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Was tun, wenn Freundin alleine im Bus belästigt wird?

Hallo erstmal aus dem deutschen Südtirol. 🙋🏼🇮🇹

Folgende Situation: Meine Freundin (F21) und ich (M20) waren zusammen unterwegs. Als wir uns Abends gegen 21-22 Uhr zwingend getrennt haben, sie fuhr mit dem Bus nach Hause, ich mit dem Zug, erzählte mir später, dass im Bus zwei Stationen danach, ein Ausländer (laut ihr Araber, ~M30) sich neben sie setzte. Er hörte am Anfang (wie jeder von denen) "nur" laut Audios neben ihr, aber fing dann an mit ihr zu sprechen, nachdem er sie schon vorher länger angestarrt hatte.

Erster fragte er sie, ob sie Englisch sprechen würde, dann wie sie heißt und ob sie VERHEIRATET wäre. Sie hat darauf geantwortet, mit der Hoffnung, dass er einfach seine Fresse halten würde. Er bedankte sich immer über-höflich und oft. Es folgten weitere ähnliche Fragen.

Er zeigte ihr ohne Grund auf einmal, wie er mit Kollegen irgendwelche muslimischen Lieder auf der örtlichen Flusswiese spielte für irgendwie 5-10 Minuten.

Er hat auch mehrmals versucht sich gegen sie zu lehnen. Er fragte sie nach ihrer Nummer, während er sein Handy zu ihr hielt, was sie verweigerte. Dann, später, als sie dachte, er würde endlich aufgehört haben, übersetzte er eine Nachricht von Arabisch auf Englisch, worin Stand, dass er sie voll attraktiv findet und ob sie sich näher kennenlernen wollen würden usw. usw. Das ganze habe ich mir aus Wut und Fassungslosigkeit gerade nicht mehr merken können. Sie stieg irgendwann aus dem Bus aus, zum Glück verfolgte er sie nicht weiter und zum Glück war der Bus relativ gefüllt.

Sie war eben eingeschüchtert und verängstigt, wer würde das nicht sein.

Das war nur einmal von mehreren Male, wo ein Ausländer sowas gemacht hat. Ein falsches "Lächeln" oder eine "nette" Interaktion und die denken, man wäre into sie.

Also zur Frage: Was würdet ihr tun, einfach komplett ignorieren, dass die Interesse verlieren? Sie hatte Angst, dass sie ihn irgendwie verärgern würde und er sie (wie banal es auch klingen mag) absticht und hat deswegen immer geantwortet. Andere Leute im Bus um Hilfe bitten, den Busfahrer ansprechen? Notfalls (auch wenn Illegal) Pfefferspray für sie besorgen zur Selbstverteidigung, für vielleicht in Zukunft noch schlimmere Interaktionen? Oder keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr für sie am Abend?

Ich versuche echt schon alles, damit sie nicht in so eine Situation kommt, ich warte mit ihr immer auf dem Bus, bis sie sicher eingestiegen ist. Aber dass es dann im Bus passieren würde... überhaupt unfassbar, dass man so eine Frage stellen muss.

Ich mache mir Sorgen um die Sicherheit hier in Westeuropa, besonders für Frauen.

Freue mich auf eure Antworten und Meinungen.

LG Simon

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Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

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