Kann man angeklagt werden, wenn man eine Transperson misgendert?
,,Selbstbestimmungsgesetz sieht Bußgeld vor, wenn man jemanden absichtlich oder fahrlässig mit falscher Geschlechtsbezeichnung anspricht"
35 Stimmen
8 Antworten
Klar kann man das. Jemanden absichtlich zu misgendern ist Diskriminierung und Beleidigung. Wer das absichtlich macht, kann völlig zurecht angeklagt werden.
Bei dir weiß man aber, dass das absolut nicht Ernst gemeint ist.
Zudem.... Gott?
So eingildet und selbstverliebt?
Danke für Ihr Beispiel der Transphobie. Erstaunlich wie Anhänger von lgbtq...z selbst transphob sind.
"Bei dir weiß man aber, dass das absolut nicht Ernst gemeint ist."
Man kann Gender nicht nachweisen und dies wird auch von Psychologen und dem Staat nicht gefordert. Somit wissen Sie es nicht, Sie vermuten es nur. Vielleicht verheimliche ich es sonst nur und habe mich jetzt ausnahmsweise zu meinem Drachengender und Gottgender bekannt, woraufhin ihr mich runter macht. Damit zeigt ihr doch nur wie transphob die Gesellschaft noch ist und das wir uns noch immer vor euch fürchten müssen, vor allem auch vor anderen Personen aus dem lgbtq...z Spektrum.
Vielleicht zeige ich aber auch nur wie wackelig das Konstrukt ist und wie es auf andere wirkt, wenn ihr von denen dies und jenes verlangt.
"Zudem.... Gott?
So eingildet und selbstverliebt?"
Ist doch auch ein Fabelwesen, ebenso basierend auf Aussagen, nicht nachweisbar, entstammt aus der Psyche, beeinflusst die Psyche usw... aber ja, hätte auch ein Einhorn nehmen können oder eine Medusa. Fagnir und Jörmungandr wären auch Optionen.
Ich möchte Sie daran erinnern, Genfer als unsinn zu bezeichnen ist wie Gender absprechen und das ist ein Zeichen für transphobie.
Natürlich ist es das. Spinn' dir deine Märchen schön weiter zusammen.
Sind doch eure Worte, hört man immer wieder aus euren Ecken. Gender absprechen ist ein Zeichen für transphobie und da Sie mein Gender nicht wissen können, es mir aber trotzdem absprechen, sind Sie transphob.
"Dir spricht niemand dein Gender ab.
Der jenige, der es tut, bist du."
Klingt nach einer typischen transphoben Äußerung mit der ihr eure transphobie und Intoleranz rechtfertigt.
Im Gegensatz zu euch Intoleranten appelliere ich stets an das gute in Menschen. Egal wie transphob ihr seid, sucht euch Hilfe, lernt lgbtq...z Personen kennen und lernt euren Hass zu besiegen.
Klingt nach einer typischen transphoben Äußerung mit der ihr eure transphobie und Intoleranz rechtfertigt.
Oh man...
Dazu äußere ich mich besser nicht mehr, hat eh keinen Sinn🤦
Was war gut? Etwa das ich ins schwarze getroffen und eure transphobie aufgedeckt habe? Ja das war ein guter Treffer. Nun lasst euch helfen diese transphobie abzulegen.
Wenn man es mit Absicht macht, ja. Wenn man nichts davon weiß, auch ja, man kann immer angeklagt werden. Wenn man aber nichts davon wusste wird man aber erstens meistens nicht angeklagt und zweitens wird man den Fall dann gewinnen
Die Antwort darauf ist weder eindeutig ja noch nein.
,,Selbstbestimmungsgesetz sieht Bußgeld vor, wenn man jemanden absichtlich oder fahrlässig mit falscher Geschlechtsbezeichnung anspricht"
Da der Satz in Anführungszeichen steht, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Zitat handelt. Leider ist keine Quelle angegeben. Die Aussage ist aber schlicht falsch. Das Selbstbestimmungsgesetz beschäftigt sich nirgendwo mit Misgendering. Du kannst gerne selbst nachlesen, um dich zu überzeugen.
Misgendering kann aber die Persönlichkeitsrechte verletzen und damit zum Beispiel den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen. Persönlichkeitsrechte sind übrigens kein spezielles Ding von Transpersonen, die gelten für alle. Nur werden sie in Bezug auf die geschlechtsspezifische Sprache eben bei Transpersonen häufiger verletzt als bei Cispersonen.
Ob der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt ist, hängt aber von vielen Faktoren ab. Ein einfaches versehentliches Misgendern erfüllt ihn wohl nicht. Es ist die Frage, wie oft misgendert wird, ob böswillige und schädigende Absichten erkennbar sind oder wie öffentlichkeitswirksam das ganze stattfindet.
Also kurz zusammengefasst: Ja, man kann unter Umständen dafür angeklagt werden, wenn man eine Transperson misgendert, aber das ist kein spezielles Recht für Transpersonen, sondern einfach nur die Idee, dass wir uns alle gegenseitig respektvoll behandeln.
Ja. Wobei dies bei mutwilligen Vergehen eher zum Tragen kommt.
Sieht man einer Transperson das noch nicht an, kann man dafür nicht belangt werden. Macht man nach Richtigstellung weiter, gibts eben Ärger.
Grundsätzlich: klar kann man.
Man kann auch verklagt werden, weil man den Mittelfinger zum Nasebohren verwendet.
Wird halt abgelehnt und gut ist.
Fühle mich auch diskriminiert und beleidigt, wenn man mich nicht als Gott oder Drache anspricht.