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Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

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AG kürzt vertraglich vereinbarten Bruttolohn plötzlich aufgrund meines Steuerklassenwechsels - Was haltet ihr davon?

Ich habe Anfang 2022 mit meinem AG eine Lohnerhöhung vereinbart, welche sowieso schon längst überfällig gewesen ist. Zuvor hatte mein Chef es immer wieder versucht auf meine angeblich falschen Steuerklasse zu schieben. Ich würde ja 150 Euro mehr verdienen, wenn ich endlich in der StKlasse II und nicht länger in StKlasse I wäre. (Ich bin alleinerziehend, Single) Passend zum Jahresende 2021 wurde ich vom Finanzamt dann ab 01.01.22 in Lohnsteuerklasse II eingestuft. Soweit so gut. In dem neuen Arbeitsvertrag, welchen ich Ende des Jahres - Mit Wirkung ab 01.01.22 - unterschrieben habe, stand genau drin, was ich Brutto und Netto verdienen würde. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in Steuerklasse I. Jetzt habe ich gesehen, dass mein Chef mir den Bruttolohn einfach gekürzt hat, so dass ich zumindest im Monat Januar zwar den vereinbarten Nettolohn erhalten habe - allerdings aufgrund der neuen Lohnsteuerklasse, mein Bruttolohn dementsprechend angepasst und über 100 Euro weniger war. Hätte er sich an den vereinbarten Bruttolohn gehalten, wäre natürlich auch netto mehr für mich übrig gewesen.. Mittlerweile erhalte ich nicht mal mehr den vereinbarten Nettolohn. Aber das ist ein anderes Kapitel.. Jedenfalls will ich das nicht akzeptieren und reklamieren und würde gerne vorab wissen ob das rechtens ist von meinem Chef? Oder nachvollziehbar? Oder "normal"? Würde gerne eure/Ihre Meinung darüber erfahren und danke allen schon mal vorab für hilfreiche Antworten!

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