Sollte Alice Weidel (AfD) von den Kanzlerduellen im ÖRR ausgeschlossen werden?
22 Stimmen
5 Antworten
Hallo MichaelK89,
da zitiere ich gerne einen meiner bevorzugten Sprüche:
"In einer Demokratie ist es wichtig, auch die Meinungen derjenigen einzubeziehen, mit denen man nicht einverstanden ist."
Es grüßt s'Fjolnir
Dazu besteht kein Grund.
Bei diesen beiden Punkten ist nichts richtig. Denn beide Möglichkeiten sind nicht neutral sondern negativ.
Solange die Partei nicht verboten ist, stehen ihr die gleichen Rechte zu wie jeder anderen Gruppe.
Wo wäre bei einer Wahl die demokratische Legitimation, wenn wir nicht alle Parteien gleich behandeln würden.
Ich möchte meine Antwort anders formulieren:
JA, auch sie sollte an den "Kanzlerduellen" teilnehmen dürfen - denn sie hat gemäß Artikel 5, Asbatz 1, Satz 1 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland das gleiche Recht, ihre Meinung zu haben und zu verbreiten, wie jeder andere Mensch auch.
Denn im Grundgesetzt steh eindeutig:
JEDER .... und nicht "Jeder ausser der AfD".
Auch aus Absatz 2 ergibt sich kein Recht auf Verweigerung einer Teilnahme. Denn Frau Weidel verstößt in Ihren Aussagen in keinster Weise gegen die Ehre irgendwelcher Menschen - und gegen Gesetz verstößt sie auch nicht.
Daher: Sobald man irgendeine Partei ausschliesst von solchen Debatten, verfälscht man die Wahrnehmung der Bevölkerung auf drastische und gewollte Weise - und zwar ganz massiv.
JEDER .... und nicht "Jeder ausser der AfD".
Vielleicht sollte man das GG anpassen, dass nur demokratische Parteien ihre Meinung äußern dürfen? Zumal es auch ein Hausrecht beim ÖRR gibt. Die laden ja z.B. auch keine Hamasführer oder Reichsbürger ein, obwohl die auch unter "JEDER" fallen.
Frau Weidel verstößt in Ihren Aussagen in keinster Weise gegen die Ehre irgendwelcher Menschen
Ist das so?
Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ZEGj1T0pnR0
Das ist kein Rassismus, keine Ehrverletzung?
Nein, ist es nicht! Und das grundgesetz ist gut so, wie es ist. Denn eine freiheitlich-demokratische Grundordnung erlaubt nicht, die Gesetze so anzupassen, wie es irgend jemandem beliebt, sondern erlaubt alle Rechte für alle Menschen!
Und wenn man Frai Weidel als Nazi, Rechtsextreme oder Faschistin bezeichnet, dass ist dies wohl auch keine Ehrverletzung sondern "nur die Wahrheit"?
Alles andere wäre undemokratisch und der Anfang der (Medien) Diktatur und Zensur.
Es gibt aber auch das Toleranzparadoxon. Damit kann man auf der anderen Seite genauso argumentieren.