Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

Hallo,

ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?

Recht, Beamte, Strafbefehl, Auto und Motorrad
Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch

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