Umsiedlung von Obdachlosen- Einschränkung der Bewegungsfreiheit?
bezügl. Meiner letzen Frage:
Inwiefern wird die Obdachlosen- und Drogenszene in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, wenn man diese umsiedelt:
Angenommen die Stadtverwaltung lädt die Szene in gechartete Transporter oder Busse und setzt diese am Stadtrand oder so in der Nähe des Wertstoffhofes wieder aus. Die können sich ja trotzdem frei bewegen, man macht ja kein Zaun drum. Die könnten ja theoretisch wieder in die Innenstadt gehen, die Frage ist nur ob es viele machen werden, da es ja weiter ist und wegen der Orientierung.
Bei einer Umsiedlung wird die Bewegungsfreiheit doch nicht eingeschränkt ?