Sollte die Erbschaftsteuer abgeschafft werden?

Nein. 47%
Ja. 29%
Reform und zwar... 24%

17 Stimmen

7 Antworten

Reform und zwar...

Millionenerben sollten definitiv mehr besteuert werden.

Das Abschaffen der Erbschaftssteuer wäre das Dümmste, was man tun könnte.

Nein.

Erbschaften von Unternehmen und großen Vermögen sollten weiterhin besteuert werden, aber konsequent und ohne Ausnahmen.

Nein.

Dein Beispiel ist wenig passend. Mit einem Freibetrag von 400.000 Eu müsstest Du also 50.000 Eu versteuern. Quasi ein Klacks gegen der Wert des Erbes.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 06.09.2025, 14:00

woher soll die 50 k nehmen 3?

superseegers  06.09.2025, 14:14
@Schulzefa

Du bewohnst deine eigene Immobilie, mit der dann ersparen Miete kannst Du die Last tilgen, es ändert sich wenig, finanziell. Bis auf die Tatsache, dass Du selbst profitierst und nicht ein Vermieter.

Im eigentlichen Sinne sind das keine Schulden, denn Du hast einen erheblich höheren Gegenwert, der dein eigen ist.

DerCaveman  06.09.2025, 14:53
@Schulzefa
woher soll die 50 k nehmen 3?

Du musst in diesem Beispiel keine 50k bezahlen, sondern 50k mit 7% versteuern. Das sind dann gerade mal 3.500 Euro.

Es kann nicht schaden, vorab mal zum Steuerberater gehen, wenn der Schenkungswert über dem Freibetrag liegt.

Ein Einfamilienhaus wird oft nicht oder nur wenig über dem Freibetrag von 200k liegen und ggf. sind auch Geldwerte in der Ermasse vorhanden, von denen dann die Steuer gezahlt werden können. Zur Not ggf. eben auch per Kredit / Hypothek. Oder ggf. über Nutzung des Freibetrags schon vorab durch (Teil-)Schenkungen, der darf ja alle 10 Jahre erneut genommen werden.

Bei vermieteten Objekten sollte ein Steuerberater ran, es macht ggfs. Sinn, dafür eine Firma zu gründen und die Immobilien an diese zu übertragen, etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – keine Rechtsberatung, ich bin kein Fachmann

Vernünftige Erbschaftsteuer.

Dort wo es nur um Zugewinn geht.

Häuser vererbt werden die eben nicht selbst genutzt werden müssen mehr Steuern drauf.

Der landwirtschaftliche Betrieb der als Familienbetrieb geführt wird und über 30 jahre nach Erbfall keine Steuern.

Das ererbte Aktienpaket wenn es nicht vollständig für 10 Jahre gehalten wird. Eben erheblich.

Der Handwerksbetrieb der weitergeführt wird eben überhaupt nicht.