Findet ihr, Senioren sollten ab einem bestimmten Alter nochmal eine Fahrprüfung machen müssen?

anderes, und zwar... 50%
Ja, weil 27%
Nein, weil 23%

22 Stimmen

10 Antworten

Nein, weil

Jeden Tag lese ich - auch bei GF -, dass Bürokratie abgebaut werden müsse. Gleichzeitig gibt es - auch bei GF -, Forderungen, diese wieder aufzublähen.

Ja, was denn jetzt?

Nebenbei wäre es verfassungswidrig. Entweder alle oder keiner.

Letztlich solltet ihr alle daran denken, dass ihr, sollte es das Schicksal gut mit euch meinen, auch mal 75 werdet.

Ob ihr dann immer noch dafür sein werdet?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
anderes, und zwar...

Keine Fahrprüfung, aber Seh,- Hör,- und Resktionstests.
Bei Auffälligkeiten wird sofort die FE entzogen.

Nein, denn ich halte Fahrsicherheitstrainings für alle in regelmäßigen Abständen für deutlich sinnvoller.

anderes, und zwar...

Ich meine eher junge Leute sollten 1 Jahr nach dem Führerschein noch mal 10 Fahrstungen machen müssen.


Smartass67  09.09.2025, 19:39

Halte ich für Unsinn. Lieber generell ein paar Stunden weniger, mehr begleitetes Fahren und dafür ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining nach einem Jahr.

Nein, weil

Wenn überhaupt, dann nur die Leute, die ihren Führerschein unter unter dieser Bedingung machen. Die Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis bereits haben, haben ihn auf Lebenszeit erlangt, nachträglich Verpflichtungen wie Nachprüfungen einzuführen, die bei Antragsstellung nicht gültig waren, halte ich für unfair und nicht umsetzbar. Außerdem kann man die Fahrtüchtigkeit nicht einfach per Alter infrage stellen, weil mehrere Faktoren dazu beitragen, ob jemand in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu bewegen.


Dreamdrummer  10.09.2025, 10:59

Doch, das kann man sehr wohl. Der Lkw-Führerschein gilt auch nur bis zu einem Alter von 50 Jahren und muss unabhängig davon auch regelmäßig alle 5 Jahre erneuert/verlängert werden.

whatatragedy  10.09.2025, 11:04
@Dreamdrummer

Das ist was ganz anderes, weil es bereits bei Beantragung der Fahrerlaubnis feststeht.