Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?

Guten Abend zusammen,

Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister  eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)

Also folgender Sachverhalt existiert:

Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.

Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.

Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte

In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?  

Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?

Ich danke euch vorab schonmal 😊

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Vorstrafe, Tilgung, bundeszentralregister
Kann Monatsraten bei OTTO momentan nicht mehr zahlen - brauche Rat wegen Brief

Hallo ich müsste seit 15.6. monatlich 244 euro an OTTO zahlen, aber diese und auch die nächsten beiden raten kann ich nicht zahlen. habe gesamtschulden dort von 2187 euro. ich könnte ab 1.9.2013 monatlich 150 Euro abzahlen. Jetzt wird bald ein Brief kommen mit folgendem Wortlaut, wozu ich dann noch ein paar fragen habe (weiter unten).

"Antrag zur Abzahlung meiner Schulden - bitte ausfüllen und an uns zurücksenden!

Für Kontonummer *****,

Ich erkenne an, der Firma OTTO den Betrag von 2186,96€ zzgl. Stundungszinsen pro Monat bei 2 MR 0,70%, bei 3 MR 0,62, bei 4 MR 0,59%, bei 5 MR 0,57%, bei 6 MR 0,55% bei 7-8 MR 0,54%, bei 9-10 MR 0,53%, bei 11-15 MR 0,52%, bei 16-37 MR 0,51%, bei 38-48 MR 0,52% zu schulden. Der Effektivzins wird bei Stundungsaufnahme mitgeteilt, er beträgt höchstens 12,12%. Ich bitte, meinen folgenden Abzahlungsvorschlag zu genehmigen. Ich tilge duesen Gesamtbetrag wie folgt: Ab.......überweise ich pünktlich zum 1. oder 15. eines jeden Monats.......Euro, Ansonsten wird die gesamte Restschuld auf einmal zur Zahlung fällig. (MR = Monatsrate)"

was ist hier der unterschied zwischen "stundungszinsen" und "effektifzins bei stundungsaufnahme"? liege ich richtig, dass wenn ich ab 1.9. meine neuen kleineren raten zahle, bis dahin folgende verzugszinsen angefallen sind?: 2186,96 * 0,0062 = 13,55 euro pro monat ... und das dann also mal 2,5 da ich 2,5 monate im rückstand bin bis dahin und diese summe dann auf die gesamtschuld addieren?

Schulden, Zinsen, Tilgung

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