Der Fanatismus schaut richtig aus ihren Augen.

xubjan  18.07.2025, 09:45
@SmarterAss

Eine der Lügen: Dass sie beispielsweise für einen Schwangerschaftsabbruch bis vor Geburt sein würde.

xubjan  18.07.2025, 10:57
@Jensen1970

Weil die Rechtsradikalen das halt so sagen. Muss ja stimmen. Da die niemals lügen und so...

Dumm nur, dass jeder die Original-Texte recherchieren könntest und auch jeder verstehen kann, dass sie nie das gesagt hat, was ihr in den Lügenkampagnen unterstellt wird.

Tja.

xubjan  18.07.2025, 11:08
@Jensen1970

Ja. Was die AfD treibt, ist teilweise abartig. Das hast du korrekt erkannt. Und nun?

DjangoS8  18.07.2025, 11:42
@Interessiert3r

Dann kannst du sicher mal zeigen was ihm angeblich aufgefallen sein soll?

"Der Fanatismus schaut richtig aus ihren Augen."

Was bist du denn für eine eklige Person? What the f*ck!

xubjan  18.07.2025, 11:51
@SmarterAss

Wenn du mir sagst, welcher "aktueller Post" das sein soll. Oder hast du das mit einem anderen User gepostet und vergessen, dich umzuloggen?

xubjan  18.07.2025, 12:16
@SmarterAss

Dachte es sei hier im Thema. Nun. Ich habe drauf geantwortet. Die Zitate muss man richtig lesen. Ja, man muss auch ein bisschen Basiswissen mitbringen, was solche Wörter wie "unzumutbar" im juristischen Jargon bedeuten.

DjangoS8  18.07.2025, 09:11

"Sie Ist die Konsenskandidatin von RRG und eine bewusste Provokation für alle anderen."

Sie ist eine hoch angesehene Richterin mit vielschichtigen Ansichten, die als links bis liberal bis konservativ gesehen werden können und die von rechtsaußen-schmuddelkampagnen weggelassen werden. Dass die geistig eher mau aufgestellte Anhängerschaft von rechtsaußen nicht in der Lage dazu ist dies zu sehen ändert nichts daran.

"Durch diese Kandidatur wird das Verfassungsgericht politisiert, so wie es schon lange in den USA passiert."

Was hat denn die Kandidatin getan? Es sind doch die rechtsaußen, die das Verfassungsgericht beschädigen wollen. Genau deswegen darf man hier nicht nachgeben, diesen Figuren muss man zeigen wo der Hammer hängt und selbstverständlich Frau Brosius-Gersdorf einsetzen, ansonsten denken diese Leute, sie könnten sich alles rausnehmen.

Interessiert3r  18.07.2025, 10:17
@DjangoS8

Wie ich oben schon schrieb, eine Person, die sich zu Coronazeit so radikal geäußert hat und die meint, die AfD wäre nicht diskussionswürdig und ein Verbot (was ohnehin absurd ist) nicht ergebnisoffen prüfen würde, gehört weder auf diesen wichtigen Posten und hat vor der eigenen Ideologie auch das GG schon lange nicht mehr im Blick. Aus meiner Sicht gehört sie an kein Gericht dieses Landes und ist untragbar für eine Demokratie!

Interessiert3r  21.07.2025, 09:09
@DjangoS8

Nicht angeblich, sondern das hat sie gesagt.

https://apollo-news.net/besonders-gefaehrliches-verhalten-brosius-gersdorf-forderte-noch-2023-benachteiligung-von-ungeimpften/

https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/07/verfassungsgericht-union-will-spd-kandidatin-zustimmen-die-afd-verbot-befurwortet

Das hättest du auch alles selbst googeln können! Fanatismus und Befangenheit, das zeichnet diesen Menschen aus. Es gibt auch ein schönes Video, wo der Chefredakteur der NZZ bei Lanz ist und sie vollkommen entlarvt. Die Union will die nämlich auch nicht, weil sie genau weiß, dass sie gleich nach der AfD verboten werden.

markboy  18.07.2025, 07:34

An welcher Stelle ist sie eine Provokation? Ihre Meinungen die in letzter Zeit diskutiert wurden ansprechen die größten Teil der Bevölkerung, z.B. im Bereich Abtreibungsrecht ist sie auf der Seite wie 80 % der Bevölkerung.

SmarterAss  18.07.2025, 08:20
@markboy

Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Vorstellung, dass ein Mensch erst mit der Geburt eine unantastbare Würde besitzt und vorher je nach Bedarf getötet werden kann, ist abscheulich.

Und der Wunsch, dass Parteien gezwungen werden sollen, geschlechtergemischte Tandems für die Direktmandate antreten zu lassen, steht im Widerspruch zum Recht der Parteien, selbst zu bestimmen, wen sie aufstellen möchten.

Ignatius1  18.07.2025, 08:21
@markboy

Hier ist das , das sachlich korrekt klar das dicke Poblem der Frau Uta Brosius-Gersorf wiedergibt und aufzeigt .

Lehraussage von Uta Brors:
„Der Embryo besitzt Menschenwürde in potenziellem Sinne – sie wird erst mit der Geburt konkret handlungsrelevant, wenn das Kind Träger eigener Rechte wird.
Vorher kollidiert dieser Schutzanspruch mit der Grundrechtsmündigkeit der Frau.“
Quelle :
(aus: Uta Brors, „Grundrechtskonflikte am Lebensanfang“, S. 3)
Kritik daran ( aus juristischer Sicht, z. B. Grundgesetz oder BVerfG):
„Verstoß gegen Art. 1 GG: Das Grundgesetz kennt keine ‚potenzielle‘ Menschenwürde!

Sondern

Die Formulierung ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ gilt ab Existenzbeginn
(BVerfG 1975: ‚jedes menschliche Leben‘).“
Diese beiden Aussagen stehen in inhaltlicher Spannung:
  • Brosius stellt eine Abstufung der Menschenwürde je nach Entwicklungsstand (Embryo – Kind – Geburt) in den Raum.❗
  • Die Kritik verweist auf das Bundesverfassungsgericht und betont: Menschenwürde ist absolut und gilt ab dem Beginn menschlichen Lebens.

Das deutsche Grundgesetz (GG) enthält die Menschenwürdegarantie in Artikel 1 Absatz 1. Dieser lautet:

Artikel 1 Absatz 1 GG – Die Würde des Menschen
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Wichtig: Das Grundgesetz selbst legt nicht exakt fest, ab welchem Zeitpunkt das menschliche Leben – und damit die Menschenwürde – beginnt.

Diese Frage wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgelegt, insbesondere im berühmten Abtreibungsurteil von 1975.

BVerfG 1975 (Abtreibungsurteil)
„Das menschliche Leben beginnt nach gesicherter medizinischer Erkenntnis mit der Verschmelzung ❗von Ei- und Samenzelle […]. ❗Die Würde des Menschen kommt jedem menschlichen Leben von seinem Beginn an zu.“❗
📘 Quelle:
BVerfGE 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch, Rn. 114 ff.

Daraus leitet sich ab, dass die Menschenwürde nach deutschem Verfassungsverständnis ab der Nidation (Einnistung) oder sogar ab der Befruchtung gilt – aber sicher nicht erst ab Geburt .

80% der Bevölkerung

wer soll das konkret sein ❓

80%der Antifanten ?

xubjan  18.07.2025, 08:48
@Ignatius1

Lügen werden nicht richtiger, nur weil sie überall weiter erzählt werden. Deine "Zusammenfassung" ist inhaltlich total falsch.

Sie hat nie selbst für etwas plädiert in dieser Sache, wie ihr unterstellt wird. Sie hat ein massives Problem der Rechtsprechung und Verfassung in diesem Fall aufgezeigt. Sie hat aufgezeigt, welchen Weg es gäbe, würde man die aktuelle Praxis (!) auch gesetzlich endlich fixieren wollen. Mehr nicht. Sie hat weder einem Embryo zu irgendeinem Zeitpunkt das Existenzrecht abgesprochen noch hat sie gesagt, einer Frau sei der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten.

xubjan  18.07.2025, 09:02
@SmarterAss
Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das ist schlichtweg gelogen, denn

Die Vorstellung, dass ein Mensch erst mit der Geburt eine unantastbare Würde besitzt und vorher je nach Bedarf getötet werden kann, ist abscheulich.

Dass man ihr genau diese Meinung unterstellt, ist eine dreiste Lüge.

Sie hat ausschließlich geschrieben, dass es einen Konflikt gibt, weil der Gesetzgeber bisher nie klargestellt hat, ab wann ein Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich erlaubt sein soll und ab wann nicht. Sie hat klargestellt, was die Verfassung dazu sagt (nämlich ausdrücklich gar nichts) und wie man die aktuelle Praxis (!) des straffreien Schwangerschaftsabbruchs überhaupt erst inhaltlich auflösen könnte.

Sie hat NIE gefordert, dass der Schwangerschaftsabbruch verboten sein soll und auch nie, dass er bis vor der Geburt erlaubt sein soll.

Und der Wunsch, dass Parteien gezwungen werden sollen, geschlechtergemischte Tandems für die Direktmandate antreten zu lassen, steht im Widerspruch zum Recht der Parteien, selbst zu bestimmen, wen sie aufstellen möchten.

Dann stellst du dich also in den Widerspruch zum Recht der Partei SPD; selbst zu bestimmen, wen sie aufstellt. Dann stellst du dich in den Dienst derer, die mittels absurder Lügenkampagne irgendwen montieren, der ihnen einfach politisch nicht passt.

markboy  18.07.2025, 10:07
@SmarterAss
Die Vorstellung, dass ein Mensch erst mit der Geburt eine unantastbare Würde besitzt und vorher je nach Bedarf getötet werden kann, ist abscheulich.

Das hat sie so nie behauptet.
In dem von ihr erstellten Gutachten steht vielmehr, dass auch ein Embryo Anspruch auf den Schutz seines Lebens gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes habe. Nur falle dieser Schutzanspruch möglicherweise weniger kategorisch aus als im Fall der Menschenwürdegarantie für das ungeborene Leben, die sich aus Artikel 1 ableitet (und die einen Schwangerschaftsabbruch streng genommen überhaupt nicht zulässt). Im Kern ging es in dem Gutachten darum, wie die Rechte des ungeborenen Lebens und die Rechte der Mutter gegeneinander abgewogen werden. In dem Beitrag wird ein zeitlich abgestuftes Schutzkonzept entwickelt. So heißt es dort explizit: "In der Spätphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben" https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/a06_133_prot.pdf

Ignatius1  18.07.2025, 11:45
@markboy

@markboy:

Du versuchst, Frau Brosius-Gersdorf zu verteidigen, indem du den Eindruck vermittelst, sie habe den Embryo doch unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt ,nur eben mit einer „Abstufung“.

➡️Genau das ist jedoch der Kern des Problems.1. Ignoranz gegenüber Primärquelle

➡️Du ignorierst oder verharmlost folgende wörtliche Aussage aus ihrer Schrift:

„Der Embryo besitzt Menschenwürde in potenziellem Sinne – sie wird erst mit der Geburt konkret handlungsrelevant, wenn das Kind Träger eigener Rechte wird.“

➡️Das ist nicht irgendein Nebenbefund, sondern der theoretische Hauptsatz ihres Ansatzes.

Und dieser steht im direkten Widerspruch zu Artikel 1 GG sowie zur gefestigten Rechtsprechung des BVerfG, das bereits 1975 betont hat:
„Der Schutz der Menschenwürde gilt für jedes menschliche Leben, unabhängig von Entwicklungsstadien.“

➡️Die Vorstellung, dass Menschenwürde „potenziell“ sei und erst mit Geburt konkret handlungsrelevant wird, heißt im Klartext: Vorher ist sie nicht durchsetzbar.

➡️Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine prinzipielle Abwertung des ungeborenen Lebens.

2. Artikel 2 vs. Artikel 1

Dieser, Dein Verweis auf den Lebensschutz nach Art. 2 GG geht am eigentlichen Problem vorbei.

⚠️Weil der Lebensschutz nach Artikel 2 ist abwägbar

⚠️ im Gegensatz zur unantastbaren Menschenwürde nach Artikel 1, die keiner Abwägung zugänglich ist.

Wenn also Frau Brosius-Gersdorf argumentiert, dass der Embryo keinen konkreten Anspruch auf Menschenwürde hat, solange er noch nicht „eigenes Rechtssubjekt“ ist, dann ist das genau das, was @SmarterAss hier und ich auch kritisieren.

➡️ Eine funktional gestufte, nicht absolute Menschenwürde.

3. Das „zeitlich abgestufte Schutzkonzept“

⚠️Dass sie am Ende fordert, die Spätabtreibung einzuschränken, rettet das Konzept nicht, !!

⚠️sondern bestätigt nur, dass sie den Schutz des Lebens graduell staffelt ,und zwar entlang eines utilitaristischen Konfliktmodells: je weiter die Schwangerschaft, desto „gewichtiger“ das Lebensrecht.

Aber genau das verkennt ja den absoluten Schutzauftrag des Grundgesetzes ab Beginn menschlichen Lebens. 

Fazit: Du kannst Brosius-Gersdorfs Aussage nicht wegrelativieren, indem du auf mildernde Formulierungen am Rand ihres Gutachtens verweist. Entscheidend ist die Grundposition, 

und die lautet: 

6:' Menschenwürde „potenziell" : 

verfassungswidriges Missverständnis von Art. l GG. 

⚠️Wer das verteidigt, ignoriert die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates und das ist nicht hinnehmbar, schon gar nicht bei bei einer desingierten Verfassungsrichterin

Ignatius1  18.07.2025, 11:54
@markboy

@markboy:

Es ist aufschlussreich, wie du versuchst, den Kern der Debatte durch Ablenkung und persönliche Herabwürdigung zu umgehen.

Zunächst zur formalen Klarstellung:

  • Der Name „Uta Brors“ war natürlich ein Tippfehler meinerseits, gemeint ist selbstverständlich Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, deren Gutachten dir ja längst bekannt sein dürfte.

➡️Dein Versuch, daraus ein Argument zu stricken, ist schlicht ein peinliches Ablenkungsmanöver.

Zur Sache:

Du weichst konsequent der inhaltlichen Kernaussage aus:

➡️Brosius-Gersdorf unterscheidet im Bundestagsgutachten zwischen „potenzieller“ und „konkreter Menschenwürde“.

Wörtlich heißt es dort:

„Der Embryo besitzt Menschenwürde im potenziellen Sinne – sie wird erst mit der Geburt konkret handlungsrelevant, wenn das Kind Träger eigener Rechte wird. Vorher kollidiert dieser Schutzanspruch mit der Grundrechtsmündigkeit der Frau.“

⚠️Das ist keine Erfindung, sondern eine Originalquelle.

Wenn du dich ernsthaft mit ihrer Position auseinandersetzen willst, solltest du diesen Punkt direkt ansprechen, anstatt auf Umfragen, Parteitaktik oder Schreibweisen abzulenken.

Und noch etwas:

➡️Die Umfrageergebnisse zur öffentlichen Meinung ändern nichts an der Rechtslage.

➡️Artikel 1 GG ist nicht abhängig von Mehrheitsmeinungen.

Die Würde des Menschen gilt unbedingt und ab Beginn menschlicher Existenz – das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1975 in aller Klarheit festgestellt.

Fazit:

Es geht hier nicht um persönliches Hicjök hack oder Sticheleien, sondern um ein zentrales deutsches verfassungsrechtliches Prinzip.

Wenn du die Diskussion ernsthaft führen willst, dann bitte auf Grundlage der Primärquellen ,aber nicht durch Relativierung und Ausweichrhhetorik.

xubjan  18.07.2025, 12:01
@Ignatius1
verfassungswidriges Missverständnis von Art. l GG. 

Es ist schon ein starkes Stück, erst Lügen zu verbreiten, dann auch noch alles wegzulassen, was das eigentliche Problem aufzeigt, dass sie angesprochen hat und dann aus diesem Sammelsurium an Lügen und Weglassen auch noch ein "verfassungswidriges Missverständnis" abzuleiten.

In der Abhandlung steht ganz deutlich drin, dass das eigentliche Hauptproblem ist, dass nirgendwo in der Verfassung definiert wird, wann das menschliche Leben tatsächlich anfängt. De Jure fängt aber das menschliche Leben ab Geburt an. De Jure wäre somit die Argumentation über Menschenwürde eine, die erst und ausschließlich ab Geburt zum Tragen kommt.

Genau das ist die zentrale These in diesem Aufsatz und genau das ist juristisch zu 100% korrekt.

Dass ungeborenes Leben aber trotzdem zu schützen ist, ergibt sich eben nicht aus Artikel 1 GG, sondern nach herrschender Meinung auch des BVerfG indirekt aus Artikel 2 GG. Nämlich dem Recht auf Leben selbst. Und genau das stellt sie auch nie in Frage.

Und genau damit entsteht der Konflikt zwischen dem Recht der Mutter und dem Recht des (ungeborenen) Lebens und damit entsteht der Konflikt, ob ein Schwangerschaftsabbruch ganz, nie oder teilweise erlaubt sein sollte.

Wer das verteidigt, ignoriert die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates und das ist nicht hinnehmbar, schon gar nicht bei bei einer desingierten Verfassungsrichterin

Oder er hat sich einfach mal korrekt mit allem auseinandergesetzt und versteht den Grundkonflikt, den es in der Tat nun mal gibt, da es eben damals 1949 nicht genau eingegrenzt wurde (bzw. nicht beachtet wurde), dass es auch Rechte der Mutter geben könnte, die einen Schwangerschaftsabbruch vielleicht rechtfertigen könnten und dass man daher eine Klarheit hätte schaffen müssen. Damals war es übrigens simpel: Solange das Baby nicht da ist, hat es keine Rechte und die Mutter hat eh dem Willen des Vaters untergeordnet zu sein.

Es ist schon dreist, wie hier argumentiert wird.

Nein

Sie ist zu umstritten und für einen Teil völlig untragbar. Da sollte man sich besser einvernehmlich auf einen für alle akzeptablen Kandidaten einigen.


xubjan  18.07.2025, 08:49

Man muss also nur wirre Lügen verbreiten und schon sägt man damit Kandidaten ab. Eine merkwürdige Welt ist das, in der sowas problemlos funktioniert ohne dass etwas auf die Urheber der Lügen zurückfällt.

Fantho  18.07.2025, 10:10
@xubjan

Ich habe zuerst diesen Beitrag gelesen und diesen als Unsinn bewertet. Danach erst schaute ich mir den User-Namen an: Jetzt habe ich das auch verstanden, weshalb ich solch einen Unsinn lesen durfte...

Interessant, nicht?

Die Aussagen und Ideen dieser Dame kann man in öffentlichen Auftritten nachverfolgen. Da gibt es nichts zu verschleiern, zu verdrehen, zu verlügen...

Gruß Fantho

xubjan  18.07.2025, 10:23
@Fantho
Die Aussagen und Ideen dieser Dame kann man in öffentlichen Auftritten nachverfolgen. Da gibt es nichts zu verschleiern, zu verdrehen, zu verlügen...

Exakt das kann man.

Und genau bei diesen sehr wenigen öffentlichen Auftritten gab es exakt nichts, was linksextrem gewesen wäre o.ä.

Dass sie sich gegen eine Lügenkampagne, die sie in ihrer Berufsehre und als Person angreift, wehrt, ist übrigens erst mal nichts Verwerfliches.

zalto  18.07.2025, 15:20
@xubjan

Sie ist diejenige, die gelogen hat! In ihrer Stellungnahme sagt sie "Die Aussage, ich wäre für eine ... Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar."

Wer sich ihr Gutachten durchliest, kommt aber zu einem ganz anderen Ergebnis. Sie argumentiert für die Abtreibung bis zur Geburt, nichts anderes.
Allein schon die Existenz eines Kindes nach der Geburt soll als Begründung dafür ausreichend sein, es vorher noch abzutreiben. Widerlich und menschenfeindlich!

xubjan  18.07.2025, 16:38
@zalto
Wer sich ihr Gutachten durchliest,

was du offensichtlich nie getan hast. Sonst würdest du beispielsweise folgende Grundsatzaussage von ihr kennen:

Der Fetus ist in dieser späten Schwangerschaftsphase grundsätzlich weiter bis zur Geburt auszutragen. Der Gesetzgeber muss den Schwangerschaftsabbruch in dieser Spätphase daher grundsätzlich als rechtswidrig erachten

Da du hier aber so tust, als würdest du diese Abhandlung kennen, wird das hier ganz offensichtlich zu einer Lüge, was du hier verbreitest.

Allein schon die Existenz eines Kindes nach der Geburt soll als Begründung dafür ausreichend sein, es vorher noch abzutreiben. Widerlich und menschenfeindlich!

Das ist wirr und ebenfalls glatt gelogen. Sie hat nie geschrieben, dass die Existenz des Kindes nach Geburt als Begründung für eine Abtreibung ausreichen soll.

Nein

Jeder, der für diese Dame stimmt, stimmt (und ist?) somit auch:

  • für eine staatlich verpflichtende Impfpflicht ist (linkssozialistisch)
  • für erlaubte Babytötungen steht (die Möglichkeit hierzu wird mit ihr eröffnet)
  • den Verbot einer Oppositionspartei für richtig hält (Faschismus)
  • gegen das GG Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR" ist
  • für das Durchgendern des GG einsetzt (Orwell: Totalitarismus beginnt mit der Veränderung der Sprache)

Gruß Fantho


DjangoS8  18.07.2025, 11:03

"für eine staatlich verpflichtende Impfpflicht ist (linkssozialistisch)"

Völlig demokratisch, Impfpflichten lassen sich zum Schutz der Bevölkerung begründen.

https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7869033/

Zudem denkt sie heute anders über das Thema der Notwendigkeit einer Impfpflicht nach. Was Schade ist, schließlich sind die Corona-Impfstoffe sehr vorteilhaft für die meisten leute bis auf wenige Ausnahmen, die jedoch indirekt profitieren würden.

"für erlaubte Babytötungen steht (die Möglichkeit hierzu wird mit ihr eröffnet)"

Föten sind keine Babys und bis zum dritten Monat abzutreiben ist bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen straffrei - eine Sache, die dringend geändert werden muss, Frauen müssen die Möglichkeit haben völlig selbstbestimmt über ihren Körper zu walten.

"den Verbot einer Oppositionspartei für richtig hält (Faschismus)"

Das lässt sich problemlos machen, wenn die Voraussetzungen geschaffen sind und ist vollkommen demokratisch.

"Zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) äußerte Brosius-Gersdorf in einer Talkshow im Jahr 2024: „Wir wollen uns nicht ernsthaft darüber streiten, dass die AfD, angesichts der Erfolge, die sie bei Landtagswahlen erzielt hat und angesichts der Prognosen die sie hat, dass es da an der Gefährlichkeit scheitern würde. Die Frage ist, ob es genug Material der Verfassungsschutzbehörden gibt“, dass die AfD „verfassungsfeindliche Ziele erreicht. […] Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird.“[36]"

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf

Das faschistische Grundgesetz, das zum Schutz vor Extremisten nach dem Faschismus geschaffen wurde, wer kennt es nicht ^^

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

"gegen das GG Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR" ist"

Wo ist sie denn dagegen? Du hast sicher wieder nicht verstanden, dass man Abtreibungen nach Artikel 1GG nicht begründen kann und somit keine einzige möglich wäre. Daher zieht man juristisch andere Artikel heran.

"für das Durchgendern des GG einsetzt (Orwell: Totalitarismus beginnt mit der Veränderung der Sprache)"

Totalitarismus nach Orwell gibt es offenbar seit Jahrtausenden, so oft wie sich die Sprache geändert hat. XD Zumal es eine Befreiung ist, was eine solche Änderung wäre, wenn man bedenkt, dass sich manche Leute weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen. Die wären zufrieden damit.

"Gruß Fantho"

Ein sicheres Zeichen dafür, daß gerade hart geschwurbelt wurde, schon seit Jahren. 😅😅

Ja

Ich finde es nur verwunderlich, wie sich die Menschen ein Urteil bilden können, von einer Frau, die vor 2 Wochen keiner kannte. Wann hat man im der Presse überhaupt von der Wahl eines Verfassungsrichters gelesen? 99% kennen nicht einen Namen der 16 (zur Zeit 13) Richter. Das alles ist auch nur eine Schmutzkampagne der AfD. Ich behaupte einfach mal, dass es hier auch nicht um Frau Brosius-Gersdorf als Person geht. Die AfD wollte die CDU diffamieren und die Koalition beschädigen. Das war auch schon gut eine Woche vorher erkennbar. Was mich nur erschrocken hat, wie viele aus der CDU darauf angesprungen sind und das ist der eigentliche Skandal. Dass es einen Teil in der CDU gibt, die lieber die AfD, als die SPD als Koalitionspartner hätten, ist bekannt. Der scheint aber viel größer zu sein, als bisher gedacht. Damit werden die Angriffe auf die Koalition durch die AfD jetzt größer werden. Und ganz ehrlich? Das macht mir gerade Angst.


Nakia28658976  18.07.2025, 10:35

Es war doch gar nichts anderes zu erwarten. Hat die CDU nicht erst gesagt nicht mit denen und macht sie genau das Gegenteil. Die eine Regierung gestürzt und jetzt das Problem mit dieser Regierung. Wo soll das enden?

Ignatius1  18.07.2025, 08:33
Deine Aussage verdreht leider Ursache und Wirkung und verschleiert, worum es wirklich geht.

➡️Nicht die Kritik an Frau Brosius-Gersdorf ist das Problem, sondern der Versuch, sie mit pauschalen Unterstellungen als „Schmutzkampagne der AfD“ abzutun.

➡️Wenn eine designierte Verfassungsrichterin sich öffentlich zur „potenziellen Menschenwürde“ äußert , was dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht ,dann ist Kritik nicht nur zulässig, sondern notwendig.

➡️Es geht hier nicht um persönliche Bekanntheit, sondern um die juristische Haltung einer Frau, die an der höchsten Stelle über unsere Grundrechte mitentscheiden soll. Die Frage nach ihrer Eignung ist kein AfD-Thema , sondern eine Frage rechtsstaatlicher Sorgfalt. Auch aus der CDU, FDP und aus renommierten Medien kam fundierte Kritik – und zwar lange bevor die AfD das Thema aufgriff.

➡️Wenn du meinst, man dürfe keine kritischen Fragen stellen, nur weil jemand vorher „unbekannt“ war, machst du genau das, was du anderen unterstellst: blinden Lagerkampf.

Und mit Verlaub: Wer in jeder Kritik sofort ein „Angst machendes AfD-Manöver“ sieht, blockiert jede ernsthafte Auseinandersetzung.

Verfassungsschutz beginnt mit Verfassungsbewusstsein. Und das verlangt mehr als Parteitaktik , es verlangt klare Maßstäbe.

Wer das unterdrückt, gefährdet nicht die Koalition, sondern das Vertrauen in jede Institution.

xubjan  18.07.2025, 09:07
@Ignatius1
Nicht die Kritik an Frau Brosius-Gersdorf ist das Problem, sondern der Versuch, sie mit pauschalen Unterstellungen als „Schmutzkampagne der AfD“ abzutun.

Wenn die sogenannte Kritik wirre Lügen enthält, dann ist eben doch die sogenannte Kritik das Problem.

Wenn eine designierte Verfassungsrichterin sich öffentlich zur „potenziellen Menschenwürde“ äußert , was dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht ,dannist Kritiknicht nur zulässig, sondern notwendig.

Wenn sie das tun würde. Da sie das aber entgegen der Lügenkampagne nie getan hat, ist deine Bewertung damit hinfällig.

Es geht hier nichtum persönliche Bekanntheit, sondern um diejuristische Haltungeiner Frau, die an der höchsten Stelle über unsere Grundrechte mitentscheiden soll.

Richtig. Aber den Urhebern der Lügenkampagne geht es eben nicht um die juristische Haltung. Wäre dem so, würden sie diese ja korrekt wiedergeben und nicht zu absurden Lügen greifen.

Wenn du meinst, man dürfe keine kritischen Fragen stellen, nur weil jemand vorher „unbekannt“ war, machst du genau das, was du anderen unterstellst: blinden Lagerkampf.

Korrekt. Aber hier geht es ja nicht um "kritische Fragen stellen". Stattdessen ging es von Anfang an darum, mit wirren Lügen jemanden zu demontieren. Bezeichnenderweise stellt sich nun genau das Lager, was die wilden Lügen erfand, hin und sagt "Ja ne, aber sie ist nun politisiert, das geht ja gar nicht."

Wer das unterdrückt, gefährdet nicht die Koalition, sondern das Vertrauen in jede Institution.
Danke für die Bestätigung, dass das rechte Lager Deutschlands gerade das vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht mit Ansage zerstören will.
Ja

Natürlich. Die Schmutzkampagne gegen sie ist unerträglich und einer Demokratie unwürdig.

Aber in einer Zeit der Fakenews ist solch ein Verhalten einer Kandidatin gegenüber wohl leider normal, wie man hier auch an sehr vielen Beiträgen erkennen kann.