Haben wir Deutschen eine absolute, eine eingeschränkte oder keine Meinungsfreiheit?

Absolute 45%
Eingeschränkte 45%
Anders 7%
Keine 2%

44 Stimmen

11 Antworten

Absolute

Wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit. Ohne Einschränkungen.

Was wir nicht haben ist Redefreiheit. Wie in den USA.

Was die meisten Leute meinen wenn sie von fehlerhafter Meinungsfreiheit in Deutschland sprechen, ist eigentlich Redefreiheit- für sich.

Sie wollen Hitler geil finden können. Sie möchten die Wehrmacht geil finden können. Sie möchten Hakenkreuze tragen und Nazi-Parolen grölen können.

Diese Dinge sind- verständlicherweise- verboten!

Ebenfalls verboten sind einige andere islamistische Meinungsäußerungen. Ich höre nie, dass die AfD dort mehr Meinungsfreiheit fordert.

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Was sie außerdem meinen ist, dass sie gern das Recht wieder bekämen ohne Konsequenzen unappetitliche Dinge zu sagen.

Du "darfst" aber schon jetzt N*, Z* und I* sagen (und schreiben), du musst dann nur mit den sozialen Konsequenzen leben.

Wenn du dafür öffentlich gekreuzigt wirst (metaphorisch gesprochen), deinen Job verlierst oder niemand mehr mit dir arbeiten möchte ist das eben die Konsequenz deiner Meinungsäußerung.

Man darf das sagen: Nur hat das eben Konsequenzen!

Die, die sagen wir hätten keine Meinungsfreiheit wollen, dass sie nicht mehr für die Folgen ihres eigenen Handelns verantwortlich gemacht werden.

Wenn das nicht der privilegierteste, empfindlichste Schneeflocken-Scheiß ist, den ich je gehört habe.


AlfredMeister  06.05.2025, 15:38

Absolut heißt ohne Einschränkungen. Wenn man meint, dass wir hier "absolute" Meinungsfreiheit hätte, weil man alles sagen könne, eben nur mit (auch juristischen) Konsequenzen leben müsse, dann herrscht überall auf der Welt Meinungsfreiheit - auch dort, wo man für politische Opposition inhaftiert wird, wie in Russland. Ich sage nicht, dass die Einschränkungen, denen die Meinungsfreiheit unterliegt, schlecht sind - natürlich ist es vorzuziehen, wenn bspw. nationalsozialistische Äußerungen kriminalisiert sind. Das widerspricht allerdings dem, was ich unter "absolut" verstehe, was ich aber, ich wiederhole mich, nicht bemängele.

AvatarLuffy  06.05.2025, 20:02
@AlfredMeister

Du darfst jede Meinung haben. Du kannst sogar offen sagen dass du Hitler gut findest. Aber du darfst ganz explizite Sachen nicht äußern.

Redefreiheit =/= Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit - absolut. Niemand greift in dein Denken ein.

Meinungsäußerungsfreiheit - eingeschränkt, aufgrund bestimmter Gesetze.

Eingeschränkte

Und das ist auch richtig so.

Wenn ich Menschen sinnlos beleidige, rassistischen und völkischen Blödsinn verbreite, mich offen rechtsextrem äußere und/oder Cybermobbing und Volksverhetzung betreibe, dann verletze ich die Menschenwürde und muss dafür in einer wehrhaften Demokratie vor dem Gesetz gerade stehen.

An vielen Stellen greift die Justiz aus meiner Sicht noch immer zu wenig ein und legt die Freiheit der Meinungsäußerung sehr breit aus. Da ist es dann unter anderem legitim, wenn man andere Menschen - zum Beispiel im Aufsichtsrat seiner Genossenschaft - als W*chser und A*schloch bezeichnet. Ich spreche da aus interfamiliären Berichten, die vor Gericht aufgrund der „Meinungsfreiheit“ gescheitert sind.

Woher ich das weiß:Hobby – Antifaschismus, Nihilismus, Sarkasmus, Apfelmus
Anders

Guten Tag!

Unsere Meinungsfreiheit ist in unserer Verfassung gemäß Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG verfassungsrechtlich kodifiziert. Sie dürfen Ihre Meinung äußern, veröffentlichen und kundgeben. Geschützt wird mithin das positive Interesse, eine Meinung zu verbreiten als auch das negative Interesse, keine Meinung äußern zu müssen. Niemand darf Sie zwingen, eine Meinung zu äußern oder nicht zu äußern. Unter Meinungen versteht man ausschließlich Werturteile jeglicher Thematik, also Stellungnahmen mit wertenden Charakter. Tatsachenbehauptungen werden darunter nicht erfasst, es sei denn, sie enthalten ein charakteristisches Element einer Meinung. Zu Meinungen gehören auch emotionslose, völlig absurde und bescheuerte Äußerungen, sprich: Quatsch!

Allerdings gilt die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos. Gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG wird die Meinungsfreiheit etwa durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt (sog. qualifizierter Gesetzesvorbehalt). Allgemeine Gesetze sind etwa das Strafrecht. Bestimmte Äußerungen können den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen oder eine Volksverhetzung nach § 130 StGB darstellen. In dem Fall muss die Meinungsfreiheit zum Schutze des betroffenen Rechtsguts zurücktreten.

Kurz: Unsere Meinungsfreiheit wird durch die Verfassung garantiert, kann aber durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften