Bei einer freiwilligen Versicherung mit einer öffentlich-rechtlichen Krankenkassen muss man (je nach sonstigen Unterlagen) eine Zinsbescheinigung der Bank hochladen.
Nun sendet die Bank womöglich jeden Monat oder jedes Quartal eine solche Bescheinigung.
Was passiert eigentlich, wenn eine der Zinsbescheinigungen nicht hochgeladen wird, aber die neueste schon vorhanden ist zu demselben Konto? (Es stand nirgendwo explizit, dass alle Zinsbescheinigungen verlangt sind)
Kann in diesem Fall, dass eines der frühere Quartale fehlt, einfach das Einkommen nach der Höchstbemessungsgrenze festgelegt werden für dieses Quartal?
Oder würde die Krankenkasse das nicht machen, da es bei ca. 10 bis 30 Euro Zinsen pro Monat in den übrigen Bescheinigungen komisch wäre?