Hallo,
ich war vor einiger Zeit in der Jugendherberge Schloss Windischleuba. Da mir das Ambiente sehr gefallen hat habe ich einige Fotos gemacht, welche ich nun auf meinem Blog veröffentlichen will: https://photography.mktronixx.de/Ha
Normalerweise gilt die Panoramafreiheit nicht für Fotos auf Privatgrundstücken und die Fotos fallen unter das Urheberrecht. Da so ein Schloss aber in der Regel über 70 Jahre alt ist, gilt hier das Urheberrecht nicht mehr. Dennoch kann der Eigentümer das Fotografieren auf dem Gelände untersagen: https://www.fotorecht-seiler.eu/panoramafreiheit-fotos-von-schloesser-und-gaerten/llo,
Auf der Hausordnung der Deutschen Jugendherbergen steht allerdings nichts zum Fotografieren: https://www.jugendherberge.de/fileadmin/hauptverband/downloads/djh-hausordnung.pdf
Bedeutet das nun das ich ohne Sorge Fotografieren darf?
Vielen Dank für eure Antworten.
Beste Grüße