Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?
Guten Abend zusammen,
Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)
Also folgender Sachverhalt existiert:
Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.
Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.
Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte
In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?
Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?
Ich danke euch vorab schonmal 😊
5 Antworten
Ich wäre da mal ganz dankbar für diese Chance und würde sie nicht verkacken ...
Wenn es zur Sprache kommt, solltest du eben genau das zugeben: Dass du so dumm warst, dein Handy zu verleihen, offen liegen zu lassen.
Die Geschichte mag wahr sein, klingt aber nach: Ich konnte nichts dafür. Ich war ganz lieb. Die anderen haben Schuld. Die anderen haben ....
Das kommt nicht gut an. Du musst dein Fehlverhalten erkennen. Du musst evaluieren. Du musst glaubhaft machen, dass diese Freunde falsch waren und du das auch verstanden hast. Du musst glaubhaft machen, dass du solche Dinge inzwischen besser im Griff hast. Dann könnte es noch was werden.
Gruß S.
Mich wundert, dass du überhaupt zum Einstellungsverfahren geladen wurdest.
Auch wenn die Sache aus dem BZR verschwunden ist, die Polizei ist nicht auf das BZR angewiesen. Deren Dateien sind wesentlich umfangreicher als die des BZR. Die Löschungsfristen fangen da bei 10 Jahren an. Deine Verurteilung steht zwar nicht im Datensatz drin, aber deine Ermittlungsakte mit Verfahrensausgang kann aufgerufen werden.
Also gehe davon aus, dass sie es wissen. Solltest du darauf angesprochen werden, mache nicht den Fehler, zu lügen. Du solltest offensiv damit umgehen, dazu stehen und als abgeschlossenes Kapitel deines Lebens ansehen.
Sie haben es wahrscheinlich gelesen und wollen deine Version hören. Ich würde jedenfalls nicht davon ausgehen, dass sie es vergessen haben.
Nein die werden zwar gelöscht aber die Polizei kann noch alles einsehen weiß jetzt nicht wie genau das heißt aber die sehen das.
"Gelöscht " wird da nix...es bleibt wie eine Narbe.
Aber es geht um ne Art "schwere des vergehens"...
"Telefonate mit dem Dealer"...naja...klingt in deinem Fall "noch vertretbar "...sollte es Probleme geben zeig Deinen Chefs die Seite hier: du reflektierst, du bist offen, du bereust...ich würde dich wohl einstellen.
Ich denke deine Chancen stehen gut...
Kannst ja später mal berichten.
Toi toi toi
Danke werde ich machen :)
Hätten sie die vorstrafe gesehen wärst du nicht so weit gekommen.
Mit dem eintritt in das 18.lebensjahr werden einträge im polizeilichen führungszeugnis gelöscht.
Das BZRG sagt was anderes.
Vorab wurde die Frage der Straffälligkeit gestellt. Normalerweise müssten die das doch dann gesehen haben oder nicht ? Danke für deine Antwort 😊