Hallo zusammen,
es geht um meinen Großvater, der im Pflegeheim lebt. Ich vertrete ihn mit einer Vorsorgevollmacht, einer Bankvollmacht (für das Girokonto) sowie einem Betreuerausweis (nur für ein festangelegtes Sparkonto).
Nun müsste er zum Zahnarzt, da ein Wurzelrest operativ entfernt werden muss. Der Termin wurde jedoch abgebrochen, weil die Pflegerin, die ihn begleitete, die Vorsorgevollmacht nicht dabeihatte.
Heute haben wir in der Praxis angerufen – dort hieß es, neben der Vorsorgevollmacht (liegt dem Pflegeheim vor) und dem aktuellen Medikamentenplan (ebenfalls vorhanden), sei auch der Betreuerausweis für das Sparkonto vorzulegen – zur Absicherung der Kostenübernahme.
Da dieses Sparkonto fest angelegt ist, kann darüber sowieso nichts bezahlt werden. Für das Girokonto liegt eine Bankvollmacht vor, aber diese möchte ich aus Datenschutzgründen nicht herausgeben – zumal noch nie eine Praxis diese gefordert hat.
Meine Fragen:
Darf eine Zahnarztpraxis die Vorlage einer Bankvollmacht verlangen, um eine medizinische Behandlung durchzuführen?
Und darf sie die Behandlung verweigern, wenn diese nicht vorgelegt wird?
Das Ganze ist umso verwunderlicher, da es sich um die Heimzahnärztin handelt, die meinen Großvater bereits mehrfach behandelt hat – unter anderem hat sie sämtliche Zähne gezogen und das Gebiss angefertigt. Die Rechnungen wurden bislang immer problemlos und zügig beglichen.