Können auch Karnevalisten - wie Demonstranten - einen berechtigten Anspruch haben, sich zu versammeln und ihre Umzüge durchzuführen, wenn die Veranstalter ein Konzept vorlegen, dass die Abstandsregeln einhält?
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Haben auch Karnevalisten einen Anpruch - wie Demonstranten - sich zu versammeln?
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