Parteienfinanzierung - Verständnisfrage?
Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben;
Heißt das (hypothetisch) wenn eine Partei bei der Europa- und Bundestagswahl 0,9% hatte, bei der Wahl in Hamburg ebenfalls 0,9% holt, dann fällt ihre gesamte Parteienfinanzierung mit der Hamburger Wahl wieder weg? Oder nur der Teil für das Land Hamburg?