Sollte die Erbschaftsteuer abgeschafft werden?
Weil wenn sich überlegt
erbt man mehre millorn kann man sich mit der Schonungbedafrs Prüfung arm rechen und zahlt keine Erbschaft Steuer trotz hohes millorn Erbe
erbt man von den Eltern Haus wert 450 k schlägt die Erbschaftsteuer gnadenlos zu hast keine Möglichkeit entweder zahlt Steuern oder verkauft das Erbe und zahlt Steuern und abgaben oder du führst zwei Häuser Vermieters es zahlt abgaben denn du kannst erst mit weinger abgaben abgeben wenn es 10 Jahre besser hat und meine selbst drinn gewohnt hst
oder du lehnt das Erbe ab und jemand anderes bekommt das Elternhaus was nicht immer toll ist
17 Stimmen
7 Antworten
Millionenerben sollten definitiv mehr besteuert werden.
Das Abschaffen der Erbschaftssteuer wäre das Dümmste, was man tun könnte.
Erbschaften von Unternehmen und großen Vermögen sollten weiterhin besteuert werden, aber konsequent und ohne Ausnahmen.
Dein Beispiel ist wenig passend. Mit einem Freibetrag von 400.000 Eu müsstest Du also 50.000 Eu versteuern. Quasi ein Klacks gegen der Wert des Erbes.
Die kannst Du auf das Haus als Hypothek von der Bank holen.
Also Schulden machen um Steuern zu zahlen
Du bewohnst deine eigene Immobilie, mit der dann ersparen Miete kannst Du die Last tilgen, es ändert sich wenig, finanziell. Bis auf die Tatsache, dass Du selbst profitierst und nicht ein Vermieter.
Im eigentlichen Sinne sind das keine Schulden, denn Du hast einen erheblich höheren Gegenwert, der dein eigen ist.
woher soll die 50 k nehmen 3?
Du musst in diesem Beispiel keine 50k bezahlen, sondern 50k mit 7% versteuern. Das sind dann gerade mal 3.500 Euro.
Da hatte ich doch glatt drüber weg gedacht. Danke, stimmt voll.
Es kann nicht schaden, vorab mal zum Steuerberater gehen, wenn der Schenkungswert über dem Freibetrag liegt.
Ein Einfamilienhaus wird oft nicht oder nur wenig über dem Freibetrag von 200k liegen und ggf. sind auch Geldwerte in der Ermasse vorhanden, von denen dann die Steuer gezahlt werden können. Zur Not ggf. eben auch per Kredit / Hypothek. Oder ggf. über Nutzung des Freibetrags schon vorab durch (Teil-)Schenkungen, der darf ja alle 10 Jahre erneut genommen werden.
Bei vermieteten Objekten sollte ein Steuerberater ran, es macht ggfs. Sinn, dafür eine Firma zu gründen und die Immobilien an diese zu übertragen, etc.
Vernünftige Erbschaftsteuer.
Dort wo es nur um Zugewinn geht.
Häuser vererbt werden die eben nicht selbst genutzt werden müssen mehr Steuern drauf.
Der landwirtschaftliche Betrieb der als Familienbetrieb geführt wird und über 30 jahre nach Erbfall keine Steuern.
Das ererbte Aktienpaket wenn es nicht vollständig für 10 Jahre gehalten wird. Eben erheblich.
Der Handwerksbetrieb der weitergeführt wird eben überhaupt nicht.
woher soll die 50 k nehmen 3?