Zahnarztabrechnung Nr 2200 analog?
Die letzten Behandlungen stellt sich meine Krankenversicherung quer, obwohl dies nie ein Thema war bei früheren Behandlungen. Wenn Füllungen brüchig werden, werden diese wieder restauriert. Hierbei wird der Posten wie folgt berechnet:
2220 Direktes Veneer mit Composite - Seitenzahnbereich Analogberechnung gemäß §6 Abs. 1 - stark erhöhter Aufwand durch schwere anatomische Verhältnisse.
Ein zweiter Zahnarzt hat mir das als korrekt bestätigt und die Versicherung hat es bis vor kurzem auch immer bezahlt. Da mir 2 Zahnärzte sagen das ist so korrekt und es früher auch bezahlt wurde, stelle ich mir die Frage: Wer hat recht?