Hallo!
Und zwar geht es darum, dass ich eine Bekannte habe, die sich vor kurzem von ihrem Ehemann nach einem Betrettungs- und Annäherungsverbot scheiden ließ.
Als er von der Polizei aus der Wohnung gebracht wurde, hatte er keine Wohnungsschlüssel, nur von der Gebäude. Die Polizei hat ihm gefragt, ob er irgendwelche Schlüssel von der Adresse besitzt und er sagte nicht, dass er von der Gebäudeeingang noch hat.
Jetzt hat die Bekannte Angst, da der Ex-Mann sie durch Bekannte immer wieder bedroht. In der Wohnung kann er nicht mehr, da der Schloss ausgetauscht wurde, aber von der Gebäudeeingang bis ins Treppenhaus hat er jederzeit Zugang, da er diese Schlüssel noch besitzt.
Meine Frage ist es, was man dagegen machen kann das ihm diese Schlüssel abgenommen wird? (Betreffend der Gesetzeslage möchte ich erwähnen, das die Bekannte in Österreich wohnhaft ist)
LG