Hallo,
in der Prüfungsordnung des DLRG steht hierzu nur: "Ein Sprung aus 3m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1m Höhe".
Für mich heißt das, der Prüfling hat die Wahl. Vom Verein behauptet wird aber, dass der Sprung aus 3m erfolgen MUSS, wenn das Bad ein 3m-Sprungbrett hat.
Das lese ich nirgendwo.
Hat jemand entweder einen Link für mich dazu oder einen Kommentar/Erfahrung?
Danke!