Sollte Alice Weidel (AfD) von den Kanzlerduellen im ÖRR ausgeschlossen werden?

Nein, auch Rechte sollen ihr Gedankengut verbreiten können 59%
Ja, der AfD keine Bühne geben 41%

22 Stimmen

5 Antworten

Hallo MichaelK89,

da zitiere ich gerne einen meiner bevorzugten Sprüche:

"In einer Demokratie ist es wichtig, auch die Meinungen derjenigen einzubeziehen, mit denen man nicht einverstanden ist."

Es grüßt s'Fjolnir


CleverRemo  17.12.2024, 12:18

Außerdem ist es gut, auch die Meinung des "Feindes" zu kennen.

MichaelK89 
Beitragsersteller
 17.12.2024, 12:18

Es gibt aber auch das Toleranzparadoxon. Damit kann man auf der anderen Seite genauso argumentieren.

Fjolnir  17.12.2024, 12:22
@MichaelK89

Das ist der Vorteil an Diskussionen - mehrere Meinungen :-)

Dazu besteht kein Grund.

Bei diesen beiden Punkten ist nichts richtig. Denn beide Möglichkeiten sind nicht neutral sondern negativ.

Solange die Partei nicht verboten ist, stehen ihr die gleichen Rechte zu wie jeder anderen Gruppe.

Wo wäre bei einer Wahl die demokratische Legitimation, wenn wir nicht alle Parteien gleich behandeln würden.

Ich möchte meine Antwort anders formulieren:

JA, auch sie sollte an den "Kanzlerduellen" teilnehmen dürfen - denn sie hat gemäß Artikel 5, Asbatz 1, Satz 1 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland das gleiche Recht, ihre Meinung zu haben und zu verbreiten, wie jeder andere Mensch auch.

Denn im Grundgesetzt steh eindeutig:

JEDER .... und nicht "Jeder ausser der AfD".

Auch aus Absatz 2 ergibt sich kein Recht auf Verweigerung einer Teilnahme. Denn Frau Weidel verstößt in Ihren Aussagen in keinster Weise gegen die Ehre irgendwelcher Menschen - und gegen Gesetz verstößt sie auch nicht.

Daher: Sobald man irgendeine Partei ausschliesst von solchen Debatten, verfälscht man die Wahrnehmung der Bevölkerung auf drastische und gewollte Weise - und zwar ganz massiv.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

MichaelK89 
Beitragsersteller
 17.12.2024, 12:28
JEDER .... und nicht "Jeder ausser der AfD".

Vielleicht sollte man das GG anpassen, dass nur demokratische Parteien ihre Meinung äußern dürfen? Zumal es auch ein Hausrecht beim ÖRR gibt. Die laden ja z.B. auch keine Hamasführer oder Reichsbürger ein, obwohl die auch unter "JEDER" fallen.

Frau Weidel verstößt in Ihren Aussagen in keinster Weise gegen die Ehre irgendwelcher Menschen

Ist das so?

Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ZEGj1T0pnR0

Das ist kein Rassismus, keine Ehrverletzung?

Traveller5712  17.12.2024, 12:31
@MichaelK89

Nein, ist es nicht! Und das grundgesetz ist gut so, wie es ist. Denn eine freiheitlich-demokratische Grundordnung erlaubt nicht, die Gesetze so anzupassen, wie es irgend jemandem beliebt, sondern erlaubt alle Rechte für alle Menschen!

Und wenn man Frai Weidel als Nazi, Rechtsextreme oder Faschistin bezeichnet, dass ist dies wohl auch keine Ehrverletzung sondern "nur die Wahrheit"?

Nein, auch Rechte sollen ihr Gedankengut verbreiten können

Alles andere wäre undemokratisch und der Anfang der (Medien) Diktatur und Zensur.