Schüler – die besten Beiträge

Unfaire Behandlung von Schülern im Jobcenter?

hallo zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter bezieht Bürgergeld und ich damit ja auch.

Ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Ergänzung nach 5 Minuten

Was ich klarstellen möchte ist: ich hab den Freibetrag als Schülerin die ganze Zeit bekommen, aber jetzt steht im oben genannten Gesetz, dass Schüler von allgemeinbildenden Schulen für drei Monate nach Schulschluss noch den Freibetrag von 556€ haben aber von berufsbildenden Schulen eben nicht. Ich hätte dies ja verstanden wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, aber da ich Schülerin bin, welche ihr Abitur gemacht hat genauso wie bei einer allgemeinen Schule also beide zur Hochschulreife führen, finde ich die Differenzierung schwierig, da beide keine Berufsausbildung haben und sich bsp. Auf ein Studium bewerben.

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FOS-Praktikum – Habe ich wirklich zu wenig Wochen, obwohl ich am ersten Schultag angefangen habe?

Hey Leute,

ich mache gerade mein Fachabi an der Günter-Wöhe-Schule in Saarbrücken (FOS 11 – Wirtschaft) und hab eine wichtige Frage zum Praktikum.

Ich hab mein Jahrespraktikum am 26.08.2024 angefangen – also am ersten offiziellen Schultag – und seitdem ohne Pause durchgezogen, auch in den Ferien. Urlaub habe ich keinen einzigen Tag genommen.

Jetzt behaupten manche, ich hätte „noch keine 52 Wochen“ voll, weil heute (04.08.2025) rechnerisch erst 49 Wochen vergangen sind.

Aber das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn:

Was bitte soll ich denn noch tun?

  • Ich habe am allerersten Schultag begonnen.
  • Ich habe nie gefehlt.
  • Ich habe jeden Pflicht-Tag geleistet, auch in Ferien.
  • Und trotzdem sagt man mir: „Du bist noch nicht fertig“?

Warum ist das so?

Weil die Schulen sagen: „Du musst 52 Wochen Praktikum vorlegen – bis zur Versetzung in die 12. Klasse.“

Aber das Schuljahr endet ja schon Anfang Juli 2025. Da hatte ich logischerweise erst ca. 44–45 Wochen voll.

Mit anderen Worten:

Das System verlangt 52 Wochen, obwohl das Schuljahr gar keine 52 Wochen hat.

Jetzt meine Frage:

Habe ich hier etwas falsch verstanden?

Oder übersehe ich einen Punkt, den die Schule mit dieser 52-Wochen-Regel meint?

Mir geht’s nicht darum, mich zu beschweren – ich will einfach verstehen, wo genau mein Denkfehler liegen soll, falls es überhaupt einen gibt.

Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder weiß, wie das rechtlich/praxisbezogen gehandhabt wird, würde ich mich über jede Info freuen 🙏

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Meine Mutter zieht um ich will nicht mit, was steht mir zu?

Also erstmal ich bin schon 18, lebe mit meiner Mutter und ihrem Mann zusammen bzw nur noch mit meiner Mutter, ihr Mann (der für mich mein Papa ist, hat mich aufgezogen seit ich 5 war) hat in seiner Firma für 6 Jahre einen Posten in China bekommen, meine Mutter und meine zwei Halbgeschwister, 4 und 1, wollen zu ihm ziehen. Ich gehe noch zur Schule, mache mein Abi.
Ich habe keinen Stress mit meiner Familie, hätte auch mitgekonnt, aber ich möchte gerne hier bleiben. Soweit alles ok. Ich kann günstig eine kleine Wohnung mieten. Für meine Eltern (meinen Erzeuger kenne ich kaum, verdient so wenig, dass er nie Unterhalt bezahlen musste) ist das ok, dass ich hier bleibe, meine Mutter wäre sogar für mich hier geblieben, will ich aber nicht, ich würde gerne alleine wohnen bzw. mit meiner Freundin irgendwann und ich will auch nicht, dass meine Eltern sich so wenig sehen. Außerdem ist es für meine Eltern schwierig finanziell gerade mit doppelter Haushaltsführung. Meine Mama arbeitet gerade halbtags, damit wir mehr Geld haben, aber das will ich auch nicht mehr, sie sagt zwar es geht gut aber mit Baby und Kleinkind allein und Arbeit ist schon sehr heftig für sie gerade sie tut mir total Leid.
Also Kurzfassung: Wenn meine Mutter umzieht, ich diese kleine Wohnung habe, wie bekomme ich die bezahlt bzw. was steht mir an Hilfen zu?
Mein Erzeuger ist wie gesagt arm, meine Mutter in China dann nicht berufstätig. Von meinen biologischen Eltern kann ich also keinen bis wenig Unterhalt bekommen.
Gibt es dafür Hilfen und wenn ja, wo?

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📌 Fragen zur Versetzung in die 12. Klasse trotz spätem Praktikumsende (Saarland, FOS) Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell in einer sehr angespannten Sit?

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell in einer sehr angespannten Situation und hoffe auf rechtlich fundierte, sachliche Antworten. Es geht um die Versetzung von Klasse 11 in Klasse 12 an einer Fachoberschule (FOS) im Saarland.

🧩 

Ausgangslage (Stand: 04.08.2025)

Ich bin Schüler der FOS Saarland, Fachrichtung Wirtschaft.

  • Ich habe mein Praktikum offiziell am Montag, 26.08.2024 begonnen (erster Schultag des Schuljahres 2024/25).
  • Ich gehe 2 Tage pro Woche in die Schule und bin 3 Tage im Praktikum (wie im Blockmodell vorgesehen).
  • Ich habe während des Jahres keinen Urlaub genommen, auch keine Fehlzeiten eingereicht.
  • Mein Praktikum läuft aktuell noch – und würde am Montag, den 25.08.2025, exakt 52 Wochen nach Beginn enden.
  • Ich kann von meinem Betrieb ein Praktikumszeugnis mit genau diesem Zeitraum (26.08.2024 bis 25.08.2025) bekommen.

📜 

Was ich weiß:

  • Die FOS-VO Saarland verlangt 52 Wochen Praktikum (inkl. Ferien) vor der Versetzung in die 12. Klasse.
  • Das Praktikum muss also nicht 5 Tage pro Woche laufen, sondern zeitlich ein volles Jahr umfassen.
  • Der offizielle Schulbeginn im Schuljahr 2024/25 war am 26.08.2024.
  • Das Schuljahr 2025/26 beginnt am Montag, 18.08.2025.

🧠 

Mein Problem:

  • Mein Praktikum endet erst eine Woche nach dem neuen Schulbeginn (am 25.08.).
  • Ich habe große Angst, nicht in die 12. Klasse aufgenommen zu werden, obwohl ich exakt die 52 Wochen erfülle.
  • Ein Lehrer hat mir einmal gesagt, dass sogar ein Tag zu wenig ausreicht, um nicht versetzt zu werden.
  • Ich habe überlegt, ob ich das Startdatum auf den 28.07.2024 vorverlegen sollte – hätte dann 52 Wochen bis 27.07.2025, also vor dem Schulstart.
  • Allerdings weiß ich, dass das rechtlich riskant ist, weil es faktisch nicht stimmt und auffallen könnte.
  • Ich will es richtig und rechtlich sauber machen – aber ich muss sicher sein, dass die Schule mich auch rückwirkend in die 12. Klasse aufnehmen darf, wenn ich erst am 25.08. fertig bin

📍 

Meine konkreten Fragen:

  1. Ist es erlaubt, das Praktikum bis zum 25.08. laufen zu lassen und erst danach in die 12. Klasse versetzt zu werden (also rückwirkend ab dem 26.08.)?
  2. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, dass das Praktikum vor dem ersten Schultag beendet sein muss?
  3. Wenn ich mein Praktikumszeugnis am 26.08. abgebe, kann ich dann trotzdem in der zweiten Schulwoche ganz normal in die 12. Klasse einsteigen?
  4. Welche rechtlich zulässigen Spielräume haben Schulen bei der Versetzung, wenn der Nachweis (52 Wochen) nach dem offiziellen Schulbeginn eingeht?
  5. Wäre es formal korrekt, wenn ich mein Zeugnis mit Zeitraum 26.08.2024 – 25.08.2025 einreiche – auch wenn die Schule schon am 18.08. wieder begonnen hat?

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Mein Ziel:

Ich möchte nicht betrügen oder lügen, sondern nur wissen, ob ich auf dem sauberen, ehrlichen Weg noch versetzt werden kann, obwohl mein Praktikum wenige Tage nach Schulbeginn endet.

Ich bin dankbar für jede fundierte Antwort – insbesondere mit Verweis auf die FOS-VO oder konkrete Erfahrungen in Saarland.

Vielen Dank!

Kayle Hashni

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