Macht es eigentlich keinen Unterschied, ob die Kündigung in der Probezeit oder danach erfolgt?

Doch, es macht einen Unterschied. 90%
Ja, es macht keinen Unterschied 10%

10 Stimmen

5 Antworten

Doch, es macht einen Unterschied.

Sind unterschiedliche Kündigungsfristen

Doch, es macht einen Unterschied.

Nach der Probezeit ist ein Grund zwingend erforderlich.

Ja, es macht keinen Unterschied

Während der Probezeit gilt ein vereinfachtes beiderseitiges Kündigungsrecht mit kurzer Frist und ohne die Pflicht, Kündigungsgründe darzulegen.

Doch, es macht einen Unterschied.

Längere Kündigungsfristen und nach der Probezeit muß ein Kündigungsgrund vorliegen, sofern der AG mehr als 10 rechnerische Vollzeitkräfte haben, wenn nicht sogar ein Sozialplan zum Stellenabbau

Doch, es macht einen Unterschied.

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich beispielsweise erheblich.