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Baugenehmigung zum entfernen einer nicht tragenden Innenand notwendig?

Hallo,

wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine nicht tragende Innenwand (11,5er / Sondereigentum gemäß Teilungserklärung) entfernen. Dazu haben wir auch bereits die Freigabe vom Statiker. Nun haben wir eine Verständnisfrage bzgl. der Landesbauordnung RLP, nachfolgend der Auschnitt(e):

§62 Genehmigungsfreie Vorgaben

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

10.tragende und nicht tragende Bauteile
nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;

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§66 Abs. 1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:

1.Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,

Wir haben mindestens die Gebäudeklasse 4 -> Somit fallen wir aus §66 Abs. 1 raus und gehen zurück auf §62 was für mein Verständis so viel bedeudet wie : Kann Genehmigungsfrei entfernt werden.

Was ist aber mit §66 Abs. 2 dann?!

Über eine Hilfe zum "richtigen" Verständis würden wir uns freuen, dankeschön!

PS: Laut dem Bauamt (telefonisch) fallen wir unter §62 -> Er wollte aber nicht wirklich auf meine Rückfrage bzgl. der Gebäudeklasse (§66 Abs. 2) eingehen. Schriftlich bestätigen wollte er mir auch nichts, da es ja alles in der Landesbauordnung steht.

Ein Architekt sieht das ganze entspannt: Solange die Freigabe vom Statiker da ist und ein "telefonisches OK" vom Bauamt gegeben wurde, würde er diese Wand ohne Antrag rausnehmen.

Wohnung, Baugenehmigung, Eigentumswohnung, RLP, wanddurchbruch

Tür in tragende Wand?

Guten Tag an alle =)
Ich hoffe, mir kann hier etwas weiter geholfen werden.
Wir sind dabei ein Haus zu kaufen und möchten aber eine "Kleinigkeit" an dem Grundriss verändern, da wir nicht möchten, dass man durch die Küche laufen muss im ins Wohn-/Esszimmer zu gelangen.
Meiner Meinung nach, handelt es sich dabei um eine tragende Wand, in der wir einen Durchgang reinmachen wollen, da die Wand dicker eingezeichnet ist als manch dünnere Wände. Liege ich in der Annahme richtig?
Ich hänge mal 2 Bilder an. Einmal den Original Grundriss.
Und einmal mit den Änderungen die wir machen wollen.
Ich würde gerne wissen, wie das möglich wäre (Eigenleistung) und mit welchen Kosten man rechnen müsste.
Einen Elektriker, der prüft ob dort Kabel in der Wand sind die umgeleitet werden müssen, haben wir zur Hand. Es geht lediglich um die Frage wie man den Durchbruch am besten macht und was das kosten wird.
(Die kleine dünne Linie in der Wand wo der Durchbruch kommen soll, ist aktuell eine dünne, lange Glasscheibe die Sicht vom Wohnzimmer zum Flur gewährt.

(Hier seht ihr den Original Grundriss)

(So würden wir es gerne abändern, um den Laufweg zu verändern)

(Und so wäre dann alles fertig, allerdings brauche ich für das 3. Bild keine Einschätzung. Das ist leicht umsetzbar, da dort nur eine kleine Leichtbauwand steht die auch nur halb hoch ist)
Ich hoffe, dass man mein Anliegen versteht und ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen kann :) Einen schönes Wochenende euch allen

Bild zum Beitrag
Haus, Statik, tragende-wand, wanddurchbruch

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