Kündigung in der Probezeit? Krankmeldung?
Ist es möglich eine Kündigung zu erhalten wegen zu langen Krankheitsverlauf? In der Probezeit
8 Antworten
Ja, natürlich.
In der Probezeit kann ohne jede Angabe von Gründen gekündigt werden (und Krankheit ist einer dieser Gründe, die man nicht ausspricht).
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden
Richtig. Auch in der Probezeit nicht, und nichts anderes habe ich gesagt ;)
Der Rest war gar nicht gefragt
Auch in der Probezeit nicht, und nichts anderes habe ich gesagt
Und wer das so liest, meint aufgrund Deiner Antwort, der Arbeitgeber müsse nach der Probezeit einen Grund für die ordentliche Kündigung mitteilen - und das wäre falsch, weshalb Deine Formulierung irreführend ist.
Der Rest war gar nicht gefragt
Darum habe ich auch von "im Übrigen" gesprochen!
Ja, ich habe es gesehen. Unter allen Kommentaren. Sei versichert, nun "meint" niemand mehr was verkehrtes, wenn er es liest! Bist für heute der Beste!
Bist für heute der Beste!
Danke für das Kompliment!🤣
Unter allen Kommentaren.
Ja! Warum auch nicht?
Wenn ich das nur unter Deiner Antwort schreibe, wissen die anderen Antwortenden noch lange nicht, dass ihre Antwort falsch oder missverständlich ist.
Sieh es einfach als Chance, noch etwas bei Fragen des Arbeitsrechts zu lernen.
Ach weißt du, ich werde mir wohl eher einen Spass draus machen, es zukünftig genau so zu kommentieren, wie in dieser Frage. Denn falsch ist die Antwort nicht.
Wenn du dann wieder drunter kommentierst, gebe ich auch sehr gern wieder zu, dass du der Beste bist!
Ich helfe immer gern, Selbstbewusstsein aufzubauen ;)
Du bist ja ganz schon "angestochen" bei einer solchen Lappalie!😊😜
In der Probezeit kann eine Kündigung unbegründet erfolgen.
Wenn Du mit "unbegründet" meinen solltest, dass keine Gründe mitgeteilt werden müssen:
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden.
Solltest Du damit aber meinen, dass es keine Gründe (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) geben muss, so ist das richtig.
Im Übrigen betrifft das nicht nur die Dauer einer Probezeit - die ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist -, sondern gilt generell in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses (und in Kleinbetrieben auch danach noch).
In den ersten 6 Monaten kann Dir ohne Angaben von Gründen einfach gekündigt werden, ob Probezeit oder nicht ist irrelevant, da diese nur für eine verkürzte Frist von Bedeutung ist.
ohne Angaben von Gründen
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden.
Entscheidend ist, dass es keine Gründe (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) geben muss!
Sind die 6 Monate gesetzlich geregelt? Ich dachte das ist abhängig vom jeweiligen Anstellungsvertrag.
ja, ist möglich. in der pz darf ohne angabe von gründen gekündigt werden.
wenn dem AG es nicht passt, dass du krank bist, kann er dich einfach kündigen. er wird das offiziell aber wohl nie als grund angeben.
in der pz darf ohne angabe von gründen gekündigt werden.
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden.
Entscheidend ist, dass es keine Gründe (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) geben muss!
Im Übrigen betrifft das nicht nur die Dauer einer Probezeit - die ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist -, sondern gilt generell in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses (und in Kleinbetrieben auch danach noch).
In der Probezeit kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden.
Entscheidend ist, dass es keine Gründe (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) geben muss!
Im Übrigen betrifft das nicht nur die Dauer einer Probezeit - die ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist -, sondern gilt generell in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses (und in Kleinbetrieben auch danach noch).
Ohne Angaben von Gründen sowieso; Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen generell nicht mitgeteilt werden.
Entscheidend ist, dass es keine Gründe (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) geben muss!
Im Übrigen betrifft das nicht nur die Dauer einer Probezeit - die ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist -, sondern gilt generell in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses (und in Kleinbetrieben auch danach noch).